Kanzleiprofil
GRÖNE Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Parkstraße 40 (Haus A), 49080 Osnabrück
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
GRÖNE Rechtsanwälte ist eine Kanzlei in Osnabrück, die 1934 von Dr. Wilhelm Gröne gegründet wurde. Die Sozietät führt auf ihrer Website Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare auf. Zu den hervorgehobenen Beratungsfeldern zählen Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht und IT-Recht. Daneben nennt die Kanzlei unter anderem Immobilien- und Maklerrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Leasingrecht sowie Miet- und Pachtrecht. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Reiserecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Werkvertragsrecht sowie Wettbewerbs- und Markenrecht. Die beschriebenen Beratungsfelder betreffen sowohl persönliche und familiäre als auch geschäftliche Rechtsfragen. Im Familienrecht geht es nach der Darstellung der Kanzlei unter anderem um die Rechtsverhältnisse von Eheleuten und die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Das Erbrecht betrifft die Auseinandersetzung mit Fragen rund um den eigenen Tod. Beim Verkehrsrecht werden ausdrücklich nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger angesprochen. Im IT-Recht nennt die Website als konkrete Tätigkeiten den Entwurf und die Prüfung von Verträgen, die Prüfung von Online-Auftritten und Webshops sowie den Entwurf von Vollmachten. Damit sind private Lebensbereiche ebenso angesprochen wie Anliegen im Zusammenhang mit geschäftlichen Internetangeboten und Verträgen. Für ihre Arbeitsweise beschreibt die Sozietät eine Kanzleigröße, die Spezialisierung und Teamarbeit ermöglichen soll. Im Mittelpunkt steht nach eigenen Angaben die Beratung durch den Anwalt des Vertrauens. Zur Orientierung stellt die Website die Rechtsanwälte und die einzelnen Beratungsfelder vor. Für Fragen und die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Online-Kontaktformular zur Verfügung. Das Formular enthält Felder für Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht. Darüber hinaus veröffentlicht die Kanzlei auf ihrer Website Beiträge zu aktuellen Urteilen. Der Standort befindet sich in der Parkstraße 40, Haus A, in 49080 Osnabrück. Der Zugang ist barrierefrei; ein Parkhaus ist vorhanden. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0541 941690 und per E-Mail unter info@ra-groene.de erreichbar. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 13:30 Uhr.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://ra-groene.de, https://ra-groene.de/kontakt/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Osnabrück
- Amtsgericht Osnabrück
- Landgericht Osnabrück
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an GRÖNE Rechtsanwälte schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
