Kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Helmut Hartung

Rechtsanwaltskanzlei in Leverkusen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Kölner Straße 6, 51379 Leverkusen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Helmut Hartung in Leverkusen berät und vertritt in den Bereichen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Als weiteres Fachgebiet nennt die Kanzlei das Strafrecht. Rechtsanwalt Helmut Hartung ist Kanzleigründer und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zudem ist er Vertragsanwalt des Auto Club Europa (ACE). Die Internetseite stellt die drei Rechtsgebiete jeweils gesondert vor und bietet damit einen Überblick über die fachliche Ausrichtung der Kanzlei. Im Mittelpunkt der dort beschriebenen Tätigkeit stehen die Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie die Verteidigung in Strafsachen. Zu den ausdrücklich genannten Anliegen im Verkehrsrecht gehören Verkehrsunfälle, Bußgelder und Führerscheinangelegenheiten. Das Angebot richtet sich damit unter anderem an Personen, die in diesen Bereichen anwaltliche Unterstützung suchen. Im Arbeitsrecht beschreibt die Kanzlei ihr Tätigkeitsfeld als Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Einzelne arbeitsrechtliche Fallkonstellationen oder bestimmte Mandantengruppen werden im vorliegenden Internetauftritt nicht näher benannt. Für das Strafrecht wird die Verteidigung in Strafrechtsangelegenheiten aufgeführt, ohne einzelne Tatvorwürfe oder Verfahrensabschnitte hervorzuheben. Für die Zusammenarbeit stellt die Kanzlei auf ihrer Internetseite eine Vertretungsvollmacht als PDF zum Herunterladen bereit. Ergänzend gibt es eine Verkehrsrecht-App für iOS. Diese ermöglicht nach den Angaben der Kanzlei auch die Kontaktaufnahme zum Anwalt. Eine Datenschutzerklärung zur App ist ebenfalls auf der Internetseite aufgeführt. Nähere Angaben zu einem Erstgespräch, zur Vorbereitung von Terminen oder zu den einzelnen Schritten der Mandatsbearbeitung enthält der vorliegende Quelltext nicht. Der Kanzleistandort befindet sich in der Kölner Straße 6, 51379 Leverkusen. Telefonisch ist die Kanzlei unter 02171 - 45037 erreichbar, per E-Mail unter info@kanzlei-hartung.com. Die angegebenen Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr. Freitags gelten Sprechzeiten von 09:00 bis 14:00 Uhr. Auf der Internetseite ist außerdem eine Möglichkeit zur Routenplanung aufgeführt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kanzlei-hartung.com

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Leverkusen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Helmut Hartung

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Kölner Straße 6, 51379 Leverkusen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwaltskanzlei Helmut Hartung. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Leverkusen

  • Amtsgericht Leverkusen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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