Kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer

Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Lappersdorfer Straße 9, 93059 Regensburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer hat ihren Sitz in Regensburg und ist in den Bereichen Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Familienrecht und Zivilrecht tätig. Zu den auf der Internetseite genannten Rechtsgebieten gehören außerdem Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Vertrags- und Kaufrecht, Reiserecht sowie Internet- und Domainrecht. Andreas Hoyer ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht. Die entsprechenden Fachanwaltstitel erhielt er nach den Angaben der Kanzlei im März 2011 und im Mai 2015. Im Mietrecht umfasst das Tätigkeitsspektrum sowohl Wohnraum- als auch Gewerbemietverhältnisse. Genannt werden insbesondere die Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen, Mieterhöhungen, Mietminderungen und Betriebskostenabrechnungen. Hinzu kommen Maklerrecht und Nachbarschaftsrecht. Im Strafrecht reicht die aufgeführte Vertretung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Weitere Themen sind Strafbefehle, Haftsachen, Haftvollstreckung und Ordnungswidrigkeiten. Die beschriebenen Anliegen betreffen damit unter anderem Menschen mit rechtlichen Fragen zu Wohnraummietverhältnissen, Beteiligte an Gewerbemietverhältnissen sowie Personen, die mit Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren befasst sind. Die Internetseite unterscheidet zwischen Beratung beziehungsweise Erstberatung, außergerichtlicher Vertretung und gerichtlichen Verfahren. Für die Zusammenarbeit stellt die Kanzlei einen Servicebereich mit Informationen, Mandatsunterlagen und weiteren Formularen bereit. Ergänzend gibt es juristische Videos, Hinweise auf aktuelle Gerichtsurteile und einen monatlichen Newsletter als PDF. Auch eine Kanzlei-App wird auf der Website verlinkt. Für Themen aus anderen Rechtsbereichen beschreibt die Kanzlei eine Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen. Gesprächstermine finden nach Vereinbarung statt. Die Kanzleiräume befinden sich in der Lappersdorfer Straße 9, 93059 Regensburg. Telefonisch ist das Büro unter (09 41) 29 84 43 40 erreichbar, per E-Mail unter sekretariat@rechtsanwalt-hoyer.com. Als Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr angegeben. Freitags ist das Büro von 08.30 bis 12.00 Uhr geöffnet. Auf der Internetseite stehen zudem Informationen zu Anschrift, Anfahrt und Bürozeiten zur Verfügung.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://rechtsanwalt-hoyer.com

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Andreas Hoyer

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Strafrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Lappersdorfer Straße 9, 93059 Regensburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Regensburg

  • Amtsgericht Regensburg
  • Landgericht Regensburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden