Kanzleiprofil

Kanzlei Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg. Schwerpunkte: Verkehrsrecht. 4,2 von 5 bei 38 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg

Schwerpunkte

Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,2 von 5 · 38 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Stefanie Beyer ist Rechtsanwältin in Nürnberg und seit 2008 Fachanwältin für Verkehrsrecht. Im Jahr 2013 gründete sie die Kanzlei Verkehrsrecht Nürnberg. Sie ist ausschließlich im Verkehrsrecht tätig. Die Kanzlei nennt Unfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld und Autokauf als Themen. Weitere auf der Webseite aufgeführte Bereiche sind Bußgeldverfahren, Straftaten im Straßenverkehr, E-Scooter, Führerschein, Kaskoversicherung und Leasing. Auch Haushaltsführungsschäden und Fragen nach einem Verkehrsunfall werden behandelt. Das Angebot umfasst Fragen zu laufenden Angelegenheiten sowie erste Einschätzungen dazu, ob die Einschaltung einer Anwältin sinnvoll ist. Dafür besteht montags bis donnerstags von 12:00 bis 13:00 Uhr eine Telefonsprechstunde. Diese Ersteinschätzungen sind ausdrücklich keine Beratung. Beratungstermine können online reserviert werden; die Erstberatung ist kostenpflichtig. Als Kanzleianschrift ist Josephsplatz 4 in 90403 Nürnberg angegeben. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch und per E-Mail möglich. Aktuelle Beiträge veröffentlicht Stefanie Beyer auch auf LinkedIn.

Die Kanzlei Verkehrsrecht Nürnberg wurde 2013 von Rechtsanwältin Stefanie Beyer gegründet. Sie ist seit 2008 Fachanwältin für Verkehrsrecht und nach eigenen Angaben ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet tätig. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Themen gehören Verkehrsunfälle, Schadensersatz und Schmerzensgeld, der Autokauf sowie Bußgeldverfahren und Straftaten im Straßenverkehr. Auch Fragen rund um E-Scooter und den Führerschein werden dort behandelt. Die fachliche Ausrichtung der Kanzlei konzentriert sich damit auf rechtliche Anliegen im Zusammenhang mit Fahrzeugen und der Teilnahme am Straßenverkehr. Das Angebot richtet sich an Personen mit verkehrsrechtlichen Anliegen, etwa nach einem Unfall, bei Fragen zum Autokauf oder im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid. Für Unfallbetroffene nennt die Website unter anderem Haushaltsführungsschäden, Erwerbsschäden, Nutzungsausfall und Wertminderung als Themen. Weitere Inhalte betreffen Reparaturen, Mietwagen, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten. Im Bereich der Bußgeldverfahren werden beispielsweise Geschwindigkeitsmessungen, die Fahrereigenschaft und Fahrverbote angesprochen. Beiträge zu Fahrerflucht und Restalkohol ergänzen die Informationen zu Straftaten im Straßenverkehr. Daneben führt die Website Kategorien zu Kaskoversicherung und Leasing. Für die Kontaktaufnahme und Fragen zur Zusammenarbeit hat die Kanzlei eine Telefonsprechstunde eingerichtet. Diese findet montags bis donnerstags jeweils von 12:00 bis 13:00 Uhr statt. Sie ist sowohl für Fragen zu laufenden Angelegenheiten als auch für eine kurze Ersteinschätzung vorgesehen. Die Kanzlei grenzt diese Ersteinschätzung ausdrücklich von einer Beratung ab. Wer zunächst klären möchte, ob die Einschaltung einer Rechtsanwältin sinnvoll erscheint, kann hierfür die Telefonsprechstunde nutzen. Ein Beratungstermin lässt sich außerdem online reservieren. Die Website stellt ergänzend Beiträge und häufige Fragen zu Verkehrsunfällen bereit. Als Kanzleianschrift ist Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg, angegeben. Telefonisch ist Rechtsanwältin Stefanie Beyer unter 0911 95699944 erreichbar, per E-Mail unter kanzlei@verkehrsrecht-nuernberg.eu. Nach den Angaben auf der Kontaktseite befindet sich die Kanzlei im ersten Stock; ein barrierefreier Zugang ist nicht möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: verkehrsrecht-nuernberg.eu, xn--unfall-anwalt-nrnberg-nic.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,2

