Kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Schumacher, Werner & Blessing,

Rechtsanwaltskanzlei in Böblingen. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Poststraße 51, 71032 Böblingen

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Schumacher, Werner & Blessing in Böblingen wurde laut Kanzleidarstellung 1990 gegründet. Die Website nennt Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie weitere Fachgebiete, darunter Mietrecht, Erbrecht, Kaufrecht, privates Baurecht und Verkehrsrecht. Hinzu kommen unter anderem Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Vertragsgestaltung. Ulrich Schumacher wird als Rechtsanwalt und Strafverteidiger vorgestellt, Klaus Werner als Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht und Jürgen Blessing als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ulrike Nußbaumer ist als selbständig tätige Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft und Fachanwältin für Sozialrecht aufgeführt. Zu den beschriebenen Anliegen gehören Scheidungen, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Umgang. Im Erbrecht werden Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen genannt. Weitere Themen sind Strafverteidigungen, Bußgeldverfahren sowie Kündigung und Kündigungsschutz. Die sozialrechtlichen Schwerpunkte umfassen etwa Schwerbehindertenrecht, Erwerbsminderungsrenten, Arbeitslosengeld und Fragen zu Krankenkassenleistungen und Beiträgen. Auch Konflikte bei Internetkäufen, Handyverträgen und mit Telefonanbietern sowie Schmerzensgeld und Unfallabwicklung sind aufgeführt. Die Darstellung richtet sich an Ratsuchende aus Böblingen, Sindelfingen und Umgebung mit entsprechenden rechtlichen Anliegen. Für den Beginn der Zusammenarbeit verweist die Website auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Ansprechpartner und die Vereinbarung eines Termins. Anfragen können auch über Kontaktformulare gestellt werden. Bei einer Mandatierung werden Kontaktdaten und die zur Geltendmachung oder Verteidigung der Rechte erforderlichen Informationen erhoben. Die Datenschutzhinweise beschreiben die anwaltliche Beratung und Vertretung sowie die Korrespondenz mit Mandanten, Verfahrensgegnern, Gerichten und Behörden. Der Servicebereich verlinkt einen externen Prozesskostenrechner; verschiedene Vollmachten und Formulare sind als künftig verfügbar angekündigt. Als Büroanschrift nennt die Website die Poststraße 51, 71032 Böblingen, mit der Telefonnummer 07031 / 236043 und der E-Mail-Adresse info@rae-boeblingen.de. Zugleich enthält sie einen gesonderten Hinweis: Die Rechtsanwälte Blessing und Werner sind seit dem 1. Januar 2021 in der Kanzlei Eberhard – Spitale – Werner – Blessing, Stuttgarter Straße 29, 71032 Böblingen, erreichbar. Dafür werden die Telefonnummer 07031 / 20961-30 sowie info@bb-werner.de und info@ra-blessing.de angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 27. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rae-boeblingen.de/

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Poststraße 51, 71032 Böblingen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwaltskanzlei Schumacher, Werner & Blessing,. Kartendaten: Google.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden