Kanzleiprofil
Anwaltskanzlei SHP Schmitt - Hartmann - Protte & Partner
Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht. 4,6 von 5 bei 27 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Friedrichstraße 5, 70174 Stuttgart
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,6 von 5 · 27 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Anwaltskanzlei SHP Schmitt - Hartmann - Protte & Partner hat ihren Hauptsitz in Stuttgart und Dependancen in Esslingen und Schwäbisch Hall. Ihre Fachgebiete umfassen Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, allgemeines Zivilrecht, Verkehrs- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sowie Jagdrecht. Darüber hinaus nennt die Kanzlei Grundstücksrecht, Maklerrecht, CP Mediation und Datenschutz. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Zu den genannten Tätigkeiten gehören die Beratung in personellen Angelegenheiten, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Einigungsstellenverfahren und Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Auch In-House-Seminare werden aufgeführt. Weitere Themen sind Kündigungsrecht, Abfindungsvereinbarungen, Arbeitsvertragsrecht, betriebliche Altersversorgung sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Scheidung und Ehevertrag. Die Anwälte beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet außergerichtlich und gerichtlich. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als Beratung und Interessenvertretung mit meist langjährigen Mandantenbeziehungen. Sie verweist auf die Spezialisierung und ständige Fortbildung ihrer Fachanwälte und Anwälte.
Die Anwaltskanzlei SHP Schmitt - Hartmann - Protte & Partner hat ihren Hauptsitz in Stuttgart und weitere Standorte in Esslingen und Schwäbisch Hall. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Hinzu kommen allgemeines Zivilrecht, Grundstücksrecht einschließlich Maklerrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sowie Jagdrecht. Auf der Internetseite werden außerdem Datenschutz und Mediation als Tätigkeitsfelder aufgeführt. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und leitende Angestellte. Zu den genannten Anliegen zählen Kündigungen, Abfindungsvereinbarungen, Arbeitsverträge, betriebliche Altersversorgung sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Auch kollektives Arbeitsrecht und Sportarbeitsrecht gehören zum Spektrum. Unternehmen erhalten Unterstützung in personellen Angelegenheiten sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Darüber hinaus nennt die Kanzlei Einigungsstellenverfahren, Verfahren vor den Arbeitsgerichten und betriebsinterne Seminare. Im Familienrecht werden Scheidung, Ehevertrag und sonstige Ansprüche als Themen ausgewiesen. Weitere Anliegen ergeben sich aus den aufgeführten Bereichen des Miet-, Wohnungseigentums- und Grundstücksrechts. Die Zusammenarbeit umfasst sowohl anwaltliche Beratung als auch außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Die Vertretung erfolgt bundesweit. Nach eigener Darstellung pflegt die Kanzlei mit ihren Mandanten vielfach langjährige Beziehungen. Zum Team gehören Rechtsanwälte und Fachanwälte, deren fachliche Spezialisierung durch regelmäßige Fortbildung ergänzt wird. Für die Kontaktaufnahme stehen telefonische und schriftliche Wege zur Verfügung. Ein darüber hinausgehender fester Ablauf, etwa für ein Erstgespräch oder die anschließende Mandatsbearbeitung, wird im vorliegenden Quelltext nicht beschrieben. Der Stuttgarter Standort befindet sich im Zeppelin Carré, Friedrichstraße 5, 70174 Stuttgart. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0711 224199-0 erreichbar, per Fax unter 0711 224199-79. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr angegeben. Informationen zu den Fachgebieten, den Rechtsanwälten und den weiteren Standorten sind auf www.shp-anwaltskanzlei.de aufgeführt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: shp-anwaltskanzlei.de, shp-anwaltskanzlei.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
27 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag – Freitag09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion
