Kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Guido Stark

Rechtsanwaltskanzlei in Lübeck. Schwerpunkte: Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Meesenring 4, 23566 Lübeck

Schwerpunkte

Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Guido Stark in Lübeck ist auf Familienrecht und Sozialrecht ausgerichtet. Rechtsanwalt Guido Stark ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 2001 den Titel Fachanwalt für Sozialrecht sowie seit 2012 den Titel Fachanwalt für Familienrecht. Seit 2007 ist er Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein. In der Kanzlei unterstützt ihn ein Team von drei Mitarbeiterinnen. Die Tätigkeit umfasst auch Anliegen, bei denen sich familienrechtliche und sozialrechtliche Fragen überschneiden, etwa in Kindschaftssachen. Im Familienrecht gehören Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn sowie die Aufhebung von Lebenspartnerschaften zu den genannten Tätigkeitsbereichen. Weitere Themen sind Sorgerecht, Umgang und Gewaltschutz. Auch die Unterhaltsheranziehung bei einem Pflegeheimaufenthalt zählt zum Leistungsspektrum. Die Kanzlei vertritt Mandanten in familienrechtlichen Verfahren vor Amtsgerichten und Oberlandesgerichten. Das Angebot richtet sich damit an Personen, die Unterstützung bei familiären Konflikten oder bei der Klärung der rechtlichen Folgen einer Trennung benötigen. Im Sozialrecht bearbeitet die Kanzlei Fragen zur Rente, zur Pflegekasse und zum Pflegegrad. Hinzu kommen Angelegenheiten gegenüber Berufsgenossenschaften im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Unfallrenten sowie Fragen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit. Weitere Anliegen betreffen Schwerbehinderung und den Grad der Behinderung, Arbeitslosengeld I und Sperrfristen. Auch Krankenversicherungsrecht und Betreuungsrecht werden auf der Kanzleiwebsite genannt. Die Vertretung erfolgt gegenüber Behörden sowie vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten. Zu den angesprochenen Mandanten gehören somit unter anderem Menschen mit Anliegen zu Sozialleistungen, Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung. Für den Beginn der Zusammenarbeit ist ein erstes persönliches Gespräch vorgesehen, in dem das rechtliche Anliegen erörtert wird. Termine werden mit dem Sekretariat telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website vereinbart. Die Kanzlei befindet sich am Meesenring 4 in 23566 Lübeck. Telefonisch ist sie unter 0451 621313 montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr erreichbar. Die E-Mail-Adresse lautet ra-starkguido@t-online.de. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwalt-stark-luebeck.de, http://www.rechtsanwalt-stark-luebeck.de/#kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Lübeck

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Guido Stark

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

    Familienrecht

    Zulassung seit 1995

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Meesenring 4, 23566 Lübeck

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwaltskanzlei Guido Stark. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Lübeck

  • Amtsgericht Lübeck
  • Landgericht Lübeck

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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