Kanzleiprofil

VON DER FECHT & PARTNER, Rechtsanwälte & Steuerberater, PartG mbB

Rechtsanwaltskanzlei in Essen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Insolvenzrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Kaiserswerther Straße 253, 40474 Essen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Insolvenzrecht

Beratungssprachen

Englisch

Die Kanzlei im Überblick

VON DER FECHT & PARTNER, Rechtsanwälte & Steuerberater, PartG mbB ist eine auf Insolvenzverwaltung sowie rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen in Unternehmenskrisen ausgerichtete Kanzlei. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht. Die Kanzlei verbindet ihre Beratung in Steuer-, Rechts- und Restrukturierungsfragen mit Erkenntnissen aus ihrer Tätigkeit als Insolvenzverwalter. Ein weiterer Bereich ist die Unternehmensberatung, einschließlich der Durchführung individuell gestalteter Prozesse bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, den sogenannten M&A-Prozessen. Die Leistungen richten sich insbesondere an Unternehmen, deren Organe und Gesellschafter. Diese werden sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten. Typische Anliegen sind rechtliche und steuerliche Fragestellungen während einer Unternehmenskrise sowie die betriebswirtschaftliche Beurteilung der Unternehmenssituation. Die Insolvenzverwaltung umfasst Verfahren über das Vermögen natürlicher und juristischer Personen. Dabei nennt die Kanzlei ausdrücklich Privatpersonen, kleine Unternehmen und große Gesellschaften. Für die Bearbeitung dieser Verfahren beschreibt sie einen lösungs- und fortführungsorientierten Ansatz. Als Grundlage der weitergehenden Unternehmensberatung dient nach Darstellung der Kanzlei eine gründliche Auswertung der betriebswirtschaftlichen Daten. Diese erfolgt durch eigene Mitarbeiter in enger Abstimmung mit den Mandanten und den Rechtsexperten. Steuerliche Aspekte werden durch Steuerberater und Fachanwälte in die Überlegungen einbezogen. Die Kanzlei beschreibt den Umgang mit Mandanten als transparent und offen; Risiken und Schwierigkeiten sollen frühzeitig angesprochen werden. Erkenntnisse aus Insolvenzverfahren werden gesammelt, ausgewertet und miteinander verknüpft. Konkrete Angaben zu einem standardisierten Ablauf der Mandatsaufnahme enthält das vorliegende Material nicht. Im Verzeichnis sind der Kanzlei Dirk Tholl, Dr. Armin Lünterbusch und Marc André Kaulfuß zugeordnet. Lünterbuschs Profil nennt Wirtschaftsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt. Für den hier beschriebenen Verzeichniseintrag in Essen enthält das Quellenmaterial keine örtliche Anschrift oder gesonderte Kontaktmöglichkeit. Die Kanzleiwebsite verweist auf einen Standort in Düsseldorf und bietet ein Kontaktformular. Für Dr. Armin Lünterbusch sind die E-Mail-Adresse luenterbusch@vdf.eu und die Telefonnummer +49 (0) 211/139 40 angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.vdf.eu/partner-team/armin-luenterbusch/, http://www.vdf.eu/#kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Essen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Dirk Tholl

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht

    Arbeitsrecht

  • Marc André Kaulfuß

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Migrationsrecht | Fachanwalt für Strafrecht

    Arbeitsrecht

    Zulassung seit 2001

  • Dr. Armin Lünterbusch

    Rechtsanwalt

    Insolvenzrecht

    Zulassung seit 2004

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Kaiserswerther Straße 253, 40474 Essen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von VON DER FECHT & PARTNER, Rechtsanwälte & Steuerberater, PartG mbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Essen

  • Amtsgericht Essen
  • Landgericht Essen
  • Arbeitsgericht Essen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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