Kanzleiprofil

Tobias K. Eicke

Rechtsanwaltskanzlei in Bremen. Schwerpunkte: Familienrecht. 4,8 von 5 bei 48 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Lilienthaler Heerstraße 382, 28357 Bremen

Schwerpunkte

Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,8 von 5 · 48 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Tobias K. Eicke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Bremen. Seit 2011 unterstützt er Mandanten im Familienrecht, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Seine Tätigkeit umfasst die Begleitung einvernehmlicher und streitiger Scheidungen sowie die Unterstützung beim Entwurf von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Zu den auf der Webseite behandelten Themen gehören Vermögen, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt. Bei Scheidungen mit Immobilien unterstützt er mithilfe seines Netzwerks die sachgerechte Bewertung der Immobilie und die Prüfung möglicher Lösungen. Das Angebot richtet sich an Mandanten in Bremen und den genannten umliegenden Orten. Eicke beschreibt seine Arbeitsweise mit persönlicher und individueller Beratung, klarer Kommunikation, sorgfältiger Vorbereitung und transparenten Kosten. Der dargestellte Verfahrensablauf reicht von der Erstberatung und individuellen Bewertung über die Mandatsaufnahme bis zur rechtlichen Begleitung zum Verfahrensabschluss. Auch eine Online-Scheidung wird angeboten; dabei erfolgt die Kommunikation elektronisch oder per Post. Das Büro befindet sich im Casa Juris in der Lilienthaler Heerstraße 382. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder über WhatsApp möglich.

Die Kanzlei Tobias K. Eicke in Bremen ist auf Familienrecht mit einem Schwerpunkt im Scheidungsrecht ausgerichtet. Tobias K. Eicke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und seit 2011 in diesem Rechtsgebiet tätig. Die Kanzlei begleitet Mandantinnen und Mandanten bei Trennung und Scheidung sowie bei damit verbundenen rechtlichen Fragen. Dazu gehören Vermögensfragen, Unterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht. Das Angebot richtet sich an Menschen in Bremen und der umliegenden Region, die eine einvernehmliche oder streitige Scheidung anstreben. Ein weiterer Themenbereich sind Immobilien im Zusammenhang mit einer Scheidung. Die Kanzlei unterstützt mithilfe eines Netzwerks dabei, eine Immobilie bewerten zu lassen und mögliche Lösungen wie einen Verkauf oder die Übernahme eines Miteigentumsanteils zu prüfen. Zum Tätigkeitsumfang gehört außerdem die Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, umfasst die Begleitung auch das gerichtliche Scheidungsverfahren. Auf der Internetseite stehen ergänzend ein Scheidungsratgeber und Informationen zur familienrechtlichen Rechtsprechung zur Verfügung. Als Grundsätze ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei persönliche und individuelle Beratung, klare Kommunikation und sorgfältige Vorbereitung. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Terminvereinbarung, etwa telefonisch oder per WhatsApp. In der Erstberatung erfolgt eine individuelle anwaltliche Bewertung des Falls. Bei der Mandatsaufnahme werden die anfallenden Kosten erläutert und die Vollmacht erteilt. Anschließend folgen der Entwurf des Scheidungsantrags und die rechtliche Begleitung bis zum Verfahrensabschluss. Daneben bietet die Kanzlei eine sogenannte Online-Scheidung über ein Formular an. Dabei erfolgt die Kommunikation elektronisch oder per Post, ohne Termin in der Kanzlei. Das Büro befindet sich im „Casa Juris“, Lilienthaler Heerstraße 382, 28357 Bremen, an der Grenze zu Horn und Borgfeld bei der Kreuzung „Am Lehester Deich“. Direkt vor dem Büro liegen eine Haltestelle der Linie 4 und Parkplätze. Kontakt ist unter 0421 4787854, per E-Mail an buero@kanzlei-eicke.de, über WhatsApp oder das Kontaktformular möglich. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: scheidungsanwalt-bremen.de, amtsgericht-blumenthal.bremen.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,8

48 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Lilienthaler Heerstraße 382, 28357 Bremen

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
  • Dienstag09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
  • Mittwoch09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
  • Donnerstag09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)

Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Scheidungsanwalt Bremen“ stellt Tobias K. Eicke vor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Bremen. Seit 2011 unterstützt er Mandantinnen und Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Sein Büro befindet sich im Casa Juris an der Lilienthaler Heerstraße 382, 28357 Bremen. Der Hauptschwerpunkt Familienrecht umfasst Fragen, die neben der rechtlichen Auflösung einer Ehe häufig auch die wirtschaftliche Neuordnung und das Zusammenleben mit gemeinsamen Kindern betreffen. Eicke begleitet sowohl einvernehmliche als auch streitige Scheidungen. Zu den auf seiner Webseite behandelten Themen zählen Vermögen, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Anliegen: Wie werden finanzielle Verhältnisse nach einer Trennung geordnet, welche Fragen ergeben sich zur Betreuung gemeinsamer Kinder und welche Vermögenspositionen müssen berücksichtigt werden? Ein weiterer Teil seiner Tätigkeit ist die Unterstützung beim Entwurf von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Solche Vereinbarungen können dazu dienen, zusammenhängende Fragen geordnet festzuhalten. Welche Regelungen möglich sind und welche Form dafür erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Gegenstand ab. Bei Scheidungen mit Immobilien unterstützt Eicke mithilfe seines Netzwerks die sachgerechte Bewertung und die Prüfung möglicher Lösungen. Dabei können allgemein Eigentumsverhältnisse, bestehende Finanzierungen und die weitere Nutzung der Immobilie eine Rolle spielen. Seine Arbeitsweise beschreibt er mit persönlicher und individueller Beratung, klarer Kommunikation und sorgfältiger Vorbereitung. Der dargestellte Ablauf beginnt mit einer Erstberatung und individuellen Bewertung, führt gegebenenfalls zur Mandatsaufnahme und reicht bis zur rechtlichen Begleitung des Verfahrensabschlusses. Angeboten wird außerdem eine Online-Scheidung mit elektronischer oder postalischer Kommunikation; das gerichtliche Scheidungsverfahren bleibt dabei erforderlich. Der örtliche Bezug liegt in Bremen, mit den im Profil genannten Stadtteilen Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff und Vegesack. Für familienrechtliche Verfahren sind insbesondere das Amtsgericht Bremen und das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen von Bedeutung, wobei die konkrete Zuständigkeit gesondert zu bestimmen ist. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Terminvereinbarungen sind nach den Kanzleiangaben telefonisch oder über WhatsApp möglich. Für die erste Kontaktaufnahme bietet sich eine kurze Beschreibung des Anliegens einschließlich etwaiger laufender Verfahren oder Fristen an. Ob ein Termin vor Ort oder eine andere Kommunikationsform infrage kommt, lässt sich dabei ebenso klären wie die allgemeine Anfahrt zur Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Tobias K. Eicke. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Bremen

