Kanzleiprofil
Strafverteidigerbüro Wuppertal
Rechtsanwaltskanzlei in Wuppertal. Schwerpunkte: Strafrecht. 4,0 von 5 bei 39 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal
Schwerpunkte
Strafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,0 von 5 · 39 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Das Strafverteidigerbüro Wuppertal befindet sich in der Ehrenhainstraße 1 in Wuppertal. Die Sozietät besteht aus Dr. Markus Groß-Bölting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, und Andrea Groß-Bölting, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. In Bürogemeinschaft arbeiten sie mit Jochen Thielmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, sowie Rechtsanwalt Marius Schuhen. Das Tätigkeitsspektrum umfasst Strafverteidigung, unter anderem im Arztstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Genannt werden außerdem Steuerstrafrecht, steuerliche Selbstanzeigen, Strafvollstreckungsrecht, Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerden. Weitere Tätigkeitsfelder sind Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Migrationsrecht und Staatsangehörigkeit sowie Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsverwaltungsrecht. Zum Spektrum gehören auch die Verteidigung bei Durchsuchungen, die Verteidigung in Haftsachen und die Strafverteidigung mit ausländerrechtlichem Bezug. Damit umfasst die Tätigkeit die Verteidigung von Beschuldigten auch in diesen Verfahrenssituationen. Das Büro legt nach eigener Darstellung Wert auf vertiefte Fachkenntnisse, die Qualität seiner Arbeit und einen menschlichen Umgang mit Mandanten. Dazu zählt es ausdrücklich, komplizierte Dinge einfach zu sagen.
Das Strafverteidigerbüro Wuppertal ist in der Strafverteidigung sowie in weiteren strafrechtlichen und migrationsrechtlichen Bereichen tätig. Zum genannten Tätigkeitsspektrum gehören Arztstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht und Sexualstrafrecht. Hinzu kommen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, steuerliche Selbstanzeigen und Staatsschutzdelikte. Auch Strafvollstreckungsrecht, Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerden werden aufgeführt. Im Verkehrsrecht nennt das Büro Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsverwaltungsrecht. Das Spektrum umfasst außerdem allgemeine Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafverteidigung mit ausländerrechtlichem Bezug. Zu den ausdrücklich benannten Anliegen zählen die Verteidigung bei Durchsuchungen und die Verteidigung in Haftsachen. Das Angebot richtet sich damit unter anderem an Beschuldigte in Strafverfahren und an Menschen, deren strafrechtliche Angelegenheiten einen ausländerrechtlichen Bezug haben. Daneben nennt das Büro Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Migrationsrecht und Fragen der Staatsangehörigkeit als Tätigkeitsfelder. Anliegen im Zusammenhang mit steuerlichen Selbstanzeigen sind ebenfalls Bestandteil des veröffentlichten Angebots. Eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises enthält die Website nicht. Organisatorisch besteht das Büro aus der Sozietät von Dr. Markus Groß-Bölting und Andrea Groß-Bölting in Bürogemeinschaft mit Jochen Thielmann und Marius Schuhen. Dr. Markus Groß-Bölting ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Andrea Groß-Bölting ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht; Jochen Thielmann ist ebenfalls Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Marius Schuhen wird als Rechtsanwalt vorgestellt. Für die Zusammenarbeit betont das Büro vertiefte Fachkenntnisse, einen menschlichen Umgang mit Mandanten und die verständliche Darstellung komplizierter Sachverhalte. Konkrete Angaben zum Ablauf einer Mandatsbearbeitung werden nicht gemacht. Für die Kontaktaufnahme stehen das Sekretariat und direkte E-Mail-Adressen der einzelnen Rechtsanwälte zur Verfügung. Der Standort befindet sich in der Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal. Telefonisch ist das Büro unter +49 202 51564020 erreichbar, per E-Mail unter sekretariat@rechtsanwaelte-ehrenhainstrasse.de. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Freitags ist das Büro von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Samstags und sonntags ist geschlossen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafverteidigerbuero-wuppertal.de, strafverteidigerbuero-wuppertal.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
39 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag09:00–13:00 14:00–18:00
- Dienstag09:00–13:00 14:00–18:00
- Mittwoch09:00–13:00 14:00–18:00
- Donnerstag09:00–13:00 14:00–18:00
- Freitag09:00–13:00 14:00–16:00
- Samstaggeschlossen
- Sonntaggeschlossen
Beratung in Wuppertal – Einordnung der Redaktion
Das Strafverteidigerbüro Wuppertal in der Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal, hat seinen Hauptschwerpunkt im Strafrecht. Die Sozietät besteht aus Dr. Markus Groß-Bölting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, sowie Andrea Groß-Bölting, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. In Bürogemeinschaft arbeiten sie mit Jochen Thielmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, und Rechtsanwalt Marius Schuhen. Die Unterscheidung zwischen Sozietät und Bürogemeinschaft ist für Ratsuchende relevant: Bei einer Anfrage lässt sich klären, wer das Anliegen prüft und gegebenenfalls die Vertretung übernimmt. Das Tätigkeitsspektrum reicht vom Arztstrafrecht über Betäubungsmittel-, Jugend-, Kapital- und Sexualstrafrecht bis zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Dahinter stehen unterschiedliche Verfahrenslagen: Ein Ermittlungsverfahren kann beispielsweise durch eine Anzeige, einen Verdacht im beruflichen Umfeld oder eine behördliche Kontrolle ausgelöst werden. Im Jugendstrafrecht kommen besondere Verfahrensregeln und der Erziehungsgedanke hinzu. Bei wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Vorwürfen spielen häufig umfangreiche Geschäftsunterlagen und die Abgrenzung strafrechtlicher Verantwortung eine Rolle. Auch steuerliche Selbstanzeigen werden als Tätigkeitsfeld genannt; ihre rechtliche Bewertung hängt von strengen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Ausdrücklich umfasst das Profil die Verteidigung bei Durchsuchungen und in Haftsachen. Weitere Bereiche sind Strafvollstreckungsrecht, Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerden. Damit betrifft das Spektrum nicht nur Ermittlungen und Hauptverhandlungen, sondern auch die rechtliche Überprüfung von Entscheidungen sowie Fragen nach einer Verurteilung. Ergänzend werden Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsverwaltungsrecht genannt. Die ebenfalls aufgeführten Felder Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Migrationsrecht und Staatsangehörigkeit sind insbesondere dort von Bedeutung, wo strafrechtliche Vorwürfe mit aufenthaltsrechtlichen Fragen zusammentreffen. Der örtliche Bezug liegt in Wuppertal mit seinen Stadtteilen Elberfeld, Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf und Cronenberg. Für Strafverfahren kommen je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Wuppertal oder das Landgericht Wuppertal in Betracht. Das Arbeitsgericht Wuppertal entscheidet dagegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist kein Strafgericht. Für einen persönlichen Termin ist die Büroanschrift in der Ehrenhainstraße maßgeblich; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Verkehrsangaben geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Vorwurfs oder Anliegens, der aktuelle Verfahrensstand und Hinweise auf bereits angesetzte Termine erleichtern die erste Zuordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und wer die Bearbeitung übernehmen kann, ist anschließend zu klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme. Nach eigener Darstellung legt das Büro Wert auf einen menschlichen Umgang und darauf, komplizierte Sachverhalte verständlich zu erklären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Wuppertal
- Amtsgericht Wuppertal
- Landgericht Wuppertal
- Arbeitsgericht Wuppertal
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt des Strafverteidigerbüros Wuppertal sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Wuppertal und das Landgericht Wuppertal relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Auch Strafbefehlsverfahren gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Das Landgericht verhandelt unter anderem schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bei Jugendstrafsachen bestehen besondere Zuständigkeiten. Welches Gericht im einzelnen Fall zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern unter anderem nach Tatort, Tatvorwurf und Verfahrensstadium. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Wuppertal ist für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zuständig, etwa über Kündigungen oder Vergütung. Es führt keine Strafverfahren. Selbst wenn ein strafrechtlicher Vorwurf aus einem beruflichen Zusammenhang stammt, bleiben arbeitsgerichtliche und strafgerichtliche Verfahren voneinander zu unterscheiden. Für die zusätzlich genannten aufenthalts-, asyl- oder verkehrsverwaltungsrechtlichen Angelegenheiten können Verwaltungsgerichte zuständig sein; aus der Liste der Standortgerichte lässt sich hierfür keine konkrete Zuständigkeit ableiten. Die Kanzleianschrift lautet Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal. Für Ratsuchende aus Vohwinkel, Elberfeld, Barmen, Ronsdorf oder Cronenberg bildet diese Adresse den Bezugspunkt für die Anfahrt innerhalb des Stadtgebiets. Eine genaue Stadtteilzuordnung und eine Innenstadtlage sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Ebenso liegen keine näheren Angaben zu Haltestellen oder Stellplätzen vor. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich deshalb am zuverlässigsten anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Routeninformationen vorbereiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere der bekannte Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Ein Aktenzeichen, vorhandene Schreiben sowie bereits mitgeteilte Fristen oder Gerichtstermine helfen, das Anliegen zuzuordnen. Dabei ist zwischen einer Anfrage als beschuldigte Person und anderen Rollen, etwa als Zeugin oder Zeuge, zu unterscheiden. Eine vollständige Aufarbeitung des Sachverhalts ist für die erste Kontaktaufnahme meist noch nicht erforderlich. Wie vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen und welche Informationen zusätzlich gebraucht werden, lässt sich im direkten Austausch klären.
