Kanzleiprofil

Strafverteidiger Schmidt

Rechtsanwaltskanzlei in Koblenz. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Rizzastraße 49, 56068 Koblenz

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Strafverteidiger Schmidt in Koblenz wird von Rechtsanwalt Stefan Schmidt geführt. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und arbeitet seit dem 1. Mai 2021 in eigener Kanzlei. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte am 27. April 1998; die beiden Fachanwaltstitel wurden ihm 2003 von der Rechtsanwaltskammer Koblenz verliehen. Die Kanzlei ist bundesweit tätig und übernimmt Beratung, Vertretung und Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts. Zum Tätigkeitsspektrum gehören neben dem allgemeinen Strafrecht insbesondere das Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit strafrechtlichen Anliegen sowie an Personen, die Unterstützung in Bußgeldverfahren oder bei Ordnungswidrigkeiten suchen. Als mögliche Anlässe nennt die Kanzlei unter anderem Festnahmen beziehungsweise Verhaftungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogenhandel, Sexualstraftaten oder Tötungsdelikten. Weitere Tätigkeitsfelder sind Jugendstrafrecht, Internetkriminalität, Insolvenzstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Auch die Revision in Strafsachen und die vorbeugende strafrechtliche Beratung werden ausdrücklich aufgeführt. Damit umfasst die Tätigkeit sowohl die Befassung mit bestehenden Vorwürfen als auch die Beratung im Vorfeld strafrechtlicher Verfahren. Für die Zusammenarbeit betont Stefan Schmidt den persönlichen Kontakt zu seinen Mandanten und eine verständliche Beratung. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Ein erstes Beratungsgespräch dient dazu, wesentliche Fragen zu besprechen. Die Begleitung kann sich über alle notwendigen Instanzen erstrecken. Als Ziel seiner Tätigkeit nennt Schmidt die Vermeidung von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Für die Bearbeitung von Mandaten bestehen Kooperationen mit anderen Anwaltskanzleien, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Gutachtern und Sachverständigen. Die Kanzlei befindet sich in der Rizzastraße 49 in 56068 Koblenz. Telefonisch ist sie unter +49 (0) 261 134 962-0 erreichbar, per E-Mail unter info@strafverteidigerschmidt.de. Zusätzlich wird für Notfälle ein 24-Stunden-Notruf unter +49 (0) 176 55 22 05 02 angegeben. Neben dem Kanzleistandort in Koblenz gehört die bundesweite Strafverteidigung zum beschriebenen Tätigkeitsrahmen.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://strafverteidigerschmidt.de, https://strafverteidigerschmidt.de/#kontakt

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Rizzastraße 49, 56068 Koblenz

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Strafverteidiger Schmidt. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Koblenz

  • Amtsgericht Koblenz
  • Landgericht Koblenz

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden