Die Begriffe Rechtsanwalt und Notar begegnen uns häufig, wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht. Viele Menschen verwechseln ihre Aufgabenbereiche oder wissen nicht, an wen sie sich im konkreten Fall wenden sollen. Wer rechtlich sicher handeln will, sollte den Unterschied genau kennen. In diesem Beitrag erfährst du, worin sich ein Rechtsanwalt und ein Notar unterscheiden, welche Aufgaben sie haben und wann du welchen Experten brauchst.
Schon früh im Text sei auf Rechtsanwalt LexDresden verwiesen – eine erfahrene Kanzlei, die Mandanten bei rechtlichen Fragen engagiert zur Seite steht.
1. Aufgaben: Was macht ein Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt ist in erster Linie Interessenvertreter seines Mandanten. Er übernimmt die rechtliche Beratung, prüft Dokumente, formuliert Verträge und führt außergerichtliche sowie gerichtliche Auseinandersetzungen. Das Hauptziel eines Rechtsanwalts ist es, die Rechte seines Mandanten bestmöglich durchzusetzen.
Typische Aufgaben eines Rechtsanwalts:
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Beratung in zivil-, straf- oder arbeitsrechtlichen Fragen
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Erstellung und Prüfung von Verträgen
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Prozessführung vor Gericht
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Mediation und Konfliktlösung
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Durchsetzung von Schadensersatz oder Unterlassung
Ob du einen Mietvertrag prüfen oder gegen eine Kündigung vorgehen willst – ein Anwalt ist dein erster Ansprechpartner.
2. Aufgaben: Was macht ein Notar?
Ein Notar nimmt eine neutrale Rolle ein. Anders als ein Rechtsanwalt vertritt er keine der Parteien, sondern sorgt für die rechtliche Sicherheit und Gültigkeit eines Geschäfts. Er ist ein Träger eines öffentlichen Amtes und agiert unparteiisch.
Kernaufgaben eines Notars:
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Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
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Beglaubigung von Erklärungen und Unterschriften
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Erstellung von Eheverträgen, Erbverträgen und Testamenten
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Gründung von Unternehmen und Handelsregisteranmeldungen
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Beratung in rechtlich bindenden Geschäften
Ein Notar kommt immer dann ins Spiel, wenn der Gesetzgeber die Form der Beurkundung verlangt oder ein besonders sicheres und nachvollziehbares Verfahren nötig ist.
3. Rechtliche Stellung: Vertretung vs. Amtsträger
Ein zentraler Unterschied liegt in der Rolle, die beide Berufe einnehmen.
Rechtsanwälte sind freie Berufsträger und arbeiten eigenverantwortlich im Auftrag ihrer Mandanten. Sie sind parteilich und verfolgen das Ziel, für ihren Klienten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Notare hingegen sind Amtspersonen. Sie handeln im Auftrag des Staates und müssen unabhängig und neutral agieren. Ihre Urkunden besitzen öffentliche Glaubwürdigkeit – sie haben eine besondere Beweiskraft vor Gericht.
4. Zulassung und Berufsweg: Wie wird man Rechtsanwalt oder Notar?
Sowohl Rechtsanwälte als auch Notare müssen ein juristisches Studium und das zweite Staatsexamen absolvieren. Danach unterscheiden sich jedoch die Berufswege:
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Rechtsanwalt: Nach der Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer kann man als Anwalt tätig sein. Viele spezialisieren sich später auf Fachgebiete wie Familienrecht oder Strafrecht.
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Notar: Der Weg zum Notar ist deutlich selektiver. In vielen Bundesländern wird man nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Anwalt und erfolgreichem Prüfungsverfahren zum Notar ernannt. In einigen Regionen gibt es auch Anwaltsnotare, die beide Berufe ausüben.
Diese doppelte Qualifikation findet man auch bei erfahrenen Juristen wie Rechtsanwalt LexDresden, die umfassend beraten und bei Bedarf weitervermitteln können.
5. Kosten: Wer ist wann teurer?
Auch die Kostenstruktur unterscheidet sich.
Beim Rechtsanwalt richtet sich das Honorar entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individueller Vereinbarung. Bei komplexen Fällen oder größeren Streitwerten können die Kosten schnell steigen.
Notare hingegen unterliegen festen Gebühren, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt sind. Sie dürfen keine individuellen Preise verhandeln. Dadurch herrscht Transparenz – jeder zahlt für die gleiche Leistung denselben Betrag.
Wer beispielsweise einen Hauskauf plant, weiß beim Notar von Anfang an, was ihn erwartet.
6. Wann brauchst du wen?
Die Entscheidung hängt vom konkreten Anliegen ab:
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Du brauchst einen Rechtsanwalt, wenn du juristischen Beistand, eine Klagevertretung oder Verhandlungen mit einer Gegenseite führen willst.
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Du brauchst einen Notar, wenn du Verträge schließen willst, die gesetzlich der Beurkundung bedürfen – etwa bei Immobilien oder Erbsachen.
Ein erfahrener Partner wie Rechtsanwalt LexDresden kann im Erstgespräch auch einschätzen, ob ein Notar notwendig wird – und gegebenenfalls Kontakte herstellen.
Fazit: Klar getrennte Rollen – beide wichtig
Ob Rechtsanwalt oder Notar – beide Berufsgruppen erfüllen zentrale Funktionen im deutschen Rechtssystem. Während der Anwalt dich in deinem persönlichen Rechtsstreit vertritt, sorgt der Notar für die rechtssichere und formgebundene Umsetzung deiner rechtlichen Vorhaben. Wer weiß, an wen er sich wann wenden muss, spart Zeit, Geld und Nerven.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist teurer: Notar oder Rechtsanwalt?
Das hängt vom Fall ab. Notare haben feste Gebühren, Anwälte können frei verhandeln.
Kann ein Notar mich auch vertreten?
Nein. Notare sind neutral und dürfen keine Partei bevorzugen.
Wann ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben?
Zum Beispiel bei Immobilienkäufen, Eheverträgen oder Erbschaftsregelungen.
Gibt es Anwälte, die auch Notar sind?
Ja, sogenannte Anwaltsnotare – meist in bestimmten Bundesländern.
Was tun, wenn ich nicht weiß, wen ich brauche?
Ein Erstgespräch bei einem Anwalt wie Rechtsanwalt LexDresden kann Klarheit schaffen.