SHP Stuttgart steht im Profil von Anwalt-Seiten.de für die Anwaltskanzlei SHP Schmitt - Hartmann - Protte & Partner mit Hauptsitz in der Friedrichstraße 5, 70174 Stuttgart. Weitere Standorte bestehen in Esslingen und Schwäbisch Hall. Den Hauptschwerpunkt des Profils bildet das Arbeitsrecht; daneben sind Verkehrsrecht, Erbrecht und Familienrecht aufgeführt. Die Kanzlei berät und vertritt nach ihren Angaben Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet außergerichtlich und gerichtlich. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich ausdrücklich an Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Damit umfasst es unterschiedliche Perspektiven auf die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie auf betriebliche Veränderungen. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei unter anderem Arbeitsverträge, Kündigungen, Abfindungsvereinbarungen, betriebliche Altersversorgung sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig Fragen zum Inhalt vertraglicher Regelungen, zu einer angekündigten Trennung oder zu Ansprüchen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Auf betrieblicher Ebene gehören personelle Angelegenheiten, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Einigungsstellenverfahren zu den beschriebenen Tätigkeiten. Auch Verfahren vor den Arbeitsgerichten und In-House-Seminare werden aufgeführt. Je nach Anliegen stehen daher individuelle Vertragsfragen oder die rechtlichen Rahmenbedingungen umfassenderer Personalmaßnahmen im Mittelpunkt. Im Verkehrsrecht können die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Sach- und Personenschäden oder Verkehrsordnungswidrigkeiten Anlass für eine Anfrage sein. Das im Profil aufgeführte Erbrecht betrifft allgemein etwa die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Im Familienrecht benennt die Kanzlei Scheidung und Ehevertrag ausdrücklich. Typische damit verbundene Anliegen betreffen außerdem Unterhalt, Vermögensfragen und die rechtliche Ordnung familiärer Beziehungen. Welche Fragestellungen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, lässt sich gewöhnlich anhand einer ersten Schilderung eingrenzen. Die Anschrift in der Friedrichstraße liegt im zentralen Stuttgarter Stadtgebiet mit Bezug zu Stuttgart-Mitte. Auch für Anfragen aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch bildet sie einen innerstädtischen Anlaufpunkt; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte vorab geprüft werden. Zu den Gerichten am Standort zählen das Arbeitsgericht Stuttgart, das Amtsgericht Stuttgart, das Landgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Stuttgart. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst Rechtsgebiet, Anlass sowie bekannte Fristen benennen. Anschließend sollten Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und die Voraussetzungen einer Mandatsübernahme geklärt werden; eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Stuttgart
- Amtsgericht Stuttgart
- Landgericht Stuttgart
- Arbeitsgericht Stuttgart
- Oberlandesgericht Stuttgart
Die Friedrichstraße 5 liegt im zentralen Stuttgarter Stadtgebiet im Umfeld von Stuttgart-Mitte. Der Hauptsitz der Anwaltskanzlei SHP Schmitt - Hartmann - Protte & Partner ist damit räumlich von den ebenfalls genannten Dependancen in Esslingen und Schwäbisch Hall zu unterscheiden. Für Ratsuchende aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch führt der Weg zur Stuttgarter Anschrift in Richtung Innenstadt. Die zentrale Lage lässt grundsätzlich eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Verkehrs- und Stadtinformationen geprüft werden. Angaben zu konkreten Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreien Zugängen liegen nicht vor. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Stuttgart relevant. Arbeitsgerichte führen beispielsweise Verfahren über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse sowie bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten. Beim Amtsgericht Stuttgart kommen, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist, familiengerichtliche Verfahren etwa zu Scheidung und Unterhalt sowie Nachlasssachen wie Erbscheinsverfahren in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen oder über erbrechtliche Ansprüche können abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor das Amtsgericht oder das Landgericht Stuttgart gehören. Das Amtsgericht befasst sich außerdem mit Verkehrsbußgeldsachen. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist unter anderem für Beschwerden in Familiensachen und Berufungen gegen erstinstanzliche Zivilurteile des Landgerichts zuständig. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz, sondern aus dem jeweiligen Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Anfrage zu Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen, das Kündigungsschreiben oder der angebotene Aufhebungsvertrag und die dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Je nach Streitpunkt können Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen, Betriebsvereinbarungen oder Unterlagen zur betrieblichen Altersversorgung hinzukommen. Wichtig sind außerdem eine kurze zeitliche Übersicht und die Angabe, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Kontaktanfrage sollte deshalb bekannte Termine und Fristen deutlich benennen; ihr Versand allein wahrt keine Frist.