38 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Kanzlei Verkehrsrecht Nürnberg: 4,2 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag12:00-13:00
  • Dienstag12:00-13:00
  • Mittwoch12:00-13:00
  • Donnerstag12:00-13:00

Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion

Stefanie Beyer ist Rechtsanwältin in Nürnberg und seit 2008 Fachanwältin für Verkehrsrecht. Im Jahr 2013 gründete sie die Kanzlei Verkehrsrecht Nürnberg, deren Anschrift Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg lautet. Ihre Tätigkeit ist ausschließlich auf das Verkehrsrecht ausgerichtet. Das Profil verbindet damit Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr mit rechtlichen Themen des Fahrzeugbesitzes. Zu den ausdrücklich genannten Bereichen gehören Unfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld und Autokauf ebenso wie Bußgeldverfahren, Straftaten im Straßenverkehr, Führerschein, E-Scooter, Kaskoversicherung und Leasing. Nach einem Verkehrsunfall stehen häufig die Verantwortlichkeit der Beteiligten, die Dokumentation des Geschehens und die Auseinandersetzung mit Versicherungen im Mittelpunkt. Bei Sachschäden können etwa Reparaturkosten oder der Wert eines beschädigten Fahrzeugs eine Rolle spielen. Bei Verletzungen kommen neben Schmerzensgeld weitere Schadensfolgen in Betracht. Die Kanzlei nennt hierzu auch Haushaltsführungsschäden: Gemeint sind Beeinträchtigungen bei der Führung des eigenen Haushalts infolge einer Verletzung. Welche dieser Fragen tatsächlich relevant sind, hängt vom Unfallhergang und den nachweisbaren Folgen ab. Ein anderer Teil des Tätigkeitsspektrums betrifft behördliche oder strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr. Ratsuchende beschäftigen hier beispielsweise ein Bußgeldbescheid, ein drohendes Fahrverbot oder Fragen zur Fahrerlaubnis. Auch die Nutzung von E-Scootern kann verkehrsrechtliche Fragen auslösen. Beim Autokauf und Leasing geht es dagegen häufig um vertragliche Pflichten, Fahrzeugmängel oder die Rückgabe eines Fahrzeugs. Streitigkeiten mit der Kaskoversicherung betreffen insbesondere den vereinbarten Versicherungsschutz und die Voraussetzungen einer Leistung. Diese Themen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen als auch im möglichen Verfahrensablauf. Der Josephsplatz liegt in der Nürnberger Altstadt. Damit besteht ein konkreter innerstädtischer Bezug für Ratsuchende aus Nürnberg, darunter auch aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt und Langwasser. Die Anfahrt lässt sich je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten kommen insbesondere das Amtsgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth in Betracht; in bestimmten Rechtsmittelverfahren kann auch das Oberlandesgericht Nürnberg zuständig sein. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Kontaktangaben des Profils heranziehen und sich telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei wenden. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die Einordnung. Beratungstermine können online reserviert werden. Montags bis donnerstags besteht von 12:00 bis 13:00 Uhr eine Telefonsprechstunde für Fragen zu laufenden Angelegenheiten und erste Einschätzungen zur Sinnhaftigkeit anwaltlicher Unterstützung. Diese Ersteinschätzungen sind ausdrücklich keine Beratung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 22. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Standort von Kanzlei Verkehrsrecht Nürnberg. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Nürnberg

  • Amtsgericht Nürnberg
  • Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Arbeitsgericht Nürnberg
  • Oberlandesgericht Nürnberg

Die Kanzlei Verkehrsrecht Nürnberg befindet sich am Josephsplatz 4 in der Altstadt von Nürnberg. Die Lage ordnet die Kanzlei dem innerstädtischen Umfeld zu; auch für Ratsuchende aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt oder Langwasser ist sie damit ein Ziel innerhalb des Nürnberger Stadtgebiets. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte anhand der konkreten Adresse geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch unmittelbar verfügbare Stellplätze ableiten. Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen im Verkehrsrecht sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth relevant. Dort können beispielsweise Streitigkeiten über Schadensersatz nach einem Unfall, Ansprüche aus einem Autokauf oder Leistungen einer Kaskoversicherung geführt werden. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit. Der Kanzleisitz legt den Gerichtsstand eines konkreten Falles nicht automatisch fest. Verfahren über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Nürnberg geführt. Auch Verkehrsstraftaten können dort verhandelt werden; das Landgericht Nürnberg-Fürth kann etwa als Berufungsgericht in Strafsachen beteiligt sein. Das Oberlandesgericht Nürnberg übernimmt bestimmte Rechtsmittelverfahren, darunter Berufungen in Zivilsachen und Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Nürnberg ist für die hier beschriebenen verkehrsrechtlichen Kernfragen typischerweise nicht zuständig. Fahrerlaubnisrechtliche Verwaltungsstreitigkeiten gehören grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?

Für die erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, Datum und Ort sowie die Daten der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen und bereits vorliegende Schreiben. Bei Fahrzeugschäden sind etwa Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen relevant. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen und Angaben zu Einschränkungen im Alltag Bedeutung haben. Dazu zählt auch eine mögliche Beeinträchtigung der Haushaltsführung. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, richtet sich nach den offenen Fragen des jeweiligen Falls.

Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Führerscheinfragen?

Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Ein Verkehrsstrafverfahren bezieht sich dagegen auf den Verdacht einer Straftat, etwa einer unerlaubten Entfernung vom Unfallort. Fahrerlaubnisrechtliche Fragen betreffen die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen, und können zusätzlich in einem eigenständigen behördlichen Verfahren auftreten. Ein Fahrverbot ist dabei nicht dasselbe wie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die erhaltenen Schreiben einschließlich Zustellungsdatum bereitzuhalten. So lässt sich erkennen, welche Verfahrensart vorliegt und ob Fristen zu berücksichtigen sind.

Welche Fragen können beim Autokauf oder bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs entstehen?

Beim Autokauf stehen häufig der vereinbarte Zustand des Fahrzeugs, mögliche Mängel und die Angaben im Kaufvertrag im Mittelpunkt. Für die rechtliche Einordnung kann es einen Unterschied machen, ob das Fahrzeug von einem Unternehmen oder einer Privatperson gekauft wurde. Beim Leasing betreffen Konflikte beispielsweise den Zustand bei Rückgabe, Mehrkilometer oder vertragliche Abrechnungsposten. Hilfreich sind jeweils der vollständige Vertrag, Übergabe- und Rückgabeprotokolle, Fotos sowie der bisherige Schriftwechsel. Ob bestimmte Forderungen begründet sind, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung eines Schadens oder einer Abrechnungsposition ableiten.

Was unterscheidet die Kaskoversicherung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung?

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach einem Unfall Ansprechpartnerin für Schadensersatzansprüche gegen die versicherte unfallverantwortliche Seite. Die eigene Kaskoversicherung betrifft hingegen Schäden am eigenen Fahrzeug im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags. Teilkasko und Vollkasko decken unterschiedliche Risiken ab; maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungen. Bei einer Anfrage sollte daher deutlich werden, gegen welche Versicherung sich das Anliegen richtet und welche Entscheidung oder Abrechnung bereits vorliegt. Versicherungsschein, Bedingungen, Schadenmeldung und Schriftwechsel erleichtern die Einordnung. Allein das Bestehen einer Kaskoversicherung bedeutet nicht, dass jeder Fahrzeugschaden gedeckt ist.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 22. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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