Trennt sich ein Paar, wird sowohl das Sorgerecht als auch die Unterhaltszahlungen für Kinder schnell zu einem Streitpunkt. Sehr häufig verbleiben die Kinder bei der Mutter, sodass der Vater zu Unterhalt verpflichtet ist. Doch gilt die Pflicht wirklich für alle getrennt lebenden Väter? Dieser Artikel zeigt, unter welchen Umständen die Unterhaltspflicht für Sie entfallen kann. Wann muss Vater keinen Unterhalt zahlen?
Die abgeschlossene Erstausbildung beendet die Unterhaltszahlungen
Der 18. Geburtstag beendet etwa in Ländern wie den USA die Unterhaltsverpflichtung für Väter. In Deutschland erkennt der Gesetzgeber an, dass sich viele junge Erwachsene zu diesem Zeitpunkt noch in der Schule, der Ausbildung oder dem Studium befinden. Aus diesem Grund endet die Verpflichtung für Kindesunterhalt erst nach der abgeschlossenen Erstausbildung. Hierbei kann es sich um eine Ausbildung als auch ein Studium handeln. Als unterhaltszahlender Elternteil können Sie zudem Nachweise über die Ausbildung verlangen.
Der Lebensmittelpunkt der Kinder hat Einfluss auf den Unterhalt
Unterhalt wird nach einer Trennung nicht automatisch vom Vater verlangt. Zunächst muss festgelegt werden, wo sich der Lebensmittelpunkt der Kinder befindet. Liegt dieser bei der Mutter, ist es zudem wichtig zu vereinbaren, wie viel Zeit die Kinder bei Ihnen verbringen. Handelt es sich um ein 50:50 Modell, bei welchem die Kinder abwechselnd bei Mutter und Vater leben, kann der Unterhalt auch komplett entfallen.
Das Gleiche gilt übrigens auch für den Fall, dass Sie als Vater den Großteil der Betreuung der Kinder übernehmen. Ist der Mutter nur ein Besuchsrecht eingeräumt worden, sind Sie der Mutter gegenüber nicht zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Vor Gericht können Sie jedoch Unterhaltszahlungen von der Kindesmutter verlangen. Die Höhe richtet sich nach den Einkünften der Mutter.
Die Verwandtschaftsverhältnisse spielen ebenfalls eine Rolle
Nach einer Trennung von Ihrer Partnerin oder Ehefrau sind Sie nicht automatisch allen im Haushalt lebenden Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Diese Verpflichtung erstreckt sich vor dem Gesetz auf leibliche und adoptierte Kinder. Handelt es sich dagegen um Kinder, die Ihre Partnerin mit in die Beziehung gebracht hat, ist der anerkannte Vater zu Unterhalt verpflichtet. Das Gleiche gilt auch für Kinder, die sich bei Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin zur Pflege aufhalten.
Hat Untreue einen Anteil an der Trennung gehabt, ist es verständlich an der Vaterschaft gemeinsamer Kinder zu zweifeln. Sind Sie auf der Geburtsurkunde vermerkt, ist es wichtig diese Frage sofort durch einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest zu klären. Ansonsten laufen Sie Gefahr, auch einem nicht leiblichen Kind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet zu sein.
Armutsbetroffene Väter sind von der Unterhaltszahlung befreit
Seit Beginn des Jahres 2023 liegt der Selbstbehalt für Väter bei einer Summe von 1370 Euro. Liegt das Gehalt unter diesem Betrag, werden die Unterhaltszahlungen ausgesetzt. In der Regel geht der Staat in Vorkasse und zahlt einen Unterhaltsvorschuss an die Mutter der Kinder aus. Jedoch ist diese Befreiung kein Freibrief für Väter. Die Vorauszahlungen werden dem unterhaltspflichtigen Vater als Schuldner zugeschrieben. Als Gläubiger kann der Staat diese Schulden auch Jahre später noch geltend machen.
Kinder können den Unterhaltsanspruch auch verwirken
Kindesunterhalt kann auch aufgrund des Verhaltens der Kinder zu einem Stopp kommen. Hierfür ist zum Beispiel der Unwillen zu nennen, eine Ausbildung zu beginnen. Ist ein volljähriges Kind alkohol- oder drogenabhängig, kann die Unterhaltsverpflichtung ebenfalls vorzeitig enden. Das trifft auch auf Kinder zu, die vor dem Abschluss der Erstausbildung heiraten. In einer ehelichen Gemeinschaft ist davon auszugehen, dass die Partner einander unterstützen und nicht auf die finanzielle Hilfe der Eltern angewiesen sind.
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