Was unterscheidet eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren von einer Verteidigung vor Gericht?
Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlichen Verdacht. Verteidigung kann in dieser Phase insbesondere die Klärung der Verfahrenslage, Akteneinsicht und die Auseinandersetzung mit belastenden sowie entlastenden Umständen umfassen. Kommt es zur Anklage und anschließend zur Hauptverhandlung, stehen die gerichtliche Beweisaufnahme und die rechtliche Bewertung des Vorwurfs im Mittelpunkt. Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zu einer Hauptverhandlung. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom Akteninhalt und den Umständen ab. Allgemeine Informationen ersetzen deshalb keine Prüfung des jeweiligen Verfahrens.
Warum gelten Durchsuchungen und Haftsachen als besondere Situationen der Strafverteidigung?
Durchsuchungen und Haftentscheidungen sind mit erheblichen Eingriffen in Grundrechte verbunden und unterliegen besonderen gesetzlichen Voraussetzungen. Bei einer Durchsuchung geht es häufig um das Auffinden und Sichern von Beweismitteln. In Haftsachen stehen unter anderem die Voraussetzungen und die Fortdauer einer Freiheitsentziehung im Raum. Solche Situationen können eine zeitnahe rechtliche Prüfung erfordern. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb die Information wichtig, ob eine Maßnahme gerade stattfindet, bereits abgeschlossen ist oder ein Vorführungs- beziehungsweise Haftprüfungstermin ansteht. Die möglichen rechtlichen Schritte unterscheiden sich nach Art der Maßnahme und Verfahrensstand.
Welche Berührungspunkte bestehen zwischen Strafrecht und Aufenthaltsrecht?
Ein strafrechtliches Verfahren kann neben seinen unmittelbaren Folgen auch aufenthaltsrechtliche Fragen auslösen. Bedeutung haben können beispielsweise die Art des Vorwurfs, der Ausgang des Verfahrens und der jeweilige Aufenthaltsstatus. Strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen folgen dabei unterschiedlichen gesetzlichen Maßstäben; aus einem Vorwurf allein ergibt sich nicht automatisch eine bestimmte aufenthaltsrechtliche Folge. Für die erste Einordnung können deshalb sowohl Unterlagen zum Strafverfahren als auch Dokumente zum Aufenthalt relevant sein. Ob weitere Auswirkungen, etwa auf eine beantragte Einbürgerung, zu prüfen sind, hängt von der persönlichen und rechtlichen Ausgangslage ab.
Wie unterscheiden sich Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde in Strafsachen?
Eine Berufung kann bei dafür vorgesehenen Urteilen eine erneute Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen ermöglichen. Eine Revision richtet sich dagegen auf die Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler; eine neue Beweisaufnahme findet dabei grundsätzlich nicht statt. Die Verfassungsbeschwerde ist kein weiteres gewöhnliches Rechtsmittel, sondern dient unter besonderen Voraussetzungen dem Schutz von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten. Welche Überprüfung eröffnet ist, hängt unter anderem vom entscheidenden Gericht und der Art der Entscheidung ab. Da Fristen und formelle Anforderungen eine wesentliche Rolle spielen, ist das Entscheidungsdatum für eine entsprechende Anfrage wichtig.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Strafverteidigerbüro Wuppertal schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
