Kanzleiprofil

Stähle Erbrecht | Volker Stähle, Ihr Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Reutlingen. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Stähle Erbrecht in Reutlingen wird von Volker Stähle geführt und ist auf erbrechtliche Fragen ausgerichtet. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Testamente und Erbverträge, die vorweggenommene Erbfolge sowie Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsansprüche. Auch die rechtliche Begleitung von Adoptionen volljähriger Personen zählt zum Angebot. Volker Stähle ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht. Er hat in Heidelberg und Tübingen studiert und ist seit über 30 Jahren im Erbrecht tätig. Darüber hinaus ist er zertifizierter Testamentsvollstrecker der DVEV. Die Kanzlei richtet sich an Menschen, die ihren Nachlass planen, Vermögen zu Lebzeiten übertragen oder rechtliche Fragen nach einem Erbfall klären möchten. Bei der Nachlassgestaltung befasst sich Volker Stähle unter anderem mit Einzeltestamenten, Berliner Testamenten und Erbverträgen. Gegenstand einer vorweggenommenen Erbfolge können Immobilien, Unternehmensanteile oder Schenkungen sein. Weitere typische Anliegen sind Konflikte zwischen Miterben und die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Bei besonderen familiären Konstellationen begleitet die Kanzlei zudem die rechtlichen Schritte einer Erwachsenenadoption im Zusammenhang mit der erbrechtlichen Absicherung. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem persönlichen Gespräch und orientiert sich nach der Darstellung der Kanzlei an den individuellen Vorstellungen und der jeweiligen rechtlichen Situation. Bei testamentarischen Regelungen werden die persönlichen Wünsche in die Gestaltung einbezogen. In streitigen Erbsachen umfasst die Tätigkeit Verhandlungen und die Vertretung vor Gericht. Neben seiner anwaltlichen Arbeit bildet Volker Stähle Rechtsreferendare am Landgericht Tübingen im Bereich „Anwaltspraxis im Erbrecht“ aus. Er ist außerdem Mitglied im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer für angehende Fachanwälte für Erbrecht und Regionalbeauftragter in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV. Die Kanzlei befindet sich in der Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen. Für Anfragen und Terminabsprachen stehen die E-Mail-Adresse ra@staehle-erbrecht.de und die Telefonnummer +49 7121 6228000 zur Verfügung. Über die Internetseite können Interessierte einen Terminwunsch senden oder einen Rückruf vereinbaren. Auch ein Kontaktformular ist dort vorhanden.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.staehle-erbrecht.de

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Stähle Erbrecht | Volker Stähle, Ihr Fachanwalt für Erbrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Reutlingen

  • Amtsgericht Reutlingen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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