Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
Notification Show More
Neueste Beiträge
Website-Optionen
Die besten kostenlosen Website-Optionen für kleine Unternehmen
Wirtschafts-Ratgeber
Blockchain-Forensik
Blockchain-Forensik: Einblick in moderne Ermittlungen
Internet-Ratgeber
Schutz von Krypto-Unternehmern
Schutz von Krypto-Unternehmern: Eine wachsende Herausforderung
Internet-Ratgeber
Smartphone Reparatur Hilfe
Handy defekt – Tipps: Smartphone Reparatur Hilfe
Verbraucher Verbraucher-Ratgeber
Website-Rechtskonformität
Website-Rechtskonformität: So verteidigen Sie sich gegen falsche Werbeaussagen und Urheberrechtsverletzungen
Recht-Allgemein
Aa
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
      • Arbeitsrecht
        • Abfindung
        • Betriebsrat
      • Berufe-Ratgeber
    • Gesellschaftliches
      • Zivilrecht
    • Familie
      • Familien-Ratgeber
      • Familienrecht
    • Gesundheit
      • Arzthaftungsrecht
      • Gesundheit-Ratgeber
    • Recht-Allgemein
      • BGB
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Reading: Wann muss Vater keinen Unterhalt zahlen?
Share
Aa
Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
  • Start
  • Themengebiete
  • Immobilien
  • Internet
  • Logistik
  • Umwelt
  • Versicherung
  • Verbraucher
  • Wirtschaft
Search
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
    • Gesellschaftliches
    • Familie
    • Gesundheit
    • Recht-Allgemein
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Have an existing account? Sign In
Follow US
Anwalt-Seiten.de > Blog > Familie > Familienrecht > Wann muss Vater keinen Unterhalt zahlen?
Familienrecht

Wann muss Vater keinen Unterhalt zahlen?

Anwalt-Seiten 17. Februar 2023
Share
Wann muss Vater keinen Unterhalt zahlen?
Wann muss Vater keinen Unterhalt zahlen?
SHARE

Trennt sich ein Paar, wird sowohl das Sorgerecht als auch die Unterhaltszahlungen für Kinder schnell zu einem Streitpunkt. Sehr häufig verbleiben die Kinder bei der Mutter, sodass der Vater zu Unterhalt verpflichtet ist. Doch gilt die Pflicht wirklich für alle getrennt lebenden Väter? Dieser Artikel zeigt, unter welchen Umständen die Unterhaltspflicht für Sie entfallen kann. Wann muss Vater keinen Unterhalt zahlen?

Inhaltsverzeichnis
Die abgeschlossene Erstausbildung beendet die UnterhaltszahlungenDer Lebensmittelpunkt der Kinder hat Einfluss auf den UnterhaltDie Verwandtschaftsverhältnisse spielen ebenfalls eine RolleArmutsbetroffene Väter sind von der Unterhaltszahlung befreitKinder können den Unterhaltsanspruch auch verwirken

Die abgeschlossene Erstausbildung beendet die Unterhaltszahlungen

Der 18. Geburtstag beendet etwa in Ländern wie den USA die Unterhaltsverpflichtung für Väter. In Deutschland erkennt der Gesetzgeber an, dass sich viele junge Erwachsene zu diesem Zeitpunkt noch in der Schule, der Ausbildung oder dem Studium befinden. Aus diesem Grund endet die Verpflichtung für Kindesunterhalt erst nach der abgeschlossenen Erstausbildung. Hierbei kann es sich um eine Ausbildung als auch ein Studium handeln. Als unterhaltszahlender Elternteil können Sie zudem Nachweise über die Ausbildung verlangen.

Der Lebensmittelpunkt der Kinder hat Einfluss auf den Unterhalt

Unterhalt wird nach einer Trennung nicht automatisch vom Vater verlangt. Zunächst muss festgelegt werden, wo sich der Lebensmittelpunkt der Kinder befindet. Liegt dieser bei der Mutter, ist es zudem wichtig zu vereinbaren, wie viel Zeit die Kinder bei Ihnen verbringen. Handelt es sich um ein 50:50 Modell, bei welchem die Kinder abwechselnd bei Mutter und Vater leben, kann der Unterhalt auch komplett entfallen.

Siehe auch:  Ab wann ohne Kindersitz? So ist die Gesetzeslage

Das Gleiche gilt übrigens auch für den Fall, dass Sie als Vater den Großteil der Betreuung der Kinder übernehmen. Ist der Mutter nur ein Besuchsrecht eingeräumt worden, sind Sie der Mutter gegenüber nicht zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Vor Gericht können Sie jedoch Unterhaltszahlungen von der Kindesmutter verlangen. Die Höhe richtet sich nach den Einkünften der Mutter.

Die Verwandtschaftsverhältnisse spielen ebenfalls eine Rolle

Nach einer Trennung von Ihrer Partnerin oder Ehefrau sind Sie nicht automatisch allen im Haushalt lebenden Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Diese Verpflichtung erstreckt sich vor dem Gesetz auf leibliche und adoptierte Kinder. Handelt es sich dagegen um Kinder, die Ihre Partnerin mit in die Beziehung gebracht hat, ist der anerkannte Vater zu Unterhalt verpflichtet. Das Gleiche gilt auch für Kinder, die sich bei Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin zur Pflege aufhalten.

Siehe auch:  Häusliche Gewalt - Wie erkenne ich toxische Manipulation und komme daraus?

Hat Untreue einen Anteil an der Trennung gehabt, ist es verständlich an der Vaterschaft gemeinsamer Kinder zu zweifeln. Sind Sie auf der Geburtsurkunde vermerkt, ist es wichtig diese Frage sofort durch einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest zu klären. Ansonsten laufen Sie Gefahr, auch einem nicht leiblichen Kind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet zu sein.

Armutsbetroffene Väter sind von der Unterhaltszahlung befreit

Seit Beginn des Jahres 2023 liegt der Selbstbehalt für Väter bei einer Summe von 1370 Euro. Liegt das Gehalt unter diesem Betrag, werden die Unterhaltszahlungen ausgesetzt. In der Regel geht der Staat in Vorkasse und zahlt einen Unterhaltsvorschuss an die Mutter der Kinder aus. Jedoch ist diese Befreiung kein Freibrief für Väter. Die Vorauszahlungen werden dem unterhaltspflichtigen Vater als Schuldner zugeschrieben. Als Gläubiger kann der Staat diese Schulden auch Jahre später noch geltend machen.

Kinder können den Unterhaltsanspruch auch verwirken

Kindesunterhalt kann auch aufgrund des Verhaltens der Kinder zu einem Stopp kommen. Hierfür ist zum Beispiel der Unwillen zu nennen, eine Ausbildung zu beginnen. Ist ein volljähriges Kind alkohol- oder drogenabhängig, kann die Unterhaltsverpflichtung ebenfalls vorzeitig enden. Das trifft auch auf Kinder zu, die vor dem Abschluss der Erstausbildung heiraten. In einer ehelichen Gemeinschaft ist davon auszugehen, dass die Partner einander unterstützen und nicht auf die finanzielle Hilfe der Eltern angewiesen sind.

Siehe auch:  Das Zeugnisverweigerungsrecht verstehen und richtig nutzen
  • Über
  • Letzte Artikel
Anwalt-Seiten
Anwalt-Seiten
Die Informationen auf Anwalt-Seiten.de sind nur als allgemeiner Ratgeber gedacht. Diese Informationen stellen keinen Vertrag mit dem Leser dar und können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen übernommen. Alle Rechte liegen beim Autor, und jede Art der Vervielfältigung bedarf der Genehmigung.
Anwalt-Seiten
Letzte Artikel von Anwalt-Seiten (Alle anzeigen)
  • Handy defekt – Tipps: Smartphone Reparatur Hilfe - 14. Mai 2025
  • Der Trick mit den Gewinnen: So locken Casinos im Netz - 8. April 2025
  • Beliebte Spiele im Vox unter deutschen Spielern: Trends und Favoriten - 7. April 2025

Verwandte Posts:

Einstweilige Anordnung im FamilienrechtEinstweilige Anordnung: Ein wichtiges Hilfsmittel im Familienrecht Neues Witwenrentenrecht 2023: Anspruch und HöheNeues Witwenrentenrecht 2023: Anspruch und Höhe Die Betreuungsverfügung – Ein wichtiger Baustein für Ihre rechtliche VorsorgeDie Betreuungsverfügung – Ein wichtiger Baustein für Ihre rechtliche Vorsorge Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Rechte, Pflichten und steuerliche AspekteEheähnliche Lebensgemeinschaft: Rechte, Pflichten und steuerliche Aspekte
Share this Article
Facebook Twitter Email Print
  • Berufsbildungsgesetz
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Haftungsausschluss
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}

Removed from reading list

Undo
Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?