Kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Pointner

Rechtsanwaltskanzlei in Landshut. Schwerpunkte: Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut

Schwerpunkte

Familienrecht

Beratungssprachen

Englisch, Französisch

Die Kanzlei im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Pointner in Landshut wurde im Januar 2008 eröffnet und ist zivilrechtlich ausgerichtet. Rechtsanwältin Julia Pointner berät und vertritt Mandanten im Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Sie absolvierte ihre juristische Ausbildung unter anderem in Passau, Genf und München sowie ihr Referendariat am Landgericht Landshut. Im Jahr 2008 schloss sie den Fachanwaltslehrgang Familienrecht ab. Eine Betreuung ist auch auf Englisch oder Französisch möglich. Im Familienrecht gehören Trennung und Scheidung, Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich und die Vermögensauseinandersetzung zu den behandelten Anliegen. Die Kanzlei beschreibt dabei die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen und außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite als Bestandteile ihrer Tätigkeit. Im Verkehrsrecht richtet sich das Angebot insbesondere an Fahrzeugführer und Fahrzeughalter, die als Geschädigte von einem Verkehrsunfall betroffen sind. Die Beratung umfasst Fragen zur Reparatur, Wertminderung, Beauftragung von Sachverständigen sowie zu Mietwagen und Nutzungsausfall. Bei der Schadensabwicklung übernimmt die Kanzlei die Korrespondenz mit der gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung und macht gegebenenfalls Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gerichtlich geltend. Im Mietrecht vertritt Julia Pointner sowohl Mieter als auch Vermieter. Gegenstand der Beratung sind rechtliche Fragen zu Beginn, während und bei der Beendigung eines Mietverhältnisses. Dazu zählen Mietvertragsklauseln, Kautionen, Mieterhöhungen, Kündigungsfristen, Räumung und Schadensersatzansprüche. Über die Kooperationen mit Maria Stockmar und Alexandra Strasser innerhalb einer Bürogemeinschaft wird das Angebot um Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, privates Baurecht sowie Strafrecht und Erbrecht ergänzt. Die Kanzlei befindet sich am Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut, im historischen Stadtzentrum. Die Räume liegen im ersten und zweiten Obergeschoss über dem Fotogeschäft Foto Service Heider. Parkmöglichkeiten bestehen am Dreifaltigkeitsplatz, auf der etwa drei Gehminuten entfernten Grieserwiese sowie in den Parkhäusern Karstadt und Oberpaur. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr. Besprechungstermine werden ausschließlich telefonisch unter 0871 / 965 9999 - 0 vereinbart; Sprechzeiten außerhalb der Büroöffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzlei-pointner.de, http://www.kanzlei-pointner.de/index.php#section6

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Landshut

  • Amtsgericht Landshut
  • Landgericht Landshut

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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