Kanzleiprofil

Strafrecht & Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Weinbergstraße 34, 14469 Potsdam

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch, Englisch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei „Strafrecht & Verkehrsrecht“ in Potsdam berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen. Der im Verzeichnis zugeordnete Rechtsanwalt Torsten Schmidt ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Kanzlei nennt eine Beratungstätigkeit seit 2003. Zu ihren Tätigkeitsfeldern gehören Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsrecht sowie die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Im Strafrecht umfasst das Angebot die Beratung und Verteidigung in allen Verfahrensabschnitten, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Rechtsmitteln wie Berufung und Revision. Typische Anliegen sind strafrechtliche Vorwürfe, Bußgeldverfahren und rechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall. Als einzelne Themen führt die Kanzlei unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Trunkenheitsfahrten und Unfallflucht auf. Hinzu kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie steuerstrafrechtliche Fragen, Betrug und Untreue. Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Personen, die eine Verteidigung benötigen, als auch an Ratsuchende, die zunächst eine Einschätzung ihrer rechtlichen Situation wünschen. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Terminvereinbarung, die telefonisch oder über das Kontaktformular möglich ist. Vor dem Beratungstermin können Informationen und Unterlagen übermittelt werden; das Formular bietet dafür Möglichkeiten zum Hochladen von Materialien. Nach Eingang der Angaben prüft die Kanzlei die rechtlichen Voraussetzungen und gibt beim Termin eine erste Einschätzung. In der Erstberatung werden der Sachverhalt im Detail erfasst, rechtliche Optionen besprochen und mögliche weitere Schritte erläutert. Die Kanzlei beschreibt ihre Kommunikation als direkt und klar. Erstberatungen sind auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Auf der Internetseite stehen außerdem ein Mandantenfragebogen und Vollmachtsformulare zum Herunterladen bereit. Der Standort befindet sich in der Weinbergstraße 34, 14469 Potsdam. Die Kanzlei ist unter 0331 585 07 41 sowie per E-Mail an sekretariat@ra-torsten-schmidt.eu erreichbar. Beratungen werden auf Deutsch und Englisch angeboten. Für Besuche ist eine vorherige Terminabstimmung vorgesehen. Die Wegbeschreibung innerhalb des Gebäudes nennt einige Stufen zum Nebenaufgang. Bei Bedarf können auch Haus- oder Krankenhausbesuche vereinbart werden.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://ra-torsten-schmidt.eu, https://ra-torsten-schmidt.eu/kontakt-anwalt/#faq

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Torsten Schmidt

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Weinbergstraße 34, 14469 Potsdam

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Strafrecht & Verkehrsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Potsdam

  • Amtsgericht Potsdam
  • Landgericht Potsdam

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden