Kanzleiprofil
Rechtsanwaltskanzlei Ellen Seiring (Anwältin für Arbeitsrecht)
Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt (Oder). Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Herbert-Jensch-Straße 16, 15234 Frankfurt (Oder)
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Ellen Seiring in Frankfurt (Oder) wurde 2002 gegründet. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Forderungsinkasso und Immobilienrecht. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Ellen Seiring Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die auf der Kanzleiwebsite genannten Anliegen umfassen Kündigungsschutz, Abfindungen, Aufhebungsverträge und die Prüfung von Arbeitsverträgen. Hinzu kommen Fragen zu Urlaub und Krankheit sowie zu tariflichen und betrieblichen Themen. Die Beratung richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen. Im Mietrecht befasst sich die Kanzlei mit Wohnraum- und Gewerbemietverhältnissen, der Prüfung von Mietverträgen, Mietminderungen sowie Kündigungs- und Räumungsverfahren. Als Mandanten werden dabei auch Vermieter und Hausverwaltungen angesprochen. Zum immobilienrechtlichen Angebot gehören die Prüfung und Begleitung von Grundstückskaufverträgen sowie Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts, Maklerprovisionen und Nachbarschaftsstreitigkeiten. Im Verkehrsrecht werden Unfallregulierung, Schmerzensgeld und Bußgeldangelegenheiten genannt. Die Bearbeitung offener Forderungen umfasst Inkasso, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung. Vertragsrechtliche Beratung und Betreuung bietet die Kanzlei insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen an. Zum weiteren Mandantenkreis gehören Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleister, Selbstständige, Freiberufler und Start-ups. Die Zusammenarbeit beginnt nach der Darstellung der Kanzlei mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Auch ein Rückruftermin kann online vereinbart werden. In einem persönlichen Gespräch wird das Anliegen besprochen und eine erste Einschätzung des Falls vorgenommen. Dabei werden mögliche Lösungswege und die Möglichkeiten der weiteren Bearbeitung erläutert. Im anschließenden Mandat übernimmt die Kanzlei die Kommunikation und vertritt Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt sie individuelle Betreuung und transparente Kosten. Die Kanzlei befindet sich in der Herbert-Jensch-Straße 16, 15234 Frankfurt (Oder). Ihr regionales Angebot richtet sich auch an Mandanten aus Ostbrandenburg, Berlin und dem Umland. Gespräche sind vor Ort oder telefonisch möglich. Als Kontaktzeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:30 Uhr angegeben; Termine erfolgen nur nach Vereinbarung. Telefonisch ist die Kanzlei unter (0335) 60 67 180 erreichbar, per E-Mail unter kanzlei@ellen-seiring.de.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 25. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.ellen-seiring.de/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzSo läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
