Kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Anja Stein

Rechtsanwaltskanzlei in Kiel. Schwerpunkte: Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Ringstraße 63, 24114 Kiel

Schwerpunkte

Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Anja Stein in Kiel ist auf Ausländerrecht und Migrationsrecht ausgerichtet. Rechtsanwältin Anja Stein gründete die Kanzlei im August 2014 und spezialisierte sich mit der Gründung auf das Migrationsrecht. Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, die Niederlassungserlaubnis, die Einbürgerung sowie die Rechte von Flüchtlingen. Anja Stein studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und erhielt nach ihrem Referendariat in den Jahren 2000 bis 2002 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die neu in Deutschland sind oder bereits seit mehreren Jahren hier leben und ihren aufenthaltsrechtlichen Status klären oder festigen möchten. Typische Anliegen betreffen Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels und ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde. Die Kanzlei nennt außerdem ablehnende Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverboten. Ein weiteres auf der Website beschriebenes Anliegen ist die Ablehnung eines nationalen Visums zur Familienzusammenführung durch eine Botschaft. Im Rahmen der Zusammenarbeit prüft Anja Stein die Rechte der Mandanten im jeweiligen Einzelfall. Für das Erstgespräch sieht die Kanzlei eine Einschätzung der individuellen Ausgangslage und eine Darstellung des weiteren Vorgehens vor. Die Website weist darauf hin, dass sich Erfolgsaussichten und Bearbeitungsdauer nicht pauschal bestimmen lassen. Als mögliche Einflussfaktoren für die Einschätzung eines Falles werden unter anderem das Herkunftsland, die bisherige Aufenthaltsdauer in Deutschland und erbrachte Integrationsleistungen genannt. Eine nähere Einschätzung zur Dauer erfolgt bezogen auf das konkrete Anliegen. Der Standort der Kanzlei befindet sich nach dem auf der Website mitgeteilten Umzug in der Ringstraße 63, 24114 Kiel. Für die Kontaktaufnahme stehen die Telefonnummer 0431-58367670 und die E-Mail-Adresse kanzlei@anwaeltin-stein.de zur Verfügung. Die Faxnummer lautet 0431-58367671. Anja Stein gehört der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer an.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://anwaeltin-stein.de, https://anwaeltin-stein.de/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Anja Stein

    Rechtsanwältin

    Ausländer- und Aufenthaltsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Ringstraße 63, 24114 Kiel

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwaltskanzlei Anja Stein. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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