Kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Alfred-Schumann-Str. 6, 65201 Wiesbaden

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Hans-J. Salzbrunn in Wiesbaden wurde 1997 gegründet. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf Mietrecht und Arbeitsrecht, insbesondere auf Kündigungsangelegenheiten. Im Wohnraummietrecht bilden Eigenbedarfskündigungen einen Schwerpunkt. Daneben gehören Mietrückstände und Räumungsklagen zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Anliegen. Rechtsanwalt Hans-Jürgen Salzbrunn ist außerdem als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer tätig; die Website führt hierzu Informationen für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Umgebung auf. Im Mietrecht vertritt die Kanzlei überwiegend Vermieter bei Auseinandersetzungen mit Mietern. Dabei geht es unter anderem um Mietverträge, die Beendigung von Mietverhältnissen und die Durchsetzung von Kündigungen. Im Arbeitsrecht zählen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zum Mandantenkreis. Typische Anlässe einer Beauftragung sind Kündigungen und damit verbundene Fragen zu Abfindungen. Als weitere Themen nennt die Website Abmahnungen, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge sowie Arbeits- und Zwischenzeugnisse. Die Kanzlei war früher in Wiesbaden-Biebrich ansässig und betreut nach eigenen Angaben weiterhin Mandanten aus diesem Stadtteil. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehört eine persönliche Prüfung der Sachlage mit anschließender Erläuterung der rechtlichen Erfolgsaussichten, Chancen und Risiken. Bei wenig aussichtsreicher Rechtsverfolgung spricht der Rechtsanwalt nach eigener Darstellung auch davon ab, ein Verfahren weiterzuverfolgen. Eine gerichtliche Entscheidung ist dabei nicht in jedem Fall das angestrebte Vorgehen. Für die Bearbeitung nutzt die Kanzlei unter anderem juristische Datenbanken und digitale Arbeitsmittel. Anfragen außerhalb der bearbeiteten Rechtsgebiete werden abgelehnt oder an andere Rechtsanwälte weiterempfohlen. Persönliche Besprechungen in den Kanzleiräumen finden ausschließlich nach Vereinbarung statt; auch Onlinebesprechungen außerhalb der angegebenen Bürozeiten werden angeboten. Der Kanzleisitz liegt in der Alfred-Schumann-Straße 6, 65201 Wiesbaden, im alten Ortskern von Schierstein. Kontakt ist telefonisch unter 0611 20599569, über das Kontaktformular der Website sowie per E-Mail an rechtsanwalt.salzbrunn@gmail.com möglich. Die Anfahrtsbeschreibung nennt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Haltestelle Rathaus in Wiesbaden-Schierstein und den Bahnhof Wiesbaden-Schierstein. Beide werden als Ausgangspunkte für den anschließenden Fußweg zur Kanzlei beschrieben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://rechtsanwaltwiesbaden.com, https://rechtsanwaltwiesbaden.com/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Alfred-Schumann-Str. 6, 65201 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwaltskanzlei Hans-J. Salzbrunn. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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