Das Abschreiben in der Schule ist ein alltägliches Phänomen, das weit mehr als nur eine pädagogische Frage berührt. Spätestens wenn Schülerinnen und Schüler Texte, Hausaufgaben oder ganze Referate von anderen übernehmen, bewegt man sich schnell in einem Bereich, der auch rechtliche Konsequenzen haben kann. Dabei ist vielen Beteiligten – Schülern wie Eltern – oft nicht bewusst, wo genau die gesetzlichen Grenzen verlaufen.
In Deutschland wird das Thema durch das Urheberrecht sowie durch schulrechtliche Regelungen der einzelnen Bundesländer gerahmt. Wer fremde Texte ohne Kennzeichnung als eigene Leistung ausgibt, begeht eine sogenannte Täuschungshandlung, die je nach Schwere disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Entwertung von Prüfungsleistungen nach sich ziehen kann. Besonders im digitalen Zeitalter – in dem Inhalte aus dem Internet mit wenigen Klicks kopiert werden können – gewinnen diese rechtlichen Rahmenbedingungen zunehmend an Bedeutung.
📌 Urheberrecht gilt auch in der Schule: Das unerlaubte Kopieren fremder Texte kann gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verstoßen – unabhängig vom Alter der Schüler.
⚠️ Täuschung hat schulrechtliche Folgen: Abschreiben gilt als Täuschungsversuch und kann zur Bewertung der Leistung mit „ungenügend“ oder zur Nichtanerkennung führen.
🔍 Plagiatserkennung wird häufiger: Viele Schulen setzen seit 2025/2026 verstärkt auf digitale Tools zur Erkennung von kopierten Inhalten, insbesondere bei Facharbeiten.
Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Gesetz zum Thema Abschreiben in der Schule?
In Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, die das Abschreiben in der Schule explizit verbietet, jedoch bilden verschiedene Rechtsgrundlagen den Rahmen für den Umgang mit diesem Thema. Grundsätzlich fällt das Abschreiben in der Schule unter den Begriff des Täuschungsversuchs, der in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt ist. Diese Landesschulgesetze geben den Schulen das Recht, bei festgestellten Täuschungshandlungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die von der Annullierung einer Prüfungsleistung bis hin zu weitreichenderen disziplinarischen Konsequenzen reichen können. Darüber hinaus können in besonders schwerwiegenden Fällen, etwa wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung kopiert werden, sogar zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) drohen.
Urheberrecht im Schulalltag: Wann wird Abschreiben zur rechtlichen Frage?
Im Schulalltag begegnen Schülerinnen und Schüler dem Thema Urheberrecht häufig, ohne sich dessen vollständig bewusst zu sein. Wer Texte, Bilder oder andere Werke aus dem Internet oder aus Büchern einfach übernimmt, ohne die Quelle zu nennen, bewegt sich schnell in einem rechtlichen Graubereich. Das Urheberrecht schützt nämlich nicht nur professionelle Autoren und Verlage, sondern grundsätzlich jedes kreative Werk – auch dann, wenn es von Mitschülerinnen und Mitschülern selbst erstellt wurde. Gerade im digitalen Zeitalter ist es wichtiger denn je, den Unterschied zwischen erlaubter Inspiration und unerlaubter Übernahme zu kennen, wie auch Plattformen wie Spickprofi zeigen, die Schüler beim eigenständigen Lernen unterstützen wollen. Wer die rechtlichen Grenzen kennt und respektiert, schützt nicht nur andere, sondern auch sich selbst vor möglichen Konsequenzen.
Der Unterschied zwischen erlaubtem Zitieren und verbotenem Plagiat

Im schulischen Alltag ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem erlaubten Zitat und einem verbotenen Plagiat zu kennen, da beide Praktiken rechtlich völlig unterschiedlich bewertet werden. Ein Zitat ist dann rechtlich zulässig, wenn die ursprüngliche Quelle klar angegeben wird, der übernommene Text als solcher gekennzeichnet ist und der Umfang des Zitats in einem angemessenen Verhältnis zur eigenen Leistung steht. Ein Plagiat hingegen liegt vor, wenn fremde Texte, Ideen oder Formulierungen ohne entsprechende Quellenangabe als eigene Arbeit ausgegeben werden, was nicht nur schulische Konsequenzen, sondern unter Umständen auch rechtliche Folgen nach dem Urheberrechtsgesetz nach sich ziehen kann. Schülerinnen und Schüler sollten daher frühzeitig lernen, wie sie Quellen korrekt angeben und wissenschaftlich sauber arbeiten, um sich vor unbeabsichtigten Verstößen zu schützen.
Konsequenzen bei Verstößen: Welche rechtlichen Folgen drohen Schülern?
Wer in der Schule beim Abschreiben erwischt wird, muss mit ernsthaften schulrechtlichen Konsequenzen rechnen, die je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes unterschiedlich ausfallen können. In der Regel wird die betreffende Arbeit mit der Note „ungenügend“ (6) bewertet oder vollständig für ungültig erklärt, was erhebliche Auswirkungen auf den Notendurchschnitt haben kann. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen von Täuschungsversuchen drohen weitergehende Maßnahmen wie Klassenkonferenzen, Ordnungsmaßnahmen oder sogar der Ausschluss von Prüfungen. In extremen Fällen – etwa wenn Schüler professionelle Ghostwriting-Dienste nutzen oder digitale Hilfsmittel unerlaubt einsetzen – können die Schulen seit den verschärften Richtlinien der letzten Jahre auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
- Abgeschriebene Arbeiten werden in der Regel mit einer Sechs bewertet oder für ungültig erklärt.
- Wiederholte Verstöße können zu Ordnungsmaßnahmen durch die Schulkonferenz führen.
- In schweren Fällen ist ein Ausschluss von zentralen Prüfungen möglich.
- Die Nutzung bezahlter Ghostwriting-Dienste kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Auch der Schüler, der sein Werk zum Abschreiben zur Verfügung stellt, kann mitbestraft werden.
Digitales Abschreiben und neue Herausforderungen durch das Internet
Das Internet hat das Abschreiben in der Schule auf eine völlig neue Ebene gehoben und dabei auch die rechtlichen Herausforderungen erheblich verschärft. Schülerinnen und Schüler können heute mit wenigen Klicks auf Millionen von Texten, Aufsätzen und Hausarbeiten zugreifen, die online frei verfügbar sind. Dabei wird häufig übersehen, dass diese Inhalte in den meisten Fällen dem Urheberrecht unterliegen und eine unerlaubte Übernahme ohne Quellenangabe eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Schulen und Lehrkräfte setzen mittlerweile zunehmend auf spezialisierte Plagiatsprüfungssoftware, die digitale Abschriften zuverlässig erkennen und nachweisen kann. Die Konsequenzen reichen dabei von der Entwertung der Arbeit über schulische Disziplinarmaßnahmen bis hin zu rechtlichen Folgen, wenn fremde Inhalte bewusst als eigene ausgegeben werden.
Urheberrechtsschutz gilt auch online: Texte und Arbeiten im Internet sind in der Regel urheberrechtlich geschützt – eine Übernahme ohne Quellenangabe ist rechtlich unzulässig.
Plagiatssoftware im Schulalltag: Immer mehr Schulen nutzen digitale Tools zur Plagiatserkennung, die kopierten Content zuverlässig aufspüren.
Mögliche Konsequenzen: Digitales Abschreiben kann zu Notenabzug, Nicht-Bewertung der Arbeit oder im Extremfall zu rechtlichen Folgen führen.
Tipps für Schüler und Lehrer: Wie bleibt man rechtlich auf der sicheren Seite?
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, sollten Schüler stets darauf achten, verwendete Quellen korrekt anzugeben und fremde Inhalte niemals als eigene Leistung auszugeben. Lehrer sind ihrerseits dazu angehalten, klare Richtlinien zum Umgang mit Quellen und Zitaten im Unterricht zu vermitteln und regelmäßig auf die Konsequenzen von Plagiaten hinzuweisen. Ein offener und transparenter Umgang mit dem Thema geistiges Eigentum schützt beide Seiten und fördert gleichzeitig eine Kultur der akademischen Ehrlichkeit in der Schule.
Häufige Fragen zu Abschreiben rechtliche Grenzen
Ab wann gilt Abschreiben in der Schule als Betrug oder Täuschung?
