Kanzleiprofil
Kanzlei Kettwig – Büro Velbert
Rechtsanwaltskanzlei in Velbert. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Oststr. 38, 42551 Velbert
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Kettwig – Büro Velbert befasst sich mit Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus gehört das Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu den auf der Website genannten Tätigkeitsbereichen. Ein inhaltlicher Bezug besteht zum automobilen Umfeld. Die Kanzlei vertritt rechtliche Anliegen von Mandanten aus diesem Bereich und verweist bei ihrer Tätigkeit auf das Verständnis für deren wirtschaftliche Anforderungen. Im Versicherungsrecht steht die Durchsetzung von Ansprüchen im Mittelpunkt der dargestellten Leistungen. Typische Anliegen sind Verkehrsunfälle, Geschwindigkeitsübertretungen und Bußgelder. Bei Unfällen behandelt die Kanzlei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Schädigern und Versicherungen; die Darstellung beschränkt sich dabei nicht auf Schäden am Fahrzeug. Im Vertragsrecht nennt die Website unter anderem nicht erhaltene Waren, Auseinandersetzungen mit Kunden oder Mietern sowie den Bedarf an vertraglichen Regelungen. Das Forderungsmanagement betrifft offene Forderungen. Zum beschriebenen Mandantenkreis zählen insbesondere Unternehmen aus der Wirtschaft und dem Automobilhandel, darunter Auto-Handelsgruppen des Premiumsegments und Mehrmarken-Händler. Auf der Website werden Rechtsanwalt Dr. Henning Schmidt und Rechtsanwältin Monika Marcus vorgestellt. Dr. Schmidt ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät Mandanten aus der Wirtschaft und dem automobilen Umfeld insbesondere im Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht sowie zu Forderungsmanagement und Versicherungsleistungen. Monika Marcus ist seit 2008 anwaltlich tätig und gehört seit Januar 2019 zum Team. Ihre Schwerpunkte liegen im Verkehrsrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 2019 führt sie den Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeit als auf die rechtlichen Anliegen und wirtschaftlichen Anforderungen ihrer Mandanten ausgerichtet. Das Büro Velbert befindet sich in der Oststr. 38, 42551 Velbert. Für die Kontaktaufnahme stehen die Telefonnummer +49 2051 316 290 und die E-Mail-Adresse info@kanzlei-kettwig.de zur Verfügung. Außerdem bietet die Website ein Kontaktformular an. Konkrete Angaben zu Beratungsterminen oder zum weiteren Ablauf der Zusammenarbeit enthält der vorliegende Quelltext nicht. Ein weiteres Büro der Kanzlei befindet sich in Essen-Kettwig.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzlei-kettwig.de, https://kanzlei-kettwig.de/kontakt/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Velbert
- Amtsgericht Velbert
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
