Kanzleiprofil

Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Schwerpunkte: Medienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin

Schwerpunkte

Medienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB in Berlin ist auf Presse-, Urheber- und Medienrecht ausgerichtet. Sie wurde im Januar 2005 von Prof. Dr. Christian Schertz und Simon Bergmann gegründet, die zuvor Partner der Berliner Anwaltssozietät Hertin waren. Im Verzeichnis ist der Kanzlei Christian Schertz als Berufsträger zugeordnet. Weitere Tätigkeitsfelder sind das Wettbewerbs-, Marken- und Sportrecht sowie rechtliche Fragen der Unterhaltungsbranche. Zum Mandantenkreis gehören Personen des öffentlichen Lebens, darunter Künstler, Unternehmer, Sportler und Politiker, sowie Unternehmen und Körperschaften. Typische Anliegen betreffen unerlaubte Medienberichterstattung, die bereits veröffentlicht wurde oder deren Veröffentlichung droht. Dazu zählt auch die Vertretung bei Klagen im Zusammenhang mit falscher Berichterstattung und Verdachtsberichterstattung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die rechtliche Beratung und Begleitung von Unternehmen in medialen Krisen. Dabei geht es um den Schutz der Reputation und den Umgang mit Berichterstattung über die betroffenen Unternehmen. Die Betreuung umfasst damit sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen, deren Interessen durch Medienberichte berührt werden. Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst neben der Vertretung in presse- und persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten auch vorbeugende Beratung. Strategische Rechtskommunikation und Reputationsschutz sind Bestandteile dieses Ansatzes. Im Bereich des sogenannten Entertainment-Rechts gestaltet und verhandelt die Kanzlei insbesondere Künstler- und Werbeverträge. Die beschriebenen Formen der Zusammenarbeit reichen somit von der Beratung und vertraglichen Gestaltung bis zur Begleitung in medialen Krisensituationen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Einen konkreten Ablauf für Erstgespräche oder die anschließende Mandatsbearbeitung nennt die Kanzlei auf den vorliegenden Seiten nicht. Der Kanzleisitz befindet sich am Kurfürstendamm 53 in 10707 Berlin, auf Höhe der Schlüterstraße beziehungsweise Wielandstraße. Kontakt ist telefonisch unter +49 (0)30 88 00 15-0 sowie per E-Mail an mail@schertz-bergmann.de möglich. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nennt die Kanzlei den U-Bahnhof Adenauerplatz und den S-Bahnhof Savignyplatz. Mit dem Auto erfolgt die Anfahrt über die Autobahn A 100, Ausfahrt Kurfürstendamm.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.schertz-bergmann.de, https://www.schertz-bergmann.de/contact/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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