In der Schule wird Abschreiben rechtlich als Täuschungsversuch gewertet, sobald ein Schüler unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder fremde Leistungen als eigene ausgibt. Die genauen Regelungen sind in den Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie in der Prüfungsordnung der Schule festgelegt. Ein nachgewiesener Täuschungsversuch kann zur Bewertung der Arbeit mit der Note „ungenügend“ führen. Bei wiederholtem Fehlverhalten drohen weitergehende Disziplinarmaßnahmen. Plagiieren und unerlaubtes Kopieren gelten schulrechtlich als gleichwertige Verstöße gegen die Prüfungsehrlichkeit.
Welche rechtlichen Konsequenzen kann unerlaubtes Abschreiben an Universitäten haben?
An Hochschulen kann akademisches Fehlverhalten wie Plagiarismus oder das ungenehmigte Übernehmen fremder Textpassagen erhebliche Folgen haben. Prüfungen können für ungültig erklärt, akademische Grade im schwerwiegenden Fall sogar aberkannt werden. Die Prüfungsordnungen der Hochschulen sehen dabei abgestufte Sanktionen vor, von der Bewertung mit „nicht bestanden“ bis hin zum Ausschluss von weiteren Prüfungen. In besonders gravierenden Fällen von Urheberrechtsverletzung sind auch zivilrechtliche Ansprüche möglich. Doktortitel können durch ein förmliches Verfahren entzogen werden.
Verstößt Abschreiben gegen das Urheberrecht und welche Grenzen gelten dabei?
Urheberrechtlich geschützte Texte ohne Quellenangabe zu übernehmen stellt eine Verletzung des Urhebergesetzes dar. Entscheidend ist, ob ein Werk oder wesentliche Teile davon unerlaubt kopiert und als eigene Schöpfung ausgegeben werden. Im schulischen Kontext steht meist das Prüfungsrecht im Vordergrund, während das Urheberrecht erst bei Veröffentlichungen oder kommerzieller Nutzung vollständig greift. Kurze Zitate sind unter Nennung der Quelle im Rahmen des Zitatrechts erlaubt. Wer hingegen fremde Werke plagiiert und verbreitet, riskiert Abmahnungen sowie Schadenersatzforderungen.
Wie unterscheidet sich erlaubtes Zitieren vom unerlaubten Abschreiben?
Erlaubtes Zitieren setzt voraus, dass die Originalquelle klar und vollständig angegeben wird und das Zitat einem inhaltlichen Zweck dient, etwa zur Belegung einer These. Beim Abschreiben hingegen werden fremde Inhalte ohne Quellenangabe übernommen und als eigene Leistung deklariert. Entscheidend ist die Kenntlichmachung: Direkte Übernahmen müssen in Anführungszeichen stehen, indirekte Paraphrasen erfordern ebenfalls eine Quellenreferenz. Fehlt diese Kennzeichnung, spricht man von einem Plagiat. Wissenschaftliche Arbeiten, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten unterliegen dabei besonders strengen Anforderungen.
Darf ein Lehrer eine Arbeit wegen Abschreiben mit null Punkten bewerten?
Ja, Lehrkräfte sind in der Regel berechtigt, eine als Täuschung gewertete Prüfungsleistung mit der Bewertung null Punkte oder „ungenügend“ zu versehen. Diese Maßnahme ist in den meisten Schulordnungen der Bundesländer ausdrücklich vorgesehen. Voraussetzung ist, dass der Täuschungsversuch nachweisbar ist und der Schüler vor der Bewertung angehört wurde. Gegen die Entscheidung kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden. Je nach Schulrecht besteht auch die Möglichkeit, die Prüfung unter Aufsicht zu wiederholen oder dauerhaft als nicht bestanden zu werten.
Welche Grenze gilt beim Abschreiben von Mitschülern im Unterricht?
Das Abschreiben von Mitschülern während Klassenarbeiten oder Prüfungen gilt schul- und prüfungsrechtlich als unerlaubte Zusammenarbeit und damit als Täuschungsversuch. Diese Grenze ist unabhängig davon, ob die Initiative vom Abschreibenden oder vom Abgeschriebenen ausgeht. Auch das wissentliche Dulden des Abschreibens kann für den Mitschüler Konsequenzen haben. Im Gegensatz dazu ist Zusammenarbeit bei explizit als Gruppenarbeit deklarierten Aufgaben erlaubt. Die Abgrenzung zwischen kooperativem Lernen und unerlaubtem Kopieren hängt stets von den Vorgaben der Lehrkraft und der Schulordnung ab.
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