Kanzleiprofil
Rechtsanwaltskanzlei Kaden
Rechtsanwaltskanzlei in Trier. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. 4,9 von 5 bei 19 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Ottostraße 25, 54294 Trier
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,9 von 5 · 19 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Kaden befindet sich in der Ottostraße 25 in Trier-Euren. Thomas Kaden ist seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2016 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Webseite nennt Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Bankrecht als Rechtsgebiete. Im Verkehrsrecht steht die Regulierung von Verkehrsunfällen im Mittelpunkt der Darstellung. Angesprochen werden Unfallgeschädigte und Fragen zu Schadenpositionen wie Haushaltsführungsschaden, merkantilem Minderwert und Nutzungsausfallentschädigung. Im Versicherungsrecht behandelt die Darstellung ausbleibende Versicherungsleistungen, Versicherungsbedingungen sowie Einwände wegen grober Fahrlässigkeit oder Obliegenheitsverletzungen. Der arbeitsrechtliche Abschnitt richtet sich an Arbeitnehmer bei Kündigungen und thematisiert Güteverhandlungen, Vergleiche und Abfindungen. Dabei wird die Bedeutung des Einzelfalls für die Beurteilung eines Vergleichs hervorgehoben. Kaden ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Verkehrsrecht im DAV sowie im Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte. Zudem ist er geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Vor dem Büro im Gewerbegebiet Trier-Euren stehen Parkplätze zur Verfügung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kaden in Trier nennt Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht als Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte. Bankrecht wird ebenfalls auf der Internetseite als Rechtsgebiet aufgeführt. Thomas Kaden ist seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2016 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er hat an der Universität Trier studiert und zuvor eine Banklehre absolviert. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in dessen Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Außerdem ist er geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts. Im Verkehrsrecht steht die Regulierung von Verkehrsunfällen im Mittelpunkt der Darstellung. Typische Anliegen betreffen Fahrzeugschäden, Wertminderung, Mietwagen und Nutzungsausfall sowie einen möglichen Haushaltsführungsschaden nach unfallbedingten Verletzungen. Auch die Auseinandersetzung mit Bußgeldbescheiden wird angesprochen. Zu den auf der Internetseite angesprochenen Mandanten gehören Unfallgeschädigte, Versicherungsnehmer und Arbeitnehmer. Im Versicherungsrecht geht es insbesondere um abgelehnte Versicherungsleistungen, Vertragsklauseln und Streitigkeiten über den Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung vertraglicher Obliegenheiten. Als Beispiel nennt die Kanzlei Schadenfälle in der Vollkaskoversicherung. Die Darstellung der anwaltlichen Arbeit legt im Verkehrsrecht Gewicht auf die Erfassung einzelner Schadenpositionen und die Besprechung von Fragen zur Unfallregulierung. Dazu zählen etwa die Bedeutung eines Sachverständigengutachtens und Fragen rund um einen Mietwagen. Im Arbeitsrecht behandelt die Internetseite Kündigungen durch den Arbeitgeber sowie Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht. Bei möglichen Vergleichen mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung wird die Bedeutung des Einzelfalls hervorgehoben. Termine mit der Kanzlei finden nach Vereinbarung statt. Die Kanzlei befindet sich in der Ottostraße 25, 54294 Trier, im Stadtteil Euren. Der Standort liegt im Gewerbegebiet Trier-Euren; Parkplätze stehen vor dem Büro zur Verfügung. Die beschriebene Anfahrt führt von der Konrad-Adenauer-Brücke in Richtung Euren über das Gewerbegebiet Pi-Park zur Ottostraße. Kontakt ist telefonisch unter 0651 9980086 sowie per E-Mail an ra-kaden@t-online.de möglich. Auf der Internetseite werden Zeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-kaden-trier.de, ra-kaden-trier.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
19 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Mo - Fr9:00 - 16:00
Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Verkehrsrecht Trier“ stellt die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Kaden in der Ottostraße 25, 54294 Trier, vor. Thomas Kaden ist seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2016 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Als Hauptschwerpunkt ist im Profil Arbeitsrecht angegeben; daneben werden Verkehrsrecht, Strafrecht und Familienrecht genannt. Die belegte Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die Bearbeitung von Verkehrsunfällen, versicherungsrechtlichen Fragen und arbeitsrechtlichen Anliegen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Kaden gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz an und ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie im Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte. Im Arbeitsrecht stehen laut Kanzleibeschreibung Kündigungen sowie Fragen zu Güteverhandlungen, Vergleichen und Abfindungen im Vordergrund. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig die Auswirkungen einer Kündigung, offene Vergütungsansprüche oder die Bedingungen einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob ein Vergleich sinnvoll erscheint, hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab. Im Verkehrsrecht liegt der dargestellte Schwerpunkt auf der Regulierung von Verkehrsunfällen. Neben Reparaturkosten können dabei auch weniger offensichtliche Schadenpositionen wie Haushaltsführungsschaden, merkantiler Minderwert oder Nutzungsausfallentschädigung eine Rolle spielen. Welche Ansprüche überhaupt in Betracht kommen, lässt sich nur anhand des konkreten Geschehens beurteilen. Die ebenfalls beschriebenen versicherungsrechtlichen Themen betreffen ausbleibende Leistungen, Versicherungsbedingungen und Einwände wegen grober Fahrlässigkeit oder verletzter Obliegenheiten. Für die zusätzlich im Profil aufgeführten Bereiche Strafrecht und Familienrecht sind keine näheren Tätigkeitsschwerpunkte belegt. Allgemein gehören im Strafrecht etwa Ermittlungsverfahren und Anklagen zu den Anlässen einer anwaltlichen Anfrage. Im Familienrecht können Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu Sorge und Umgang Ausgangspunkte sein. Ob die Kanzlei das jeweilige Anliegen übernimmt, sollte deshalb bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich geklärt werden. Die Kanzlei liegt im Gewerbegebiet Trier-Euren, nicht in den ebenfalls für Trier genannten Stadtteilen Mitte, Süd oder Nord. Vor dem Büro stehen Parkplätze zur Verfügung; Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Am Standort bestehen das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier, deren Zuständigkeit vom Gegenstand und den gesetzlichen Verfahrensregeln abhängt. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Schilderung, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen hilfreich. Anschließend lassen sich Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 24. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Trier
- Amtsgericht Trier
- Landgericht Trier
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Kaden befindet sich in der Ottostraße 25 im Gewerbegebiet Trier-Euren. Damit liegt der Kanzleistandort nicht in einer belegten Innenstadtlage und ist auch keinem der zusätzlich genannten Stadtteile Mitte, Süd oder Nord zuzuordnen. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind Parkplätze unmittelbar vor dem Büro angegeben. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte anhand der konkreten Adresse und aktueller Fahrplanauskünfte geplant werden; bestimmte Linien oder Haltestellen sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Da Termine nach Vereinbarung stattfinden, lassen sich organisatorische Fragen zur Anfahrt bereits bei der Terminabstimmung ansprechen. Für verkehrsrechtliche Schadenersatzstreitigkeiten und Streitigkeiten über Versicherungsleistungen können das Amtsgericht Trier oder das Landgericht Trier zuständig sein. Maßgeblich sind insbesondere der Streitgegenstand, der Streitwert und die örtlichen Zuständigkeitsregeln. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden bei gerichtlicher Befassung typischerweise vor einem Amtsgericht behandelt. Im Strafrecht kommen je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit Verfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht in Betracht. Familienrechtliche Verfahren, beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- oder Kindschaftssachen, werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Für den im Profil als Hauptschwerpunkt genannten Bereich Arbeitsrecht gilt dagegen: Kündigungsschutzverfahren und andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Allein der Kanzleisitz in Trier legt das zuständige Gericht für ein konkretes Anliegen nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Je nach Anliegen können außerdem Entgeltabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen und vorausgegangener Schriftwechsel relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Zusammenhang mit Kündigungen kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen und auf bekannte Termine hinweisen. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch mit jeder Kündigung; mögliche Vereinbarungen und Verfahrensschritte hängen vom Einzelfall ab.
Welche Unterlagen können bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls wichtig sein?
Zur allgemeinen Vorbereitung gehören Angaben zu Unfallzeit und Unfallort, zu den Beteiligten und zum Unfallhergang. Fotos, vorhandene Zeugenkontakte, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen können die Sachverhaltsklärung unterstützen. Auch Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen und bei Verletzungen medizinische Unterlagen können relevant werden. Neben Fahrzeugschäden kommen grundsätzlich weitere Schadenpositionen in Betracht, etwa Nutzungsausfall, Minderwert oder ein Haushaltsführungsschaden. Ob deren Voraussetzungen vorliegen und welche Nachweise erforderlich sind, ist eine Frage der individuellen Prüfung und lässt sich nicht allein aus der Unfallart ableiten.
Was ist bei einer Anfrage wegen ausbleibender Versicherungsleistungen relevant?
Hilfreich sind der Versicherungsschein, die einschlägigen Versicherungsbedingungen, die Schadenmeldung und der bisherige Schriftwechsel. Besonders wichtig ist, ob der Versicherer bereits eine Entscheidung getroffen und diese begründet hat. Streitpunkte können der Umfang des Versicherungsschutzes, die Höhe einer Leistung oder behauptete Obliegenheitsverletzungen sein. Auch der Vorwurf grober Fahrlässigkeit kann je nach Versicherungsart Bedeutung haben. Eine geordnete Darstellung des Ablaufs hilft bei der Prüfung. Aus einer verzögerten Zahlung allein lässt sich jedoch weder eine endgültige Ablehnung noch ein bestimmter Anspruch ableiten.
Welche Angaben gehören in eine erste strafrechtliche Mandatsanfrage?
Zunächst sollte erkennbar sein, ob die Anfrage eine beschuldigte, angeklagte, verletzte oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge geladene Person betrifft. Wichtig sind außerdem die absendende Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und angekündigte Termine. Vorliegende Schreiben können Aufschluss über den Verfahrensstand geben. Die Bedeutung eines Vorwurfs lässt sich häufig erst anhand weiterer Unterlagen, insbesondere der Ermittlungsakte, einordnen. Da für dieses Profil keine speziellen strafrechtlichen Tätigkeitsfelder beschrieben sind, sollte vorab geklärt werden, ob das konkrete Verfahren von der Kanzlei übernommen werden kann.
Wie lässt sich eine Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorgefragen vorbereiten?
Eine erste familienrechtliche Anfrage sollte benennen, welches Thema im Vordergrund steht und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Je nach Fragestellung können Angaben zur familiären Situation, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Beschlüsse oder Informationen zu Einkommen und Betreuung relevant sein. Nicht jedes Dokument wird für jedes Anliegen benötigt; der Umfang lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Unterhalt, Scheidung und Sorgefragen folgen unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Da nähere familienrechtliche Schwerpunkte der Kanzlei nicht belegt sind, gehört auch die Frage nach der Übernahme des konkreten Anliegens zur ersten Kontaktaufnahme.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 24. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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