Kanzleiprofil
Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak
Rechtsanwaltskanzlei in Halle (Saale). Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Bölbergasse 3, 06108 Halle (Saale)
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak in Halle (Saale) berät und vertritt Mandanten im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie Vertragsrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind das private Baurecht, Immobilienrecht und Grundstücksrecht. Nach eigenen Angaben ist die Kanzlei seit über 30 Jahren tätig. Sie übernimmt die Vertretung vor Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland und verfügt über Videotechnik für die Teilnahme an Videoverhandlungen. Im Verkehrsrecht gehören Verkehrsunfälle, Schadensregulierung, Bußgelder, Fahrverbote und Fragen zum Autokauf zu den genannten Anliegen. Neben Privatpersonen zählen bei Verkehrsunfällen auch Speditionen und Transportgesellschaften zum Mandantenkreis, darunter Unternehmen in Europa mit Niederlassung in Deutschland. Familienrechtliche Angelegenheiten umfassen Trennung und Ehescheidung, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Die Kanzlei befasst sich außerdem mit Eheverträgen und außergerichtlichen sowie gerichtlichen Scheidungsfolgevereinbarungen. Im Erbrecht nennt sie unter anderem Testamente, Pflichtteilsfragen, Erbengemeinschaften, Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung. Auch die Vererbung von Unternehmen wird als Thema aufgeführt. Die vertragsrechtliche Tätigkeit umfasst die Gestaltung, Prüfung, Erstellung, Kündigung und Auflösung von Verträgen. Genannt werden etwa Kauf-, Miet-, Leasing-, Versicherungs- und Bauverträge. Bei Bau- und Immobilienangelegenheiten behandelt die Kanzlei Fragen zu Hausbau, Hauskauf, Baumängeln, Grundstückskauf und Grundbuchprüfungen. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Online-Anfrageformular zur Verfügung. Über die Online-Terminvergabe lassen sich verfügbare Termine für persönliche Besprechungen auswählen. Zur Bearbeitung einer Anfrage benötigt die Kanzlei eine Beschreibung des Anliegens und vollständige Kontaktdaten; bei bestehenden Mandaten gehört auch das Aktenzeichen dazu. Rückmeldungen erfolgen telefonisch oder per E-Mail. Die Kanzlei befindet sich in der Bölbergasse 3, 06108 Halle (Saale), und ist unter 0345 2002020 erreichbar. Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr. Online-Anfragen können auch außerhalb dieser Zeiten übermittelt werden. Für telefonische Anliegen nutzt die Kanzlei die KI-Telefonassistentin „MARIE“, die Kontaktdaten und Anliegen aufzeichnet. Anfragen am Wochenende und an Feiertagen werden laut Kanzlei am folgenden Arbeitstag bearbeitet.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.xn--kanzlei-khler-babiak-cbc.de
Rechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- S. Köhler
Arbeitsrecht · Familienrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
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- Amtsgericht Halle (Saale)
- Landgericht Halle
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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