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Anwalt-Seiten.de > Blog > Verbraucher > Verbraucher-Ratgeber > Tabakgesetz und E-Zigaretten Werbung – Wie sieht das in Deutschland und Nachbarländern aus?
Verbraucher-Ratgeber

Tabakgesetz und E-Zigaretten Werbung – Wie sieht das in Deutschland und Nachbarländern aus?

Anwalt-Seiten 30. August 2023
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Tabakgesetz und E-Zigaretten Werbung - Wie sieht das in Deutschland und Nachbarländern aus?
Tabakgesetz und E-Zigaretten Werbung - Wie sieht das in Deutschland und Nachbarländern aus?
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Es ist unbestritten, dass der Konsum von Zigaretten für die Gesundheit bedenklich ist. In Deutschland und in den Ländern der Europäischen Union ist Werbung für Zigaretten bereits seit dem Jahre 2007 verboten. Dies gilt auch für die Schweiz und andere europäische Länder. Der Verkauf ist von dem Verbot nicht betroffen: Im Handel können Zigaretten von Personen über 18 Jahren uneingeschränkt erworben werden.

Inhaltsverzeichnis
Von der klassischen zur elektronischen ZigaretteKunden informieren sich bei Händlern und im InternetVapes kamen erst nach dem Werbeverbot auf den MarktKunden rauchen trotz WerbeverbotKeine signifikante Abnahme des ZigarettenkonsumsRauchverbot gilt auch für elektronische ZigarettenWerbung auf Zigarettenseiten ist ebenfalls untersagtWerbeverbot erzielte nicht den gewünschten ErfolgeZigarettenwerbung einheitlich untersagt

Von der klassischen zur elektronischen Zigarette

Die klassische Zigarette erfreut sich einer sehr großen Beliebtheit. Seit einigen Jahren haben Raucher mehr Auswahl: Sie können entscheiden, ob sie klassisch rauchen möchten oder sich für Vapes entscheiden. Dabei handelt es sich um elektronische Zigaretten. Der Vorteil liegt darin, dass es viele verschiedene Geschmacksrichtungen gibt, darunter auch solche ohne Tabak. In Bezug auf die Gesetzgebung fallen auch elektronische Zigaretten unter das Werbeverbot. Darüber hinaus gilt wie bei der Zigarettenwerbung, dass Einweg Vapes in der Schweiz und auch in anderen europäischen Ländern von dem Werbeverbot betroffen sind. Dennoch gibt es zahlreiche Raucher, die auf Vapes umgestiegen sind oder diese parallel zu den klassischen Zigaretten konsumieren. Insgesamt muss festgestellt werden, dass Zigaretten und auch Vapes trotz eines Werbeverbots bei den Kunden sehr beliebt sind.

Kunden informieren sich bei Händlern und im Internet

Das Werbeverbot hat auf den Verkauf und den Erfolg von bestimmten Zigaretten oder Marken keine negative Auswirkung. Die Digitalisierung und das Internet geben den Kunden die Möglichkeit, sich über die Produkte ausreichend zu informieren. Das Verbot betrifft nur Zeitungen und Zeitschriften, Fernsehwerbung, später auch Werbung im Kino: Diese war für Zigaretten und Zigarren noch längere Zeit zugelassen. Der Verkauf von Zigaretten und Vapes im Internet und in Geschäften ist an bestimmte Regeln gebunden, aber nicht untersagt. Die Regeln sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren frei kaufen können. Dies gilt nicht nur für klassische Zigaretten, sondern auch für Vapes. Das Einholen von Informationen über die Produkte über Verkaufsseiten oder die Seiten der Hersteller ist nicht verboten. Somit sind diese Informationen nach wie vor frei zugänglich. Das Werbeverbot hat somit keine Auswirkungen darauf, ob ein Kunde Informationen über die Inhaltsstoffe einer Zigarette oder die Ausstattung einer Vape bekommt. All diese Informationen lassen sich jederzeit abrufen.

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Vapes kamen erst nach dem Werbeverbot auf den Markt

Elektronische Zigaretten sind eine junge und moderne Form des Rauchens. Sie erfreuen sich aber nicht nur bei jungen Menschen einer großen Beliebtheit: Quer durch alle Altersgruppen steigen Raucher auf die Vape um oder sie entscheiden sich für den Konsum von Zigaretten und Vapes in einer gewissen Abwechslung. Es ist interessant zu wissen, dass es im Jahre 2007 beim Inkrafttreten des Werbeverbots noch keinen breiten Markt für die elektronische Zigarette gab. Es wurden hin und wieder Modelle vorgestellt, die sich aber nicht wirklich etablieren konnten. Somit ist der Trend der elektronischen Zigarette deutlich jünger als das Werbeverbot.

