Kanzleiprofil

Reni Lindemann-Deffert Ronald Michalski, Stefan Ohaus

Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Niedersachsenstr. 15 A, 49074 Osnabrück

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Reni Lindemann-Deffert Ronald Michalski, Stefan Ohaus in Osnabrück bietet anwaltliche Rechtsberatung sowie notarielle Leistungen an. Die Rechtsanwälte beraten nach Angaben der Kanzlei in allen juristischen Bereichen; einzelne anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte werden im vorliegenden Quelltext nicht näher benannt. Zum Mandantenkreis gehören insbesondere Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Die Kanzlei wurde 1975 durch Rechtsanwalt und Notar Siegfried Erxleben gegründet. Sie wird als Sozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt. Der notarielle Bereich umfasst die unabhängige und unparteiliche Beratung durch die Notarin Reni Lindemann-Deffert. Zu ihren Aufgaben zählen die Beglaubigung von Unterschriften, der Entwurf von Urkunden sowie die Beurkundung von Verträgen und Willenserklärungen. Hinzu kommt die Betreuung beim Vollzug dieser Urkunden und Erklärungen. Als konkrete Anliegen nennt die Kanzlei Grundstücksangelegenheiten, die Gründung oder Veränderung von Gesellschaften sowie erbrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten. Auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehören zu den aufgeführten Themen. Damit sind sowohl persönliche Vorsorgefragen als auch gesellschaftsbezogene Vorgänge im beschriebenen notariellen Tätigkeitsbereich enthalten. Für die Zusammenarbeit mit Mandanten beschreibt die Kanzlei eine persönliche und individuelle Beratung und Betreuung. Zu ihrer Arbeitsweise gehören nach eigener Darstellung regelmäßige Fortbildung, der Erfahrungsaustausch mit Kollegen und die Zusammenarbeit mit Experten anderer Fachgebiete. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Für eine Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Internetseite zur Verfügung. Weitergehende Angaben zum Ablauf einer Mandatsbearbeitung enthält die Quelle nicht. Der Kanzleisitz befindet sich in der Niedersachsenstraße 15 A, 49074 Osnabrück, in der Nähe des Hauptbahnhofs auf Höhe Konrad-Adenauer-Ring und Ecke August-Bebel-Platz. Besucherparkplätze befinden sich laut Kanzlei auf dem gegenüberliegenden Gelände der PWC. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0541 357910 erreichbar, per E-Mail unter info@kanzlei-elmol.de.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzlei-elmol.de, http://www.kanzlei-elmol.de/kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Niedersachsenstr. 15 A, 49074 Osnabrück

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Reni Lindemann-Deffert Ronald Michalski, Stefan Ohaus. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Osnabrück

  • Amtsgericht Osnabrück
  • Landgericht Osnabrück

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden