Kanzleiprofil
Widder & Ruetz
Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,7 von 5 bei 63 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Raiherwiesenstraße 5, 76227 Karlsruhe
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,7 von 5 · 63 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Widder & Ruetz in Karlsruhe-Durlach berät seit 1993 und ist im Familienrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht tätig. Zum Team gehören Anja Widder, Beate Ruetz und Anouk Widder-Marcinkowski. Im Familienrecht begleitet die Kanzlei Mandanten bei Scheidung, Trennung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht und Eheverträgen. Im Arbeitsrecht zählen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse, Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen zu den genannten Anliegen. Die mietrechtliche Beratung und Vertretung umfasst unter anderem Mieterhöhungen, Kautionsrückzahlungen und Eigenbedarfskündigungen. Die Kanzlei bietet Online-Beratung und bei Bedarf bundesweite Vertretung an. Einvernehmliche Scheidungen können digital vorbereitet und vor jedem Familiengericht in Deutschland begleitet werden. Dafür füllen Mandanten einen Fragebogen aus; die Kanzlei übernimmt die Formalitäten und reicht die Scheidung ein. Ein Gerichtstermin bleibt vorgesehen. Als Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei persönliche Betreuung, Zuhören und eine klare Strategie ohne unnötige Eskalation. Besuche in den Räumen nahe dem Durlacher Bahnhof erfolgen nach Terminvereinbarung. Auf Kontaktanfragen meldet sich die Kanzlei nach eigenen Angaben in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.
Die Kanzlei Widder & Ruetz in Karlsruhe-Durlach berät seit 1993 und ist in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht tätig. Zum Team gehören drei Fachanwältinnen: Anja Widder ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (DAA), Beate Ruetz ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und bearbeitet außerdem mietrechtliche Angelegenheiten. Anouk Widder-Marcinkowski ist Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Verfahrensbeiständin. Die Kanzlei bietet neben der Beratung vor Ort auch Online-Beratung und bundesweite Vertretung an. Im Familienrecht begleitet die Kanzlei Menschen bei Trennung und Scheidung sowie bei Fragen zu Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Auch Eheverträge und Trennungsfolgen gehören zu den genannten Themen. Das Angebot richtet sich damit unter anderem an Ehepartner und Eltern, die familiäre Rechtsangelegenheiten klären möchten. Im Arbeitsrecht zählen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse zu den typischen Anliegen. Die Tätigkeit umfasst die Prüfung von Ansprüchen, Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen. Im Mietrecht bearbeitet die Kanzlei beispielsweise Fragen zu Mieterhöhungen, zur Rückzahlung der Kaution, zu Mietverträgen und zu Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine auf die persönliche Situation ausgerichtete Vorgehensweise und die Entwicklung einer rechtlichen Strategie ohne unnötige Eskalation. Viele Anliegen können digital besprochen werden. Für einvernehmliche Scheidungen bietet sie eine bundesweite Online-Abwicklung an: Mandanten füllen zunächst einen Fragebogen aus, anschließend übernimmt die Kanzlei die Formalitäten und reicht die Scheidung ein. Nach der Darstellung auf der Website bleibt ein Gerichtstermin erforderlich; die übrige Abwicklung erfolgt digital. Eine Anreise zur Kanzlei nach Karlsruhe ist dafür nicht notwendig. Der Standort befindet sich in der Raiherwiesenstraße 5, 76227 Karlsruhe-Durlach, nahe dem Durlacher Bahnhof. Laut Website sind Parkmöglichkeiten vorhanden. Besuche in der Kanzlei erfolgen nach Terminvereinbarung. Kontakt ist telefonisch unter 0721 22240, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Für eingehende Anfragen nennt die Kanzlei eine Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mein-anwalt-karlsruhe.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
63 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Mein Karlsruhe“ stellt die Kanzlei Widder & Ruetz in Karlsruhe-Durlach mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht vor. Die Kanzlei berät seit 1993 und ist daneben im Familienrecht und Mietrecht tätig. Zum Team gehören Anja Widder, Beate Ruetz und Anouk Widder-Marcinkowski. Im Arbeitsrecht stehen häufig Situationen im Mittelpunkt, in denen sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis verändert oder endet. Zu den ausdrücklich genannten Anliegen zählen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse, Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei die Auseinandersetzung mit vertraglichen Regelungen, dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses und den rechtlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Lösung. Wer eine Kündigung erhalten hat oder einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen möchte, steht häufig vor mehreren miteinander verbundenen Fragen: Wann soll das Arbeitsverhältnis enden, welche Ansprüche sind noch offen und wie wird die berufliche Tätigkeit im Zeugnis beschrieben? Bei Abfindungsverhandlungen geht es allgemein um die Bedingungen einer Beendigung; ein Abfindungsanspruch besteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönliche Betreuung mit Raum zum Zuhören und einer klaren Strategie ohne unnötige Eskalation. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Ergänzend begleitet Widder & Ruetz im Familienrecht Anliegen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Eheverträge. Einvernehmliche Scheidungen können nach den Kanzleiangaben mithilfe eines Fragebogens digital vorbereitet werden; ein Gerichtstermin bleibt vorgesehen. Im Mietrecht gehören Mieterhöhungen, Kautionsrückzahlungen und Eigenbedarfskündigungen zum genannten Tätigkeitsfeld. Diese Themen betreffen unterschiedliche Lebensbereiche, erfordern aber regelmäßig eine geordnete Darstellung der Ereignisse und die Sichtung der maßgeblichen Unterlagen. Die Kanzlei befindet sich in der Raiherwiesenstraße 5, 76227 Karlsruhe, im Stadtteil Durlach und nahe dem Durlacher Bahnhof. Besuche erfolgen nach Terminvereinbarung. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Karlsruhe der maßgebliche gerichtliche Anlaufpunkt. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das betroffene Rechtsgebiet, das Anliegen und bereits bekannte Termine oder Fristen benennen. Im anschließenden Austausch lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und wie eine Beratung stattfinden kann. Die Kanzlei bietet Online-Beratung und bei Bedarf bundesweite Vertretung an. Nach eigenen Angaben meldet sie sich auf Kontaktanfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Karlsruhe
- Amtsgericht Karlsruhe
- Landgericht Karlsruhe
- Arbeitsgericht Karlsruhe
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgericht
Widder & Ruetz hat ihren Sitz in der Raiherwiesenstraße 5 in Karlsruhe-Durlach. Die Kanzlei liegt damit nicht in der Karlsruher Innenstadt, sondern im östlichen Stadtteil Durlach, nahe dem Durlacher Bahnhof. Diese Lage bietet einen Orientierungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Welche Verbindung oder Pkw-Route geeignet ist, hängt vom Ausgangsort ab, etwa aus der Innenstadt, Oststadt, Südstadt oder Mühlburg. Konkrete Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Für einen Besuch in den Kanzleiräumen ist eine Terminvereinbarung vorgesehen; daneben besteht nach den Kanzleiangaben die Möglichkeit einer Online-Beratung. Zum arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt passt insbesondere das Arbeitsgericht Karlsruhe. Dort werden bei gegebener Zuständigkeit unter anderem Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung versucht wird. Für Scheidungen, Unterhalt und Sorge- oder Umgangsrecht sind die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Ob das genannte Amtsgericht Karlsruhe zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen gehören grundsätzlich vor das zuständige Amtsgericht. Das Landgericht Karlsruhe kann insbesondere als Berufungsgericht in mietrechtlichen Zivilsachen Bedeutung erlangen. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sind dagegen keine üblichen ersten Anlaufstellen für diese Anliegen. Der Bundesgerichtshof entscheidet insbesondere über gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel; das Bundesverfassungsgericht prüft verfassungsrechtliche Fragen und ersetzt keine weitere fachgerichtliche Instanz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungsschreiben relevant. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist, sowie vorhandener Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen oder Abmahnungen Bedeutung haben. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lässt sich im Austausch mit der angefragten Kanzlei klären.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis durch die einseitige Erklärung einer Vertragspartei. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise das Enddatum, eine Freistellung, offene Urlaubsansprüche, das Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Auch sozialrechtliche Folgen können eine Rolle spielen. Eine Abfindung gehört nicht automatisch zu jeder Beendigung. Vor einer Mandatsanfrage sind insbesondere der Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und Informationen über einen bereits laufenden Austausch mit dem Arbeitgeber hilfreich.
Was bedeutet die digitale Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung?
Digitale Vorbereitung bedeutet allgemein, dass Angaben und Unterlagen zunächst elektronisch übermittelt und organisatorische Schritte auf diesem Weg abgestimmt werden können. Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird dadurch nicht durch ein rein privates Online-Verfahren ersetzt. Ein gerichtlicher Termin bleibt grundsätzlich Bestandteil des Ablaufs. Auch bei Einvernehmen können Fragen zu Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsausgleich offen sein. Zudem vertritt eine beauftragte Rechtsanwältin oder ein beauftragter Rechtsanwalt nicht beide Ehegatten gemeinsam. Welche Punkte bereits geklärt sind, ist deshalb für die erste Anfrage bedeutsam.
Welche Informationen werden bei einer Mieterhöhung, einer offenen Kaution oder einer Eigenbedarfskündigung benötigt?
Ausgangspunkt ist regelmäßig der Mietvertrag einschließlich späterer Ergänzungen. Bei einer Mieterhöhung ist das entsprechende Schreiben wichtig, bei einer Eigenbedarfskündigung das Kündigungsschreiben samt Angaben zum Zugang. Geht es um eine Kautionsrückzahlung, können Zahlungsnachweise, das Übergabeprotokoll, das Datum der Rückgabe und bisherige Abrechnungen hilfreich sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Einordnung. Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anliegen deutlich. Deshalb ist es sinnvoll, in der Anfrage den konkreten Streitpunkt und bereits mitgeteilte Termine oder Fristen zu benennen.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Widder & Ruetz schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