Kunden rauchen trotz Werbeverbot

Trotz Werbeverbot hat sich der Trend schnell ausgebreitet: Die elektronische Zigarette hat sehr viele Anhänger. Diese lieben die Handhabung, den Geschmack oder die Abwechslung, die eine elektronische Zigarette bietet. Es gibt Anhänger der Vape, die erst mit der Etablierung am Markt mit dem Rauchen begonnen haben: Sie rauchen keine klassischen Zigaretten, konsumieren aber dennoch gern eine Vape. Das Werbeverbot in Deutschland, der EU und in anderen europäischen Ländern soll deshalb nicht infrage gestellt werden. Die Vape ist aber ein Indiz dafür, dass sich Kunden in diesem Bereich nicht von der Werbung leiten lassen, sondern sich individuell informieren. Mit der Vape konnte sich ein Trend etablieren, der eher zunimmt, als dass die Aussicht besteht, er könnte wieder abreißen oder gar einbrechen.

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Keine signifikante Abnahme des Zigarettenkonsums

Das Verbot der Zigarettenwerbung hat in Deutschland, aber auch in anderen Ländern nicht zu einer massiven Abnahme des Rauchverhaltens geführt. Aktuell zeigt sich die Weltgesundheitsgesellschaft WHO besorgt über den Konsum von Zigaretten und auch Alkohol in Deutschland. Der Regierung wird vorgeworfen, zu wenig gegenzusteuern. Raucher empfinden dies jedoch anders: Bereits seit den Nullerjahren gibt es in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Verbot zum Konsum von Zigaretten. In Gaststätten, Bars und Diskotheken darf nur noch geraucht werden, wenn es sich um besonders ausgezeichnete private Bereiche handelt. Allgemein herrscht ein Rauchverbot. Dies gilt auch für Bahnhöfe, Flughäfen und für Unternehmen: Sie mussten für ihre Beschäftigten Zonen einrichten, in denen das Rauchen gestattet ist.

Rauchverbot gilt auch für elektronische Zigaretten

Für elektronische Zigaretten gelten identische Vorgaben: Der Konsum ist in öffentlichen Bereichen und geschlossen Räumen mit öffentlichem Zugang auch dann nicht gestattet, wenn es sich um wohlriechende nikotinfreie Inhaltsstoffe handelt. Die Forderung der WHO wird von Rauchern demnach nicht wirklich nachvollzogen: Sie dürfen ihre Zigarette oder die Vape nur noch in ihren eigenen vier Wänden oder auf offener Straße genießen. Weitere Einschränkungen sind gefordert, von denen bislang nicht klar ist, wie weit diese gehen werden.

Werbung auf Zigarettenseiten ist ebenfalls untersagt

Zigaretten und auch Vapes sind in Schachteln verpackt. Diese bieten eine Werbefläche, deren Nutzung durch die Unternehmen jedoch ebenfalls untersagt ist. Auch dieses Verbot gilt innerhalb der Staaten der EU, die Schweiz und andere Länder haben sich angeschlossen. Für Zigarettenhersteller bedeutet dies, dass sie die Werbefläche nicht nutzen dürfen, um auf andere Produkte aufmerksam zu machen. Gleichermaßen sind die verpflichtet, Bilder von den Folgen des Rauchens auf den Schachteln gut sichtbar zu platzieren. Alternativ ist es möglich, Warnhinweise in dicken Lettern auf die Schachteln aufzubringen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Raucher mit dem Konsum von Zigaretten auf die Folgen aufmerksam gemacht werden. Die abschreckenden Informationen auf den Zigarettenschachteln gibt es ebenfalls schon seit einigen Jahren.

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Werbeverbot erzielte nicht den gewünschten Erfolg

Die Wirkung ist aber ebenso wie beim Werbeverbot nicht von dem gewünschten Erfolg gekrönt: Wer rauchen möchte, lässt sich von den Bildern nicht abschrecken. Somit sind sämtliche Verbote wie die Werbung auf Zigarettenseiten, das Werbeverbot für Zigaretten und die abschreckenden Bilder für viele Raucher kein Grund aufzuhören. Zählt man den Konsum von elektronischen Zigaretten hinzu, gibt es viele, die mit der Markteinführung der elektronischen Zigarette überhaupt erst mit dem Rauchen angefangen haben. Aus dem anfänglichen Hype wurde eine lieb gewordene Gewohnheit, die sich durch alle Altersgruppen zieht.

eZigarettenwerbung einheitlich untersagt

Zigarettenwerbung ist in Deutschland, in der EU und in anderen europäischen Ländern einheitlich untersagt. Dennoch gibt es einen starken Trend zum Konsum der Zigarette und auch der Vape. Somit hat das Werbeverbot seine gewünschte Wirkung bislang noch nicht erreicht.

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