  • Amtsgericht Bremen
  • Landgericht Bremen
  • Arbeitsgericht Bremen
  • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Die Kanzlei Tobias K. Eicke befindet sich im Casa Juris, Lilienthaler Heerstraße 382, 28357 Bremen. Diese Anschrift ist der konkrete Anlaufpunkt für persönliche Termine. Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff und Vegesack werden im Profil als Bremer Stadtteile genannt; daraus ergibt sich jedoch keine Zuordnung des Büros zu einem dieser Stadtteile. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die genaue Adresse maßgeblich. Die passende Verbindung beziehungsweise Fahrtroute sollte vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Erreichbarkeit liegen nicht vor. Organisatorische Fragen zu einem Besuch können bei der Terminvereinbarung angesprochen werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bremen relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie bestimmten vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Ehegatten. Ob gerade das Amtsgericht Bremen zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem konkreten Verfahren, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist insbesondere als Beschwerdegericht für familiengerichtliche Entscheidungen von Bedeutung. Das Landgericht Bremen gehört dagegen grundsätzlich nicht zum üblichen Instanzenzug in Familiensachen. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Bremen entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen familienrechtlichen Anliegen typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch zu Trennung und Scheidung hilfreich sein?

Für ein erstes Gespräch können eine kurze Übersicht zur familiären Situation und zum bisherigen Verlauf der Trennung sowie bereits vorhandene gerichtliche Schreiben hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, Einkommensunterlagen und eine Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten hinzu. Bei Immobilieneigentum können auch Unterlagen zu Eigentum und Finanzierung relevant werden. Nicht jede Unterlage wird in jedem Fall benötigt. Welche Dokumente für die konkrete Besprechung sinnvoll sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vor dem Termin erfragen.

Was unterscheidet eine einvernehmliche Scheidung von einer streitigen Scheidung und einer Online-Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich Einigkeit über die Scheidung; häufig sind auch wesentliche Folgefragen bereits geklärt. Bei einer streitigen Scheidung gibt es dagegen offene Meinungsverschiedenheiten, etwa zu Unterhalt oder Vermögensfragen. Die Bezeichnung Online-Scheidung beschreibt keine eigene gesetzliche Verfahrensart, sondern vor allem die Organisation der Kommunikation und Unterlagenübermittlung. Auch dabei entscheidet das Familiengericht über die Scheidung. Ob und in welcher Form persönliche Termine erforderlich sind, richtet sich nach den Verfahrensvorgaben und den gerichtlichen Anordnungen. Einvernehmlichkeit bedeutet außerdem nicht, dass ein Rechtsanwalt beide Ehegatten zugleich vertreten kann.

Welche Fragen stellen sich bei einer Trennung zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt?

Sorgerecht, Umgang und Unterhalt betreffen unterschiedliche Aspekte des Familienlebens. Das Sorgerecht umfasst insbesondere die Verantwortung für wichtige Entscheidungen im Leben eines Kindes. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Unterhaltsfragen beziehen sich auf die finanzielle Absicherung und können sowohl Kinder als auch Ehegatten betreffen. Eine Trennung führt nicht automatisch zum Ende gemeinsamer elterlicher Sorge. Für die rechtliche Einordnung sind unter anderem die Betreuungssituation, die Bedürfnisse des Kindes und die wirtschaftlichen Verhältnisse relevant. Diese Themen sollten deshalb zwar im Zusammenhang betrachtet, aber rechtlich voneinander unterschieden werden.

Was ist bei einer gemeinsamen Immobilie und einer Scheidungsfolgenvereinbarung allgemein zu klären?

Bei einer gemeinsamen Immobilie stehen häufig Eigentum, Finanzierung, Nutzung und Wert im Mittelpunkt. Denkbare Lösungsrichtungen sind beispielsweise eine weitere gemeinsame Haltung, die Übernahme durch einen Ehegatten oder ein Verkauf. Welche Möglichkeit tragfähig ist, hängt unter anderem von den Eigentumsanteilen, Darlehensverpflichtungen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ab. Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung kann Immobilienfragen mit weiteren Themen wie Unterhalt oder Vermögensausgleich verbinden. Bestimmte Regelungen erfordern eine notarielle Beurkundung oder eine andere gesetzlich vorgesehene Form. Eine Vereinbarung zwischen Ehegatten ändert zudem nicht ohne Weiteres bestehende Verpflichtungen gegenüber einer finanzierenden Bank.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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