Pubertät – eine Zeit, die nicht einfach ist
Wird Ihr Kind flügge, dann beginnt eine Zeit der noch stärkeren Verantwortung für die lieben Eltern. Oft hin- und hergerissen zwischen der Liebe zu ihren Kindern und dem Jugendschutzgesetz ist es immer ein Balanceakt, was ist richtig und was ist verkehrt. Die Antwort, liebe Eltern, ist nicht einfach. Sie allein tragen die Verantwortung für Ihr Kind und Sie entscheiden letztendlich. Leider sind die heutigen Zeiten sehr unsicher geworden und man liest und hört oft von Kindern, die einfach verschwunden sind. Aber schon am nächsten Tag ist dann die nächste grausame Nachricht da. Wir alle leben in unsicheren Zeiten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie auch mit Ihrem Kind reden und ihre Entscheidung des Nachhausekommens begründen.
Zudem hat das Jugendschutzgesetz ganz genaue Vorgaben für alle Altersklassen. 13 Jahre ist ein Alter, wo die Eltern allein entscheiden müssen, aber das Kind, sollte auf jeden Fall vor dem Dunkelwerden zu Hause sein. Das Jugendschutzgesetz weist aber deutlich darauf hin, dass Kinder mit 13 Jahren nicht allein abends unterwegs sein dürfen. Alle Eltern kennen die endlosen Diskussionen, die dann folgen, aber es ist besser hart zu bleiben. Begleiten Sie doch Ihr Kind einfach, wenn möglich. Sicher wird der Jugendliche nicht begeistert sein, wenn er eine Disko besuchen möchte. Vielleicht setzen Sie sich diskret in eine Ecke und begleiten Sie Ihr Kind dann wieder nach Hause zurück. Sicher wird Ihr Kind dagegen rebellieren, das sollte Ihnen dann aber gleich sein. Wie lange darf man mit 13 raus?
Offene Worte können helfen und verbinden
Versuchen Sie Ihrem 13-jährigem Kind ihre Entscheidung zu erklären, dass nämlich sie als Eltern haftbar gemacht werden, sollte etwas passieren und dann wird das „Bein dick“. Hinterher ist man immer schlauer, aber bitte kommen Sie mit guten Argumenten und Ihr Kind wird Sie verstehen. Es wird immer ein Einwand kommen, warum immer nur die Anderen abends rausdürfen. Vielleicht tun sich Schulfreunde damit auch nur dicke und es ist nicht die Wahrheit. Sollten Ihre Bedenken nicht auf fruchtbaren Boden fallen, dann kommen Sie bitte erst mit dem Jugendschutzgesetz, dann wird das Gespräch eben eher förmlich.
Jugendliche mit einem Alter von 13 Jahren dürfen lt. Gesetz gar nicht allein abends raus, immer nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Versuchen Sie sich in die Lage Ihres Kindes zu versetzen, aber ihm auch zu erklären, wieso Ihre Entscheidung so ausfällt. Appellieren Sie an die Vernunft des Kindes/Jugendlichen. Es ist eben ein schwieriges Alter, auch für die lieben Eltern. Machen Sie sich lieber mal unbeliebt, aber dafür passiert Ihrem Kind nichts. Vertrösten Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn auf die kommenden Jahre, denn mit 14 oder 15 Jahren dürfen sie auch gesetzlich schon mal bis 22 Uhr draußen bleiben.
Sie wollen ja auch nicht als Eltern, dass Ihnen Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Dann wird es kompliziert und der Gesetzgeber greift ein. Die festgelegten Grenzen seitens des Gesetzgebers dürfen nicht überschritten werden. Greift die Polizei dann Ihr Kind auf und im schlimmsten Fall mehrmals, müssen auch Sie als Erziehungsberechtigte mit einer Strafe rechnen.
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