Worin unterscheiden sich ein individueller Arbeitsrechtsfall und eine Anfrage zu betrieblichen Personalmaßnahmen?
Ein individueller Arbeitsrechtsfall betrifft beispielsweise die Vergütung, eine Kündigung oder einzelne Regelungen eines Arbeitsvertrags. Bei betrieblichen Personalmaßnahmen können dagegen zusätzlich Beteiligungsrechte des Betriebsrats und kollektivrechtliche Fragen relevant werden. Interessenausgleich und Sozialplan stehen etwa im Zusammenhang mit bestimmten Betriebsänderungen; ein Einigungsstellenverfahren betrifft gesetzlich vorgesehene Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich, die eigene Rolle, die geplante oder bereits umgesetzte Maßnahme und den zeitlichen Rahmen zu beschreiben. Auch sollte erkennbar sein, ob einzelne Beschäftigte oder größere betriebliche Zusammenhänge betroffen sind.
Welche Informationen sollte ich bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder zu einem Bußgeld bereithalten?
Nach einem Verkehrsunfall erleichtern Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Beteiligten und Unfallhergang die erste Orientierung. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Schreiben der Versicherungen und Belege zu Schäden können ebenfalls relevant sein. Bei einem Verkehrsbußgeld stehen dagegen das behördliche Schreiben, der konkrete Vorwurf und das Zustellungsdatum im Vordergrund. Schadenersatzansprüche und ein Bußgeldverfahren sind rechtlich unterschiedliche Angelegenheiten, auch wenn sie auf demselben Ereignis beruhen. Ratsuchende sollten deshalb angeben, welche Schreiben vorliegen und welches Anliegen sie klären möchten. Laufende Fristen sollten bereits bei der Anfrage kenntlich gemacht werden.
Welche Angaben helfen bei einer erbrechtlichen Anfrage zu Erbfolge oder Pflichtteil?
Hilfreich sind zunächst eine Übersicht der familiären Beziehungen, Angaben zum Erbfall und vorhandene Testamente oder Erbverträge. Auch Schreiben des Nachlassgerichts, ein bereits erteilter Erbschein und eine vorläufige Aufstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten können für die Einordnung wichtig sein. Bei Pflichtteilsfragen kommt es unter anderem auf die verwandtschaftliche Stellung und die letztwilligen Verfügungen an. Ein Verfahren beim Nachlassgericht ist von einem zivilrechtlichen Streit zwischen Beteiligten zu unterscheiden. Für die erste Anfrage genügt eine sachliche Zusammenfassung; sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Was sollte vor einer familienrechtlichen Anfrage zu Scheidung oder Ehevertrag geklärt werden?
Für die erste Kontaktaufnahme hilft es, das Anliegen zu benennen: Geht es um eine bevorstehende Trennung, eine Scheidung oder die Prüfung beziehungsweise Gestaltung eines Ehevertrags? Je nach Thema sind Angaben zur Eheschließung, zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern und zu bestehenden Vereinbarungen relevant. Finanzielle Unterlagen können später für Unterhalts- oder Vermögensfragen benötigt werden. Eheverträge unterliegen besonderen formellen Anforderungen, insbesondere der notariellen Beurkundung. Bei einer Anfrage sollte außerdem deutlich werden, welche Person rechtliche Vertretung sucht, da die Interessen beider Ehepartner voneinander abweichen können.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Anwaltskanzlei SHP Schmitt - Hartmann - Protte & Partner schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
