Kanzleiprofil

ZIMMERMANN Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Marburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. 4,7 von 5 bei 28 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Frankfurter Str. 6 A, 35037 Marburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,7 von 5 · 28 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

ZIMMERMANN Familienrecht in Marburg bearbeitet ausschließlich Scheidungsfälle und nimmt künftig nur noch einvernehmliche Scheidungen an. Hermann Hans Hugo HILBERG-ZIMMERMANN ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht sowie Mediator und Familienmediator. Er nennt 44 Jahre anwaltliche Berufserfahrung. Die Kanzlei richtet sich an Mandantinnen und Mandanten, die gemeinsame, faire und friedliche Lösungen suchen möchten. In der Erstberatung werden die rechtliche und wirtschaftliche Situation sowie die menschliche Situation und die psychische Belastung besprochen. Die Beratung umfasst Einschätzungen zu Trennungs- und Scheidungsfolgen und dauert in der Regel etwa eine Stunde, bei komplexen Sachverhalten auch länger. Dafür wird unabhängig vom Zeitaufwand eine Pauschale von 297,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnet. Bei streitigen Fällen bietet die Kanzlei im Rahmen einer Erstberatung Empfehlungen an andere Fachanwaltskolleginnen und Fachanwaltskollegen. Bei einvernehmlichen Scheidungen werden die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten erläutert. Auch zu den Kosten außergerichtlicher Tätigkeit gibt die Kanzlei zu Beginn eine Einschätzung. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder über das Kontaktformular möglich.

Die Kanzlei ZIMMERMANN Familienrecht in Marburg befasst sich ausschließlich mit Scheidungsfällen und nimmt nach eigener Darstellung nur noch einvernehmliche Scheidungen an. Rechtsanwalt Hermann Hans Hugo Hilberg-Zimmermann ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Mediator und Familienmediator. Die Kanzlei nennt 44 Jahre anwaltliche Berufserfahrung. Im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen die Scheidung und die damit verbundenen Trennungs- und Scheidungsfolgen. Auf ihrer Internetseite informiert die Kanzlei unter anderem über den Ablauf eines Scheidungsmandats und die Variante einer Scheidung mit nur einem Anwalt. Das Angebot richtet sich an Mandantinnen und Mandanten, die bereit und in der Lage sind, an einvernehmlichen Lösungen mit der Gegenseite mitzuwirken. Typische Anliegen betreffen die rechtliche und wirtschaftliche Situation während einer Trennung sowie die Regelung der Scheidungsfolgen. Die Zusammenarbeit ist auf die Suche nach gemeinsamen und ausgleichenden Lösungen ausgerichtet. Für Personen, die eine streitige Auseinandersetzung führen möchten oder denen ein Streit aufgezwungen wird, sieht die Kanzlei eine Erstberatung vor. In diesem Rahmen können auf den Einzelfall bezogene Empfehlungen an andere Fachanwältinnen oder Fachanwälte erfolgen. Zu Beginn der Zusammenarbeit steht eine Erstberatung, für die im Regelfall etwa eine Stunde vorgesehen ist. Bei komplexen Sachverhalten plant die Kanzlei bereits im Vorhinein mehr Zeit ein. Im Gespräch werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geklärt und Fragen zu den Trennungs- und Scheidungsfolgen eingeordnet. Nach der Darstellung der Kanzlei werden auch die persönliche Situation und die psychische Belastung besprochen und in die weiteren Überlegungen einbezogen. Zimmermann verweist auf Erfahrungen mit Verfahren vor den Familiengerichten in Marburg, Biedenkopf und Kirchhain sowie vor überregionalen Familiengerichten. Die Kanzlei befindet sich in der Frankfurter Straße 6 A, 35037 Marburg. Die Telefonzentrale ist unter 06421-17100 von Montag bis Mittwoch jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Für Anfragen stehen außerdem das Kontaktformular auf der Internetseite und die E-Mail-Adresse hz@hermannzimmermann.de zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: marburg-scheidungsanwalt.de, marburg-scheidungsanwalt.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,7

28 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei ZIMMERMANN Familienrecht: 4,7 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Frankfurter Str. 6 A, 35037 Marburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag10:00-12:00, 14:00-16:00
  • Dienstag10:00-12:00, 14:00-16:00
  • Mittwoch10:00-12:00, 14:00-16:00

Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion

ZIMMERMANN Familienrecht hat seinen Sitz in der Frankfurter Str. 6 A in 35037 Marburg. Hinter dem Kanzleinamen steht Hermann Hans Hugo HILBERG-ZIMMERMANN, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht sowie Mediator und Familienmediator. Er nennt 44 Jahre anwaltliche Berufserfahrung. Bei den Profilangaben ist eine Unterscheidung wichtig: Arbeitsrecht wird dort als Hauptschwerpunkt neben Familienrecht aufgeführt. Die konkrete Kanzleibeschreibung grenzt die Tätigkeit jedoch ausdrücklich auf Scheidungsfälle ein und erklärt, künftig nur noch einvernehmliche Scheidungen anzunehmen. Ratsuchende mit arbeitsrechtlichen Anliegen sollten deshalb aus der Rubrikenzuordnung keine entsprechende Mandatsannahme ableiten. Im Mittelpunkt der beschriebenen Tätigkeit stehen damit Ehepaare, die ihre Trennung und Scheidung möglichst einvernehmlich regeln möchten. Typische familienrechtliche Themen sind Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung und die Nutzung der bisherigen Ehewohnung. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzukommen. Auch wenn über die Scheidung selbst Einigkeit besteht, können deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen noch klärungsbedürftig sein. Eine einvernehmliche Ausrichtung bedeutet deshalb nicht, dass alle Interessen automatisch übereinstimmen oder auf eine rechtliche Prüfung verzichtet werden kann. Für die Erstberatung beschreibt die Kanzlei eine Betrachtung der rechtlichen, wirtschaftlichen und menschlichen Situation einschließlich der psychischen Belastung. Dabei werden auch Trennungs- und Scheidungsfolgen eingeordnet. Das Gespräch dauert nach den vorliegenden Angaben in der Regel etwa eine Stunde, bei komplexeren Sachverhalten auch länger. Bei streitigen Fällen bietet die Kanzlei im Rahmen einer Erstberatung Empfehlungen an andere Fachanwaltskolleginnen und Fachanwaltskollegen an. Für einvernehmliche Scheidungen werden die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten erläutert; auch für außergerichtliche Tätigkeiten ist zu Beginn eine Kosteneinschätzung vorgesehen. Der örtliche Bezug liegt in Marburg mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Südviertel und Wehrda. Die Anschrift an der Frankfurter Straße dient als konkreter Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung; eine genaue Stadtteilzuordnung ist durch die Angaben nicht belegt. Für Scheidungsverfahren kommt insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht Marburg in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Marburg ist dagegen nicht das Eingangsgericht für Scheidungen. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angebotenen telefonischen Kontaktmöglichkeiten oder das Kontaktformular nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und des bisherigen Einigungsstands erleichtert die erste Einordnung. Ob die Kanzlei das Mandat übernimmt, ist anschließend zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Standort von ZIMMERMANN Familienrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Marburg

  • Amtsgericht Marburg
  • Landgericht Marburg

Für den familienrechtlichen Zuschnitt von ZIMMERMANN Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Marburg relevant. Dort werden beim Familiengericht Scheidungsverfahren und weitere Familiensachen geführt. Dazu zählen etwa Verfahren über Unterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge und Umgang. Welches Familiengericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Marburg ist weder das Eingangsgericht für Scheidungen noch die übliche Beschwerdeinstanz in Familiensachen. Es befasst sich insbesondere mit bestimmten Zivil- und Strafverfahren. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütung, ist hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Die Nennung des Arbeitsrechts im Profil ändert nichts an der ausdrücklich beschriebenen Beschränkung der Kanzlei auf Scheidungsfälle. Die Kanzlei befindet sich in der Frankfurter Str. 6 A, 35037 Marburg. Altstadt, Südviertel und Wehrda sind als Stadtteile am Standort genannt; aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ableiten. Ebenso fehlen konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich daher eine vorherige Prüfung der Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise der Anfahrt mit dem Pkw anhand der vollständigen Adresse. Fragen zum Zugang und zur Terminorganisation lassen sich bei der telefonischen Kontaktaufnahme oder über das Kontaktformular klären. So kann die Planung auf den vereinbarten Gesprächstermin abgestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und reicht dafür ein gemeinsamer Anwalt?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht Einigkeit über die Auflösung der Ehe; häufig sind auch wesentliche Scheidungsfolgen bereits geklärt. Der Scheidungsantrag muss grundsätzlich anwaltlich gestellt werden. Für die bloße Zustimmung zum Antrag ist in der Regel keine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich. Ein Anwalt vertritt dabei jedoch nicht beide Ehepartner gemeinsam, sondern nur die beauftragende Person. Sobald eigene Anträge oder unterschiedliche Interessen hinzukommen, kann eine gesonderte Vertretung erforderlich sein. Ob das vorgesehene Vorgehen zur jeweiligen Situation passt, wird im individuellen Beratungsgespräch geprüft.

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Besprechung zur Scheidung hilfreich?

Hilfreich sind zunächst Angaben zur Eheschließung, zum Beginn der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zum bisherigen Einigungsstand. Je nach Anliegen können außerdem die Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Schulden und Altersversorgung relevant sein. Nicht jedes Dokument wird bereits für das erste Gespräch benötigt. Eine kurze Übersicht über offene Fragen hilft, die Besprechung zu strukturieren. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich vor dem Termin mit der angefragten Kanzlei abstimmen.

Worin unterscheiden sich Familienmediation und anwaltliche Vertretung bei einer Trennung?

Familienmediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Person eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen. Die mediierende Person entscheidet den Konflikt nicht und vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei. Anwaltliche Vertretung dient dagegen der rechtlichen Beratung und Interessenwahrnehmung für die jeweils beauftragende Person. Beide Aufgaben unterscheiden sich deshalb auch dann, wenn jemand über beide Qualifikationen verfügt. Eine Mediation ersetzt weder das gerichtliche Scheidungsverfahren noch automatisch eine unabhängige rechtliche Prüfung der gefundenen Vereinbarungen. Vor einer Beauftragung sollte die jeweilige Rolle eindeutig geklärt sein.

Kann ich wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems eine Anfrage stellen?

Arbeitsrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Kündigungen, Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse oder Regelungen im Arbeitsvertrag. Im vorliegenden Profil ist Arbeitsrecht zwar als Hauptschwerpunkt aufgeführt; die Kanzleibeschreibung nennt jedoch ausschließlich Scheidungsfälle und künftig nur noch einvernehmliche Scheidungen. Eine arbeitsrechtliche Mandatsübernahme sollte deshalb nicht vorausgesetzt werden. Vor der Übersendung umfangreicher Unterlagen ist eine kurze Nachfrage zum tatsächlichen Tätigkeitsumfang sinnvoll. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte die Suche nach einer geeigneten anwaltlichen Ansprechperson nicht durch eine ungeklärte Zuständigkeit verzögert werden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden