Kanzleiprofil

STEFAN LORENZ Strafverteidiger

Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Hohe Straße 39, 04107 Leipzig

Schwerpunkte

Strafrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei STEFAN LORENZ Strafverteidiger in Leipzig ist nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Rechtsanwalt Stefan Lorenz führt den Titel Fachanwalt für Strafrecht und übernimmt Mandate in Leipzig, Sachsen und bundesweit. Das Tätigkeitsspektrum umfasst das allgemeine Strafrecht sowie Wirtschafts-, Kapital-, Betäubungsmittel-, Arzt-, Jugend-, Sexual- und Verkehrsstrafrecht. Zu den im Kanzleiauftritt genannten Vorwürfen zählen etwa Beleidigung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Insolvenzverschleppung, Tötungsdelikte und Fahrerflucht. Daneben bearbeitet Lorenz strafrechtliche Revisionen und Verfassungsbeschwerden. Die Tätigkeit richtet sich an Menschen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, darunter auch Personen in Haft. Als mögliche Anlässe für eine Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei insbesondere Verhaftungen und Durchsuchungen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Verteidigung von Personen, die im Maßregelvollzug nach § 63 StGB oder in der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB untergebracht sind. Abhängig vom Einzelfall vertritt Lorenz außerdem Opfer beziehungsweise deren Angehörige bei Verdacht auf Tötungsdelikte oder schwerwiegende Sexualdelikte. Diese Vertretung kann das Ermittlungsverfahren, die Teilnahme an audiovisuellen Zeugenvernehmungen und die Nebenklage im späteren Strafprozess umfassen. Als Grundlagen seiner Arbeitsweise beschreibt Lorenz die Wahrung der Unschuldsvermutung, wissenschaftliche Genauigkeit und die Prüfung rechtlicher sowie tatsächlicher Einzelheiten. Zur Tätigkeit gehören neben Gerichtsterminen auch Besuche in Haftanstalten zur Vorbereitung von Verhandlungen. Eine Betreuung kann erforderlichenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen reichen. Persönliche Besprechungen finden ausschließlich nach individueller Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail statt. Für die erste Abstimmung können vorhandene Aktenzeichen und persönliche Kontaktdaten übermittelt werden. Die bloße Zusendung einer E-Mail begründet noch kein Mandatsverhältnis. Das Büro befindet sich in der Hohe Straße 39, 04107 Leipzig. Die Kanzlei ist unter 0341 9939001 sowie per E-Mail an info@anwalt-lorenz.net erreichbar; telefonische Kontaktaufnahmen sind während üblicher Geschäftszeiten vorgesehen. Für dringende Fristangelegenheiten sieht die Kanzlei eine telefonische Kontaktaufnahme vor. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Büro über die Straßenbahnlinien 10 und 11 und die Haltestelle „Hohe Straße“ erreichbar.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.anwalt-lorenz.net, https://www.anwalt-lorenz.net/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • S. Lorenz

    Fachanwalt für Strafrecht

    Verkehrsrecht · Strafrecht · Wirtschaftsstrafrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Hohe Straße 39, 04107 Leipzig

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Leipzig

  • Amtsgericht Leipzig
  • Landgericht Leipzig
  • Arbeitsgericht Leipzig
  • Bundesverwaltungsgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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