Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann schwerwiegende Folgen für Patienten haben – von gesundheitlichen Komplikationen bis hin zu langfristigen finanziellen Belastungen. Doch welche Rechte haben Betroffene, wenn eine fehlerhafte Behandlung nachweislich zu Schäden geführt hat?
Genau hier setzt MEREBA – Medizinrecht in Köln an. Als Experten im Medizinrecht unterstützen sie Patienten dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen. Dieser Artikel erklärt, was als Behandlungsfehler gilt, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche Schritte du unternehmen kannst, um Gerechtigkeit zu erlangen.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn ein Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft von den allgemein anerkannten medizinischen Standards abweicht und der Patient dadurch gesundheitlichen Schaden erleidet. Dabei kann es sich um verschiedene Arten von Fehlern handeln:
- Diagnosefehler: Eine fehlerhafte Diagnose oder die verspätete Erkennung einer Erkrankung kann schwerwiegende Folgen haben, etwa wenn eine Krebserkrankung nicht rechtzeitig diagnostiziert wird.
- Therapiefehler: Wenn eine falsche Behandlungsmethode gewählt oder eine medizinisch notwendige Maßnahme unterlassen wird, kann dies ebenfalls einen Behandlungsfehler darstellen.
- Aufklärungsfehler: Patienten müssen vor medizinischen Eingriffen umfassend über Risiken und Alternativen aufgeklärt werden. Fehlt diese Aufklärung oder ist sie unvollständig, liegt ein Aufklärungsfehler vor.
- Medikationsfehler: Eine falsche Dosierung oder die Verordnung von Medikamenten, die nicht miteinander kompatibel sind, kann erhebliche Gesundheitsschäden verursachen.
- Hygienefehler: Insbesondere in Krankenhäusern kann mangelnde Hygiene zu schwerwiegenden Infektionen führen.
Ein Behandlungsfehler allein reicht jedoch nicht aus, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu fordern. Der Patient muss nachweisen, dass der Fehler tatsächlich zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat.
Welche Rechte haben Patienten?
Das deutsche Patientenrecht schützt Betroffene vor fehlerhaften Behandlungen und gibt ihnen verschiedene Möglichkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen. Zu den wichtigsten Rechten gehören:
- Recht auf Einsicht in die Patientenakte: Patienten haben das gesetzliche Recht, ihre vollständige Krankenakte einzusehen. Dies ist essenziell, um Beweise für einen möglichen Behandlungsfehler zu sichern.
- Anspruch auf Schadensersatz: Wenn durch einen Behandlungsfehler ein gesundheitlicher oder finanzieller Schaden entstanden ist, kann der Patient Schadensersatz fordern. Dazu gehören unter anderem Kosten für weitere medizinische Behandlungen oder Verdienstausfälle.
- Anspruch auf Schmerzensgeld: Patienten können Schmerzensgeld verlangen, wenn sie durch einen ärztlichen Fehler körperliche oder seelische Schäden erlitten haben.
- Verjährungsfrist beachten: Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers müssen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Fehler bekannt wurde.
Wie weist man einen Behandlungsfehler nach?
Um einen Behandlungsfehler erfolgreich nachweisen zu können, müssen Patienten belegen, dass eine medizinische Fehlbehandlung vorliegt und dass diese zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Dafür sind folgende Schritte entscheidend:
- Sicherung der Patientenakte: Die medizinische Dokumentation spielt eine zentrale Rolle als Beweisgrundlage. Patienten sollten ihre vollständige Akte inklusive aller Befunde, Berichte und Medikationspläne anfordern.
- Einholung einer medizinischen Zweitmeinung: Eine unabhängige ärztliche Bewertung kann helfen, den Fehler zu identifizieren und die Folgen für die Gesundheit einzuschätzen.
- Erstellung eines medizinischen Gutachtens: Ein Sachverständigengutachten ist oft unerlässlich, um einen Behandlungsfehler vor Gericht zu belegen.
- Zeugen und Beweise sichern: Falls möglich, sollten auch Zeugenaussagen von Angehörigen oder anderen Patienten gesammelt werden, die den Vorfall miterlebt haben.
Ein erfahrener Anwalt für Medizinrecht kann die Beweise rechtlich bewerten und die besten Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche aufzeigen.
Welche Schritte sollten Patienten unternehmen?
Wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird, sollten Patienten folgendermaßen vorgehen:
- Dokumentation sammeln: Alle medizinischen Unterlagen, Rezepte, Rechnungen und ärztlichen Berichte aufbewahren.
- Zweitmeinung einholen: Ein anderer Arzt kann bestätigen, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt.
- Rechtsbeistand suchen: Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann beraten und eine erste Einschätzung zur Erfolgsaussicht geben.
- Außergerichtliche Einigung prüfen: Viele Fälle lassen sich ohne langwierige Gerichtsprozesse lösen, indem eine außergerichtliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik angestrebt wird.
- Gerichtliche Schritte einleiten: Falls keine Einigung erzielt wird, kann eine Klage eingereicht werden, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld gerichtlich durchzusetzen.
Schmerzensgeld und Schadensersatz – was steht Patienten zu?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere des Schadens ab. Entscheidend sind unter anderem:
- Dauer und Intensität der Schmerzen
- Auswirkungen auf die Lebensqualität
- Langfristige gesundheitliche Folgen
- Eventuelle Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit
Schadensersatz kann zusätzlich für medizinische Folgekosten, Rehabilitationsmaßnahmen oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden.
Verjährungsfristen beachten
Viele Patienten wissen nicht, dass Ansprüche aufgrund eines Behandlungsfehlers nach drei Jahren verjähren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Patient von dem Fehler und dessen Folgen Kenntnis erlangt hat. In bestimmten Fällen, etwa bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers durch den Arzt, kann die Verjährungsfrist jedoch verlängert werden.
Fazit
Behandlungsfehler sind ernst zu nehmen, und Patienten haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Durch das Einholen von Beweisen, die Unterstützung eines Fachanwalts und eine strategische Vorgehensweise können Betroffene ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich durchsetzen.
Wer unsicher ist, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann sich an Experten für Medizinrecht wenden.