Kanzleiprofil

SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP

Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Kaiserstr. 90, 76133 Karlsruhe

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Karlsruhe und Stuttgart. Zu ihren Schwerpunkten zählen das Wirtschaftsstrafrecht, das Unternehmensstrafrecht und das Steuerstrafrecht. Die Kanzlei übernimmt bundesweit Strafverteidigungen und ist auch international als strafrechtliche Beraterin tätig. Weitere Tätigkeitsfelder sind Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht sowie Immobilienrecht. Hinzu kommen Familien- und Erbrecht, Verkehrsrecht sowie Compliance und unternehmensinterne Ermittlungen. Im Arbeitsrecht umfasst die Beratung sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht. Das Beratungsangebot richtet sich an Privatpersonen und mittelständische Unternehmen, in bestimmten Bereichen auch an Konzerne. Zu den betreuten Personengruppen gehören außerdem Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und weitere Führungskräfte. Typische Anliegen sind steuerstrafrechtliche Verfahren, zivilrechtliche Auseinandersetzungen einschließlich der Zwangsvollstreckung sowie Fragen zur Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Im Familienrecht behandelt die Kanzlei unter anderem Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Vermögensauseinandersetzung. Im Verkehrsrecht gehören Unfallregulierung, Fahrzeugkaufrückabwicklung und die Vertretung bei Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten zum Angebot. Immobilienrechtlich berät sie beispielsweise Eigentümer, Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Kanzlei verbindet rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen. Im Handels- und Gesellschaftsrecht arbeitet sie mit Steuerberatern zusammen; bei steuerrechtlichen Anliegen bezieht sie auch Wirtschaftsprüfer ein. Unternehmen und Privatpersonen vertritt sie in Steuerstreitigkeiten vor Finanzgerichten in ganz Deutschland. Bei Verdachtsfällen führt sie unternehmensinterne Ermittlungen durch und berät zu straf- und zivilrechtlichen Haftungsfragen. Für die Kontaktaufnahme steht ein Onlineformular zur Verfügung. Eine Mandatserteilung ist ebenfalls online über ein Formular mit digitaler Unterschrift möglich. Die Kanzlei ist Mitglied im DIRO-Netzwerk. Der Karlsruher Standort befindet sich seit Juni 2025 in der Kaiserstraße 90, 76133 Karlsruhe. Dort wurden die bisherigen Standorte in der Kriegsstraße und Erbprinzenstraße zusammengeführt. Die Räume liegen im zweiten Obergeschoss an der Ecke Kaiserstraße/Ritterstraße. Direkt vor dem Haupteingang befindet sich die U-Bahn-Haltestelle Marktplatz (Kaiserstraße); in unmittelbarer Nähe liegen mehrere Parkhäuser. Telefonisch ist der Standort unter 0721–95273800 und per E-Mail unter karlsruhe@skb-legal.com erreichbar. Der Stuttgarter Standort befindet sich in der Olgastraße 1b.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.skb-legal.com, https://skb-legal.com/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Kaiserstr. 90, 76133 Karlsruhe

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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