Kanzleiprofil
Kanzlei Sasse
Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Beckrather Str. 28a, 41189 Mönchengladbach
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Sasse hat ihren Standort in Mönchengladbach-Wickrath. Auf der Internetseite wird Manfred Sasse als Rechtsanwalt der Kanzlei genannt. Das aufgeführte Tätigkeitsspektrum umfasst Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht sowie Erbrecht. Hinzu kommen Miet- und Wohneigentumsrecht, privates und öffentliches Baurecht, Strafverteidigung, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Versicherungsrecht und Vertragsrecht. Die Kanzlei nennt damit mehrere zivilrechtliche Bereiche sowie die Strafverteidigung und das öffentliche Baurecht. Weitere Tätigkeitsgebiete werden auf der Homepage angedeutet, jedoch nicht näher bezeichnet. Die dargestellten Rechtsgebiete betreffen Anliegen aus dem Arbeitsleben, aus Ehe und Familie sowie im Zusammenhang mit Erbschaften. Auch rechtliche Fragen zu Mietverhältnissen, Wohneigentum, Bauangelegenheiten, Versicherungen und Verträgen gehören zum genannten Spektrum. Daneben führt die Kanzlei die Verteidigung in Strafsachen sowie Angelegenheiten des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts auf. Eine nähere Beschreibung einzelner Fallkonstellationen oder bestimmter Mandantengruppen enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Eine ausdrückliche Ausrichtung auf Privatpersonen, Unternehmen oder andere Gruppen lässt sich daraus daher nicht ableiten. Zur Arbeitsweise verweist die Kanzlei auf eine transparente Kostenstruktur und einen überregionalen Austausch mit einer Bündelung lokaler Kompetenzen. Nach eigener Angabe besteht ihr erster Standort seit 1983. Sprechzeiten werden nach Vereinbarung angeboten. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular können Kontaktdaten und eine Nachricht übermittelt werden. Die Homepage weist darauf hin, dass die Angaben zur Bearbeitung der Anfrage gespeichert werden. Weitere Einzelheiten zum Ablauf einer Beratung oder Mandatsbearbeitung werden nicht beschrieben. Die Anschrift lautet Beckrather Straße 28a, 41189 Mönchengladbach. Telefonisch ist die Kanzlei unter 02166 5020 erreichbar, per Fax unter 02166 58481 und per E-Mail unter kanzlei@rae-sasse.de. Als Öffnungszeiten nennt sie Montag bis Freitag jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 18:00 Uhr. Davon getrennt gelten die individuell zu vereinbarenden Sprechzeiten.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://kanzlei-sasse.com, https://kanzlei-sasse.com/kanzlei-sasse-moenchengladbach/moenchengladbach/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Mönchengladbach
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Landgericht Mönchengladbach
- Arbeitsgericht Mönchengladbach
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Kanzlei Sasse schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
