Kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Sascha Haremza

Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Dalbergstraße 68, 63739 Aschaffenburg

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Sascha Haremza in Aschaffenburg ist im Bau- und Architektenrecht tätig. Ihr regionaler Tätigkeitsbereich umfasst das Rhein-Main-Gebiet sowie Aschaffenburg und Umgebung. Die rechtliche Begleitung bezieht sich auf Bauvorhaben und die damit verbundenen Fragen, von Genehmigungen bis zu Auseinandersetzungen im Verlauf eines Projekts. Dr. Sascha Haremza wird auf der Kanzleiwebsite zudem als zertifizierter Bauprojektmanager der TÜV Süd Akademie vorgestellt. Die Kanzlei bietet sowohl vorgerichtliche Unterstützung als auch Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen an. Zu den genannten Anliegen gehören Bauleistungsverzug, Nachtragsvergütung, Baumängel und Baustopps. Auch finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Bauprojekten werden als Beratungsgegenstand aufgeführt. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit rechtlichem Unterstützungsbedarf bei Bauvorhaben im Rhein-Main-Gebiet. Auftragnehmer werden auf der Website ausdrücklich im Zusammenhang mit Mustern für Bedenkenhinweise angesprochen. Im Mittelpunkt der beschriebenen Tätigkeit stehen die rechtliche Begleitung von Bauprojekten und die Bearbeitung von Konflikten, die während ihrer Umsetzung entstehen können. Für den Beginn der Zusammenarbeit sieht die Kanzlei eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail vor. Anschließend wird eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Kosten angeboten, auf deren Grundlage Interessierte über das weitere Vorgehen entscheiden können. Die Website nennt eine Erstberatung und bei Bedarf eine fortlaufende rechtliche Unterstützung. Nach eigener Darstellung strebt die Kanzlei zunächst eine außergerichtliche Klärung an. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist auch eine gerichtliche Interessenvertretung vorgesehen. Ergänzend werden unter der Bezeichnung „Arbeitshilfen Bau“ Mustervorlagen und Checklisten angeboten, darunter Abnahmeprotokolle, Bauverträge und Bedenkenhinweise. Diese können über das Kontaktformular unter Angabe der gewünschten Vorlage angefragt werden. Der Kanzleistandort befindet sich in der Dalbergstraße 68, 63739 Aschaffenburg. Telefonisch ist die Kanzlei unter 06021 5810610 erreichbar. Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse info@ra-haremza.de zur Verfügung. Daneben verweist die Website auf ihr Kontaktformular als weiteren Zugang zur Kanzlei.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.baurecht-rheinmain.de, https://www.baurecht-rheinmain.de/impressum

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Dalbergstraße 68, 63739 Aschaffenburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Sascha Haremza. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Aschaffenburg

  • Amtsgericht Aschaffenburg
  • Landgericht Aschaffenburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden