Kanzleiprofil

Zenger & Kahle Strafverteidiger

Rechtsanwaltskanzlei in München. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Gabelsbergerstr. 9, 80333 München

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Zenger & Kahle Strafverteidiger ist eine Kanzlei in München mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Sie berät und vertritt Mandanten unter anderem bei Vorwürfen eines sexuellen Übergriffs, einer Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Belästigung. Zum Tätigkeitsspektrum gehören außerdem Verfahren wegen Verbreitung, Erwerb oder Besitz von Kinder- und Jugendpornographie. Weitere auf der Kanzleiwebsite genannte Bereiche sind Exhibitionismus, Nachstellung, Prostitutionsdelikte sowie die Verletzung des Intimbereichs oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, gegen die ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird oder die sich bereits in einem Strafverfahren befinden. Die Kanzlei begleitet Mandanten vom Beginn des Verfahrens bis zu dessen Abschluss. Darüber hinaus nennt sie Berufung und Revision, Verfassungsbeschwerden, Wiederaufnahmeverfahren und Gnadengesuche als Tätigkeitsfelder. Auch Anliegen zu Haftaufschub, Strafvollstreckung, Strafvollzug und Führungsaufsicht werden aufgeführt. Im Verzeichnis ist der Kanzlei die Rechtsanwältin Ira Beyer-Distel zugeordnet. Laut Kanzleiwebsite ist sie seit vielen Jahren als Rechtsanwältin tätig und auf Strafrecht sowie Opfervertretung spezialisiert. Für ihre Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei eine frühzeitige Entwicklung der Verteidigungsstrategie und eine persönliche, diskrete Zusammenarbeit. Bei Verfahren mit einander gegenüberstehenden Aussagen legt sie einen Schwerpunkt auf Aussagepsychologie und Zeugenbefragungen. Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit kinder- oder jugendpornographischen Inhalten verweist sie auf die Bedeutung von IT-Kenntnissen. Bei Bedarf ist eine Teamverteidigung möglich, insbesondere in komplexen Fällen mit schwieriger Beweislage. Dabei sollen Arbeitsteilung und das Vier-Augen-Prinzip unter anderem die Befragung von Zeugen, den Abgleich mit früheren Aussagen und die Beachtung möglicher Verfahrensfehler unterstützen. Die Kanzlei befindet sich in der Gabelsbergerstraße 9, 80333 München. Für die Kontaktaufnahme stehen die Telefonnummer +49 (0) 89 242 06 333 und die E-Mail-Adresse kanzlei@zenger-kahle.de zur Verfügung. Zusätzlich nennt die Kanzlei für Notfälle die rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer +49 (0) 171 9900003.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://zenger-kahle.de/, https://zenger-kahle.de/#Kontakt

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Gabelsbergerstr. 9, 80333 München

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Zenger & Kahle Strafverteidiger. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden