Kanzleiprofil

Wüstrich Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Iserlohn. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,5 von 5 bei 80 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Friedrichstraße 43, 58636 Iserlohn

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,5 von 5 · 80 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Wüstrich Arbeitsrecht ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Iserlohn. Die Kanzlei konzentriert sich auf die individuelle Beratung und die Interessenvertretung ihrer Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das kirchliche Arbeitsrecht. Die Ausrichtung umfasst damit sowohl individuelle als auch kollektive arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Daniel Wüstrich wird auf der Webseite als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnet. Die individuelle Beratung der Mandanten steht neben der Vertretung ihrer Interessen im Mittelpunkt der beschriebenen Tätigkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 43 in 58636 Iserlohn. Für die Kontaktaufnahme sind die Telefonnummer +49 2371 79000 und die E-Mail-Adresse info@wuestrich-arbeitsrecht.de angegeben. Termine werden nach Vereinbarung angeboten. Die Webseite führt außerdem die Bereiche Arbeitsrecht, RA Wüstrich, RAin Kazmierski und Kontakt auf.

Wüstrich Arbeitsrecht ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Iserlohn. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen die individuelle Beratung und die Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Der auf der Website beschriebene Tätigkeitsbereich umfasst das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das kirchliche Arbeitsrecht. Damit benennt die Kanzlei drei Bereiche ihrer arbeitsrechtlichen Ausrichtung, ohne im vorliegenden Quelltext einzelne Leistungen näher aufzuschlüsseln. Daniel Wüstrich wird auf der Website als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnet. Die Kanzlei richtet ihr Angebot an Mandanten mit arbeitsrechtlichem Beratungs- oder Vertretungsbedarf. Welche konkreten Anliegen innerhalb der genannten Rechtsbereiche regelmäßig bearbeitet werden, ist dem verfügbaren Text nicht zu entnehmen. Ebenso enthält die Quelle keine ausdrückliche Aufstellung einzelner Mandantengruppen. Eine weitergehende Zuordnung des Angebots zu bestimmten Personengruppen, Unternehmen oder Einrichtungen lässt sich daraus daher nicht ableiten. Belegt ist die allgemeine Ausrichtung auf die Beratung und Interessenvertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des kirchlichen Arbeitsrechts. Als Merkmal ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei die individuelle Beratung. Diese wird zusammen mit der Vertretung der Interessen ihrer Mandanten als Kern der Tätigkeit beschrieben. Termine finden nach Vereinbarung statt. Über die einzelnen Schritte einer Zusammenarbeit, etwa den Ablauf eines ersten Gesprächs oder die weitere Abstimmung im Mandat, macht der Quelltext keine näheren Angaben. Auch bestimmte Beratungsformate werden nicht genannt. Für eine Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse veröffentlicht. Der Kanzleistandort befindet sich in der Friedrichstraße 43 in 58636 Iserlohn. Telefonisch ist Wüstrich Arbeitsrecht unter +49 2371 79000 erreichbar. Die veröffentlichte E-Mail-Adresse lautet info@wuestrich-arbeitsrecht.de. Feste Öffnungs- oder telefonische Sprechzeiten werden im vorliegenden Text nicht ausgewiesen; für Termine verweist die Kanzlei auf eine vorherige Vereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: wuestrich-arbeitsrecht.de, wuestrich-arbeitsrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,5

80 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Wüstrich Arbeitsrecht: 4,5 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Friedrichstraße 43, 58636 Iserlohn

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Iserlohn – Einordnung der Redaktion

Wüstrich Arbeitsrecht ist eine auf Arbeitsrecht ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Iserlohn. Daniel Wüstrich wird als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht geführt. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als individuelle Beratung und Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Genannt werden das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das kirchliche Arbeitsrecht. Damit umfasst das Profil sowohl Fragen aus einzelnen Arbeitsverhältnissen als auch Themen, die betriebliche Regelungen und kirchliche Beschäftigungsverhältnisse betreffen. Für Ratsuchende bietet diese Einteilung eine erste Orientierung, welchem Bereich ihr Anliegen zuzuordnen sein könnte. Im Individualarbeitsrecht stehen die Rechtsbeziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten, Urlaub, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu diesem Rechtsgebiet. Hinter einer Anfrage kann deshalb sowohl eine einzelne Vertragsklausel als auch eine umfassendere Veränderung der beruflichen Situation stehen. Für die rechtliche Einordnung sind regelmäßig die vertraglichen Grundlagen, der zeitliche Ablauf und vorhandene Schreiben von Bedeutung. Bei manchen Anliegen können zudem kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Das Kollektivarbeitsrecht betrifft insbesondere die Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten, Gewerkschaften und weiteren Arbeitnehmervertretungen. Dazu zählen allgemein Fragen der Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und Tarifregelungen. Das kirchliche Arbeitsrecht berücksichtigt daneben die Besonderheiten kirchlicher Arbeitgeber und ihrer Regelungs- und Vertretungsstrukturen. Welche Vorschriften im einzelnen Beschäftigungsverhältnis maßgeblich sind, hängt unter anderem vom Arbeitgeber und den einbezogenen Regelwerken ab. Die ausdrücklich genannten Bereiche prägen somit das fachliche Profil von Wüstrich Arbeitsrecht über rein individualvertragliche Fragen hinaus. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 43, 58636 Iserlohn. Der örtliche Bezug umfasst Ratsuchende aus Iserlohn, etwa aus der Innenstadt, Letmathe und Hennen. Eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei oder konkrete Verkehrsverbindungen sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Das am Standort genannte Amtsgericht Iserlohn ist für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich nicht zuständig; diese gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Zur Kontaktaufnahme können Ratsuchende die auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktdaten nutzen: angegeben sind +49 2371 79000 und info@wuestrich-arbeitsrecht.de. Eine kurze Schilderung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Termine werden nach Vereinbarung angeboten; welche Unterlagen benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Wüstrich Arbeitsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Iserlohn

  • Amtsgericht Iserlohn

Der Kanzleistandort von Wüstrich Arbeitsrecht liegt in der Friedrichstraße 43 in 58636 Iserlohn. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Innenstadt, Letmathe und Hennen. Aus diesen Angaben lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil und auch keine belegte Innenstadtlage ableiten. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient deshalb die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Da Termine nach Vereinbarung stattfinden, können Fragen zum Zugang und zur Anreise vorab angesprochen werden. Für die konkrete Verbindung empfiehlt sich eine aktuelle Fahrplan- oder Routenabfrage. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Iserlohn genannt. Für die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte dieses Profils ist es allerdings typischerweise nicht das zuständige Gericht. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt. Das örtlich zuständige Arbeitsgericht richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht aufgeführt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen werden häufig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Bei kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen ist zu unterscheiden: Individuelle Ansprüche aus Arbeitsverträgen fallen regelmäßig ebenfalls in die staatliche Arbeitsgerichtsbarkeit, während für bestimmte kirchliche Mitarbeitervertretungsangelegenheiten eigene kirchliche Gerichte oder Schlichtungsstellen vorgesehen sein können. Das Amtsgericht Iserlohn übernimmt demgegenüber insbesondere Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, etwa in allgemeinen Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?

Welche Unterlagen wichtig sind, richtet sich nach dem Thema. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen die Grundlage. Hinzukommen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Schriftwechsel, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis. Bei Fragen zu betrieblichen Regelungen können auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen relevant sein. Hilfreich ist außerdem eine kurze chronologische Darstellung mit den wesentlichen Daten und dem eigenen Klärungsbedarf. Ob bereits für die erste Anfrage Dokumente übersandt werden sollen und welcher Übermittlungsweg dafür geeignet ist, lässt sich vorab abstimmen.

Warum spielt bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag der Zeitpunkt der Anfrage eine Rolle?

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können an kurze Fristen gebunden sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Auch bei Zahlungsansprüchen können tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen bedeutsam sein. Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einer Kündigung, weil er auf einer Vereinbarung beruht und unterschiedliche rechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Folgen haben kann. Für eine erste Einordnung sind deshalb das Eingangsdatum eines Schreibens, vorgesehene Unterschriftstermine und bereits getroffene Vereinbarungen wichtige Informationen. Welche Fristen tatsächlich gelten, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Woran erkenne ich, ob mein Anliegen zum Individualarbeitsrecht oder zum Kollektivarbeitsrecht gehört?

Das Individualarbeitsrecht betrifft vor allem das einzelne Arbeitsverhältnis, etwa Vergütung, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Zeugnisse. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich dagegen mit gemeinsamen Regelungen und den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Interessenvertretungen. Typische Themen sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Beide Bereiche können sich überschneiden: Eine betriebliche Arbeitszeitregelung kann beispielsweise zugleich Auswirkungen auf den individuellen Arbeitsvertrag haben. Für eine Mandatsanfrage genügt zunächst eine verständliche Beschreibung des Problems. Eine abschließende rechtliche Zuordnung müssen Ratsuchende nicht selbst vornehmen.

Welche Besonderheiten können bei einem kirchlichen Arbeitgeber wichtig werden?

Bei kirchlichen Arbeitgebern können neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften besondere kirchliche Regelwerke eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise arbeitsvertraglich einbezogene Arbeitsvertragsrichtlinien und Vorschriften über Mitarbeitervertretungen. Wichtig ist deshalb, wer genau der Arbeitgeber ist und auf welche Regelungen der Arbeitsvertrag verweist. Nicht jede Einrichtung mit kirchlichem Bezug unterliegt automatisch denselben Bestimmungen. Auch der Rechtsweg hängt vom Gegenstand der Auseinandersetzung ab: Individuelle arbeitsvertragliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor staatliche Arbeitsgerichte, während bestimmte mitarbeitervertretungsrechtliche Fragen kirchlichen Verfahren zugeordnet sein können.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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