Kanzleiprofil
Schneider Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei in Koblenz. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht. 4,7 von 5 bei 17 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Josef-Görres-Platz 2, 56068 Koblenz
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,7 von 5 · 17 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Schneider Rechtsanwälte ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Beratung und Vertretung in Koblenz sowie bundesweit an. Adam Schneider wird als Rechtsanwalt und Inhaber genannt. Die Kanzlei betreut Mandanten bei Bußgeldverfahren, Punkten, Fahrverboten, Führerscheinangelegenheiten und Verkehrsunfällen. Zu den genannten Anliegen gehören Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und Handyverstöße sowie Fahrerflucht, Alkohol- und Drogenfahrten und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch die Verkehrsunfallregulierung sowie die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz zählen zum Leistungsangebot. Die Bearbeitung beginnt mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Anschließend werden Ermittlungs- oder Verfahrensakten, Gutachten, Messprotokolle und Zeugenaussagen geprüft. Auf dieser Grundlage entwickelt die Kanzlei eine individuelle Strategie unter Berücksichtigung rechtlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Aspekte. Sie übernimmt die Kommunikation mit Gericht und Gegenseite und begleitet Mandanten während des Verfahrens persönlich. Angeboten werden außerdem mehrsprachige Beratung in 14 Sprachen und Online-Beratung. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich.
Schneider Rechtsanwälte ist in Koblenz im Verkehrsrecht tätig. Die Kanzlei berät und vertritt bei Bußgeldverfahren, verkehrsrechtlichen Strafverfahren, Führerscheinangelegenheiten und der Regulierung von Verkehrsunfällen. Zum Leistungsspektrum gehören Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und Handyverstöße sowie Vorwürfe der Fahrerflucht, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Gefährdung des Straßenverkehrs. Auch Alkohol- und Drogenfahrten werden als Tätigkeitsbereiche genannt. Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen befasst sich die Kanzlei mit Schadensersatz und Schmerzensgeld. Als Rechtsanwalt und Inhaber wird Adam Schneider genannt. Das Angebot richtet sich an Menschen mit rechtlichen Anliegen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Dazu zählen Betroffene, denen ein Bußgeld, Punkte, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, ebenso wie Beteiligte an Verkehrsunfällen. Weitere typische Anliegen betreffen Schwierigkeiten mit Versicherungen und Fragen der Schadensregulierung. Die Vertretung erfolgt gegenüber Behörden sowie außergerichtlich und vor Gericht. Neben Verfahren in Koblenz beschreibt die Kanzlei auch eine bundesweite Tätigkeit. Persönliche Betreuung, Online-Beratung und Beratung in mehreren Sprachen gehören zum angegebenen Angebot. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Anfrage und einer ersten Einschätzung des Sachverhalts. Das Kanzleiteam informiert darüber, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden. Anschließend werden nach der beschriebenen Vorgehensweise Ermittlungs- oder Verfahrensakten angefordert und ausgewertet. Die Prüfung kann Gutachten, Messprotokolle und Zeugenaussagen umfassen. Auf dieser Grundlage werden Handlungsmöglichkeiten, Chancen, Risiken und Alternativen mit den Mandanten besprochen. Bei der Planung des weiteren Vorgehens berücksichtigt die Kanzlei rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Aspekte. Wird ein gerichtliches Verfahren erforderlich, übernimmt sie die Vorbereitung und die Kommunikation mit Gericht und Gegenseite. Für den Standort Koblenz stehen ein Online-Kontaktformular, die E-Mail-Adresse info@schneiderrechtsanwaelte.de und die Telefonnummer 0800 55 66 22 7 zur Verfügung. Die Telefonnummer wird auf der Kontaktseite zugleich dem Hauptstandort Düsseldorf zugeordnet. Als Kontaktzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr angegeben; am Wochenende ist geschlossen. Termine können laut Kanzlei auch direkt vor Ort vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: schneiderrechtsanwaelte.de, schneiderrechtsanwaelte.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
17 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag08:00 - 18:00 Uhr
- Samstag + SonntagGeschlossen
Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Verkehrsrecht Koblenz“ stellt Adam Schneider vor, Rechtsanwalt und Inhaber von Schneider Rechtsanwälte am Josef-Görres-Platz 2 in 56068 Koblenz. Als Rechtsgebiete sind Arbeitsrecht mit der Kennzeichnung Hauptschwerpunkt, Verkehrsrecht und Familienrecht aufgeführt. Die Kanzleibeschreibung konkretisiert vor allem die Spezialisierung auf Verkehrsrecht und nennt Beratung und Vertretung in Koblenz sowie bundesweit. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung hilfreich: Während alle drei Rechtsgebiete im Profil verzeichnet sind, liegen nähere Angaben zum Leistungsangebot und zur Bearbeitung insbesondere für verkehrsrechtliche Anliegen vor. Im Verkehrsrecht betreut die Kanzlei Bußgeldverfahren, Punkte, Fahrverbote und Führerscheinangelegenheiten. Dazu gehören Vorwürfe wegen Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht oder Handynutzung ebenso wie Fahrerflucht, Alkohol- und Drogenfahrten sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ein weiterer Bereich ist die Regulierung von Verkehrsunfällen einschließlich der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Je nach Anliegen können Bescheide, Ermittlungsakten, Gutachten, Messprotokolle oder Zeugenaussagen für die Prüfung Bedeutung haben. Die beschriebene Bearbeitung umfasst eine anfängliche Einschätzung, die Prüfung relevanter Unterlagen und eine darauf aufbauende individuelle Vorgehensweise unter Berücksichtigung rechtlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Im Arbeitsrecht suchen Beschäftigte und Arbeitgeber typischerweise Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet allgemein eine Einordnung des Arbeitsverhältnisses und möglicher Konfliktpunkte anhand der vorhandenen Dokumente. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Hier können neben rechtlichen Fragen auch persönliche und wirtschaftliche Zusammenhänge eine Rolle spielen. Welche dieser Anliegen Schneider Rechtsanwälte im konkreten Fall übernimmt, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären; weitergehende Einzelheiten zu diesen beiden Rechtsgebieten enthält die Kanzleibeschreibung nicht. Der Kanzleisitz am Josef-Görres-Platz liegt in der Koblenzer Altstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch zu Ratsuchenden aus Lützel und der Karthause. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz; die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Als Kontaktwege sind Telefon, E-Mail und Kontaktformular genannt. Vorhandene Schreiben und bekannte Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die Kanzlei bietet außerdem Online-Beratung und mehrsprachige Beratung in 14 Sprachen an. Einzelheiten zum Termin, zum Beratungsformat und zu benötigten Unterlagen können anschließend direkt abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 22. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Koblenz
- Amtsgericht Koblenz
- Landgericht Koblenz
Schneider Rechtsanwälte hat den Kanzleisitz am Josef-Görres-Platz 2 in der Koblenzer Altstadt. Die Adresse liegt damit im innerstädtischen Umfeld und bietet einen Bezugspunkt für Ratsuchende aus Koblenz, darunter auch aus Lützel und der Karthause. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine Planung anhand der konkreten Adresse und der aktuellen Verkehrsverhältnisse. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich keine bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit ableiten. Neben einem Besuch vor Ort ist nach der Kanzleibeschreibung auch eine Online-Beratung möglich. Für verkehrsrechtliche Anliegen kommen unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz in Betracht. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden typischerweise vor einem Amtsgericht geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch viele Verkehrsstrafverfahren fallen in dessen Zuständigkeit. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach einem Unfall können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Nicht jede Führerscheinfrage gehört allerdings vor diese Gerichte: Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen können die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen. Familienrechtliche Verfahren, etwa Scheidungen sowie Sorge-, Umgangs- und Unterhaltssachen, gehören grundsätzlich vor das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts. Ob das Amtsgericht Koblenz örtlich zuständig ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Die beiden im Profil genannten Gerichte sind deshalb nicht automatisch für den als Hauptschwerpunkt aufgeführten Bereich Arbeitsrecht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich der Arbeitsvertrag, etwaige Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, ein Arbeitszeugnis oder bisherige Korrespondenz eine Rolle spielen. Wichtig ist eine kurze zeitliche Übersicht: Wann ist welches Schreiben zugegangen, und was ist zuvor geschehen? Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen bestehen. Eine Mandatsanfrage sollte deshalb vorhandene Termine und Zugangsdaten deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, ergibt sich aus dem konkreten Anliegen.
Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von einer Führerscheinangelegenheit?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstoß. Dabei können neben einer Geldbuße auch Punkte und ein Fahrverbot relevant werden. Eine Führerscheinangelegenheit kann dagegen die grundsätzliche Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, etwa bei behördlichen Zweifeln an der Fahreignung. Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot ist rechtlich nicht dasselbe wie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Daneben können Verkehrsstraftaten ein eigenes Strafverfahren auslösen. Für eine Anfrage ist daher hilfreich, die ausstellende Behörde, die Art des Schreibens und darin genannte Fristen anzugeben.
Welche Informationen werden zur Einordnung eines Verkehrsunfalls benötigt?
Für die allgemeine Einordnung eines Verkehrsunfalls sind Unfallzeit, Unfallort, beteiligte Fahrzeuge und eine nachvollziehbare Beschreibung des Geschehens wichtig. Fotos, Angaben zu Zeuginnen und Zeugen sowie ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen können die Sachverhaltsklärung unterstützen. Zur finanziellen Seite gehören beispielsweise Reparaturunterlagen, Gutachten und der bisherige Schriftwechsel mit Versicherungen. Bei Verletzungen können ärztliche Dokumentationen für mögliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche Bedeutung haben. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt insbesondere von Haftung, Unfallfolgen und Nachweisen ab. Eine erste Anfrage kann zunächst die wichtigsten Eckdaten und den Stand der bisherigen Regulierung zusammenfassen.
Können Trennung, Unterhalt und Fragen zu gemeinsamen Kindern zusammen besprochen werden?
Diese Themen hängen häufig miteinander zusammen und können im Rahmen einer familienrechtlichen Anfrage gemeinsam geschildert werden. Rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Fragen, die gegebenenfalls in getrennten Verfahren behandelt werden. Für eine erste Orientierung helfen Angaben zur familiären Situation, zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen. Bei Unterhaltsfragen sind regelmäßig auch wirtschaftliche Verhältnisse relevant. Vor einer Mandatierung sollte geklärt werden, für welche Person die anwaltliche Beratung erfolgen soll, da widerstreitende Interessen einer gemeinsamen Vertretung entgegenstehen können.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 22. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Schneider Rechtsanwälte schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
