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Anwalt-Seiten.de > Blog > Themengebiete > Recht-Allgemein > Keine Klage ohne Kläger – Was bedeutet diese Aussage?
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Keine Klage ohne Kläger – Was bedeutet diese Aussage?

Anwalt-Seiten 13. Februar 2023
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Keine Klage ohne Kläger - Was bedeutet diese Aussage?
Keine Klage ohne Kläger - Was bedeutet diese Aussage?
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Wenn jemand eine kleine Straftat begeht, muss er nicht zwangsläufig mit einer Strafe rechnen. Die Aussage „Keine Klage ohne Kläger“ bedeutet, dass es nur zu einer Anzeige oder einem Zivilprozess kommen kann, wenn es einen Kläger gibt. Ein Kläger ist in einem Zivilprozess die Person, die das Verfahren gegen eine andere Person durch eine sogenannte Klageerhebung eröffnet. Das bedeutet, dass ein Kläger vor Gericht eine Klage erheben muss. Ohne dieses Vorgehen, hat der Beschuldigte nichts zu befürchten.

Inhaltsverzeichnis
Zivilprozess oder StrafverfahrenWo kein Kläger, da kein RichterBeispiele für die Aussage „Keine Klage ohne Kläger“Kläger bei Privatdelikten

Zivilprozess oder Strafverfahren

Die Aussage „Keine Klage ohne Kläger“ trifft nur auf einen Zivilprozess zu. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit handeln. Die Bezeichnungen „Kläger“ und „Beklagter“ werden vor allem von Sozial-, Verwaltungs-, Arbeits- und Finanzgerichten verwendet. Vor Gericht stehen sich die beiden Parteien gegenüber. Laut §113 des FamFG wird der Begriff Kläger durch die Bezeichnung „Antragsteller“ ersetzt. Sollte es sich dagegen um ein Strafverfahren handeln, wird die Anklage immer direkt durch die Staatsanwaltschaft erhoben. Während der Sitzung erfolgt auch die Vertretung durch die Staatsanwaltschaft.

Wo kein Kläger, da kein Richter

Eine derartige Aussage hat eine ähnliche Bedeutung und ist auch während eines Jurastudiums weitläufig bekannt. Die Aussage besagt, dass Tagen, die nicht bestimmten Vorschriften oder Gesetzen entsprechen, juristisch nicht verhindert werden können. Anders sieht es aus, wenn sie offen benannt werden oder sie als Beschwerde behandelt werden. Ohne einen Kläger werden bei Bagatellen keine Ermittlungen aufgenommen und es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung.

Beispiele für die Aussage „Keine Klage ohne Kläger“

Eine Sachbeschädigigung gehört nicht zu den Offizialdelikten. Aus diesem Grund wird aus Amtswegen nicht ermittelt. Beschädigte müssen in diesem Fall eine Anzeige erstatten. Hier gilt: „Keine Klage ohne Kläger“

Immer wieder kommt es vor, dass Sperrmüll einfach in der Natur entsorgt wird. Hierbei kann es sich um einen kaputten Grill, Sonnenschirm oder ein altes Sofa handeln. Auch wenn die Abholung von Sperrmüll Geld kostet, kann der Müll nicht einfach wild entsorgt werden. Viele Städte übernehmen zwangsläufig die Entsorgung dieses Sperrmülls. Da sich die Täter häufig nicht leicht ermitteln lassen, kommen sie straffrei davon. Sollte jemand bei der illegalen Müllentsorgung erwischt werden, muss er nur mit einer Strafe rechnen, wenn offiziell eine Klage bei Gericht gestellt wurde.

Kläger bei Privatdelikten

Bei einem Privatdelikt ist die Erhebung einer Klage durch den Bürger möglich. Das ist sinnvoll, wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung erkennt. In diesem Fall wird von einem Privatkläger gesprochen. Sollte eine Straftat mehrere Personen geschädigt haben, können Angehörige oder weitere Opfer als Nebenkläger auftreten. Bei mehreren Klägern ist die Chance entsprechend höher, dass der Beklagte entsprechend bestraft wird.

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