Kanzleiprofil
Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger
Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Schwerpunkte: Strafrecht. 5,0 von 5 bei 49 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Kaiserstr. 61, 60329 Frankfurt am Main
Schwerpunkte
Strafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 49 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Dr. jur. Sascha Böttner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger unterhält einen Standort in der Kaiserstr. 61 in Frankfurt am Main, in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Hauptbahnhofs. Sie bietet bundesweite Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts und Wirtschaftsstrafrechts sowie vor allen Gerichten und Instanzen an. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen zählen allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Vertreten werden sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuell und diskret. Zur Vorbereitung der Verteidigung gehören eine gründliche Analyse des Sachverhalts, die interne Aufbereitung sowie die Untersuchung relevanter Beweismittel. Daneben arbeitet das Team mit anderen Anwälten und spezialisierten Kanzleien zusammen. Das Leistungsspektrum umfasst auch die Beratung in der Revisionsinstanz. Erstanfragen sind per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon möglich. In einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch wird das weitere Vorgehen erörtert. Für dringende Fälle nennt die Kanzlei einen rund um die Uhr erreichbaren Notfallkontakt.
Die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Frankfurt am Main ist auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht ausgerichtet. Sie übernimmt bundesweit die Beratung und Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten und ist in allen Instanzen tätig. Zum Leistungsspektrum gehört auch die Beratung in der Revisionsinstanz. Als Tätigkeitsbereiche nennt die Kanzlei unter anderem das allgemeine Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Dr. jur. Sascha Böttner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Weitere auf der Website aufgeführte Themen sind Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Medizinstrafrecht und Internetstrafrecht. Das Angebot richtet sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Unternehmen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen oder entsprechendem Beratungsbedarf konfrontiert sind. Dazu zählen Anliegen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie Fragen zur Verteidigung gegen wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich führt die Website unter anderem Betrug, Untreue, Bestechung und Korruption sowie Vermögensabschöpfung auf. Die Tätigkeit ist nicht auf Verfahren in Frankfurt begrenzt, sondern umfasst eine bundesweite Strafverteidigung. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuell und diskret. Zur Vorbereitung der Verteidigung gehören die Aufbereitung des Sachverhalts, die Sammlung relevanter Informationen und die Analyse von Beweismitteln. Auf dieser Grundlage wird eine auf den jeweiligen Fall bezogene Verteidigungsstrategie entwickelt. Daneben nennt die Kanzlei den Austausch mit anderen Rechtsanwälten und die Zusammenarbeit mit Kollegen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Eine erste Anfrage ist per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon möglich. Nach der Rückmeldung wird in einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch das weitere Vorgehen erörtert. Der Frankfurter Standort befindet sich in der Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main, in einem Stadthaus aus der Gründerzeit. Die Kanzlei liegt nahe dem Hauptbahnhof und ist von dort innerhalb weniger Gehminuten erreichbar. Telefonisch ist der Standort unter 069 907272000 zu erreichen; die E-Mail-Adresse lautet info@strafrecht-bundesweit.de. Für dringende Fälle nennt die Kanzlei einen rund um die Uhr erreichbaren Notfallkontakt. Weitere Standorte bestehen in Hamburg und Neumünster.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
49 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Strafverteidiger Böttner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Strafrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion
Dr. jur. Sascha Böttner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Unter dem Profilnamen Strafverteidiger Böttner ist er mit der Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger in der Kaiserstr. 61 in Frankfurt am Main vertreten. Der Hauptschwerpunkt liegt auf der Strafverteidigung, einschließlich des Wirtschaftsstrafrechts. Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen und Unternehmen und umfasst nach den Kanzleiangaben die bundesweite Tätigkeit vor allen Gerichten und Instanzen. Für Ratsuchende kann es dabei um die erste Einordnung eines strafrechtlichen Vorwurfs, die Begleitung eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder die Verteidigung nach einer Anklage gehen. Als Tätigkeitsbereiche werden allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht genannt. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder die Ladung zu einer Hauptverhandlung. Im Verkehrsstrafrecht können etwa Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Unfallflucht oder einer Fahrt unter Alkoholeinfluss im Raum stehen. Das Jugendstrafrecht berücksichtigt neben dem Tatvorwurf insbesondere Alter und Entwicklung der betroffenen Person. Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können betriebliche Abläufe, geschäftliche Entscheidungen und die strafrechtliche Verantwortung einzelner Beteiligter betreffen. Zur Vorbereitung einer Verteidigung nennt die Kanzlei die gründliche Analyse des Sachverhalts, dessen interne Aufbereitung und die Untersuchung relevanter Beweismittel. Außerdem arbeitet das Team mit anderen Anwälten und spezialisierten Kanzleien zusammen. Die als individuell und diskret beschriebene Arbeitsweise betrifft gerade im Strafrecht häufig persönliche oder geschäftlich sensible Informationen. Zum Leistungsspektrum gehört auch die Beratung in der Revisionsinstanz. Dort steht grundsätzlich die rechtliche Überprüfung eines Urteils im Vordergrund, nicht eine vollständige erneute Aufklärung des Geschehens. Der Frankfurter Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und damit in zentraler Lage im Stadtgebiet. Das bietet einen örtlichen Bezug sowohl für Anfragen aus der Innenstadt als auch aus Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend. Für Strafverfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Frankfurt am Main in Betracht; je nach Verfahrensart kann auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig sein. Welches Gericht entscheidet, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und vom Verfahrensstand ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten heranziehen. Laut Kanzlei sind Erstanfragen per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon möglich. Eine kurze Beschreibung des Anliegens sowie Angaben zu bereits eingegangenen Schreiben und anstehenden Terminen erleichtern die erste Einordnung. In einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch wird das weitere Vorgehen erörtert. Für dringende Fälle nennt die Kanzlei außerdem einen rund um die Uhr erreichbaren Notfallkontakt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 25. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Frankfurt am Main
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Landgericht Frankfurt am Main
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger hat ihren Frankfurter Standort in der Kaiserstr. 61, 60329 Frankfurt am Main, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs. Diese zentrale Lage schafft einen Anlaufpunkt für Ratsuchende aus der Innenstadt und aus weiteren Stadtteilen wie Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend. Die Nähe zum Hauptbahnhof erleichtert grundsätzlich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, auch aus dem Umland und von außerhalb Frankfurts. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die innerstädtische Verkehrslage und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Konkrete Stellplätze oder eine eigene Parkmöglichkeit der Kanzlei sind nicht angegeben. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind insbesondere das Amtsgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Frankfurt am Main relevant. Beim Amtsgericht werden Strafsachen je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; auch Jugendstrafsachen und Strafbefehlsverfahren gehören grundsätzlich zu seinem Aufgabenbereich. Das Landgericht behandelt unter anderem schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Wirtschaftsstrafverfahren können bei entsprechender gesetzlicher Zuständigkeit vor einer Wirtschaftsstrafkammer geführt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unter anderem mit Revisionen gegen bestimmte strafgerichtliche Urteile und mit Beschwerden befasst. In besonderen Staatsschutzsachen kann es außerdem erstinstanzlich zuständig sein. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Frankfurt am Main entscheidet dagegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist kein Strafgericht. Die örtliche Zuständigkeit eines Strafgerichts folgt gesetzlichen Anknüpfungspunkten und ergibt sich nicht allein aus der Frankfurter Kanzleiadresse.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem die Art des Vorwurfs und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Vorhandene Schreiben können erkennen lassen, welche Behörde tätig ist, welches Aktenzeichen verwendet wird und ob Termine oder Fristen genannt sind. Auch die Information, ob bereits eine Durchsuchung, Vernehmung oder gerichtliche Entscheidung stattgefunden hat, kann wichtig sein. Eine knappe, zeitlich geordnete Übersicht erleichtert das Verständnis. Wie sensible Unterlagen übermittelt werden sollen und welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken besonders in den Vordergrund und sieht andere Reaktionsmöglichkeiten vor als das allgemeine Strafrecht. Es gilt für Jugendliche, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Neben dem Tatgeschehen sind deshalb auch Entwicklung und persönliche Lebensumstände bedeutsam. Im Verfahren wirken besondere Beteiligte wie die Jugendgerichtshilfe mit. Welche Regeln im Einzelfall maßgeblich sind, hängt insbesondere vom Alter zur Tatzeit und weiteren Voraussetzungen ab.
Worin unterscheiden sich eine Verkehrsordnungswidrigkeit und eine Verkehrsstraftat?
Nicht jeder Verkehrsverstoß ist eine Straftat. Viele Regelverletzungen werden als Ordnungswidrigkeit in einem Bußgeldverfahren behandelt. Bei Vorwürfen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr kann dagegen ein Strafverfahren geführt werden. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände. Neben einer strafrechtlichen Sanktion können auch Fragen zur Fahrerlaubnis relevant werden. Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Aus der Bezeichnung des behördlichen Schreibens lässt sich häufig bereits erkennen, welche Verfahrensart zunächst eingeleitet wurde.
Welche Bedeutung haben digitale Beweismittel in Sexual- und Betäubungsmittelstrafsachen?
Digitale Beweismittel können in beiden Bereichen eine Rolle spielen, etwa in Form von Nachrichten, Bilddateien oder Kommunikationsdaten. Ihre Bedeutung ergibt sich nicht allein aus einzelnen Ausschnitten, sondern auch aus Herkunft, zeitlichem Zusammenhang und weiteren Ermittlungsergebnissen. Ebenso können Aussagen von Beteiligten, Zeugenaussagen und sachverständige Bewertungen relevant sein. Eine strafrechtliche Prüfung umfasst daher sowohl den Inhalt als auch die rechtliche Verwertbarkeit von Beweismitteln. Welche Unterlagen belastend oder entlastend wirken, lässt sich regelmäßig erst im Zusammenhang mit dem Akteninhalt beurteilen.
Was wird in einer strafrechtlichen Revision geprüft?
Eine Revision dient grundsätzlich der Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler. Anders als bei einer Berufung findet dabei normalerweise keine neue Beweisaufnahme zum gesamten Tatgeschehen statt. Gegenstand können Fehler bei der Anwendung des Strafrechts oder Verstöße gegen Verfahrensregeln sein. Ob eine Revision eröffnet ist und welches Gericht darüber entscheidet, richtet sich nach der angegriffenen Entscheidung und dem bisherigen Verfahrensweg. Für Einlegung und Begründung gelten gesetzliche Fristen und formelle Anforderungen. Zur ersten Einordnung sind deshalb insbesondere das Urteil und Informationen über dessen Verkündung und Zustellung relevant.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 25. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger schildern
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