Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer mit sich. Daneben müssen die Hinterbliebenen auch zahlreichen organisatorischen Aufgaben gerecht werden.
Unter anderem stellt sich die Frage, wann die Angehörigen auf das Bankguthaben zugreifen dürfen und welche Nachweise die Kreditinstitute dafür verlangen. Die jeweiligen Abläufe richten sich nach dem Erbrecht, den bankinternen Prüfpflichten sowie den vorgelegten Unterlagen zur Erbenstellung.
Diese Unterlagen prüfen die Banken
Nach dem Tod des Kontoinhabers findet keine automatische Sperrung des Kontos statt. Bestehende Lastschriften, Daueraufträge oder wirksame Vollmachten haben deshalb weiterhin Bedeutung.
Für einen Erbfall bei Schließfächern gelten im Übrigen vergleichbare Prüfpflichten wie für Bankkonten, da die Banken zunächst feststellen müssen, wer rechtlich über die Vermögenswerte verfügen darf. Erst danach entscheiden sie über weitere Schritte.
Ob Guthaben ausgezahlt werden, hängt davon ab, ob die Berechtigung eindeutig nachgewiesen werden kann. Als Nachweis kommen beispielsweise ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der Erbschein infrage. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, richtet sich jedoch immer nach dem Einzelfall.
Wann Guthaben ausgezahlt werden
Steht die Erbenstellung fest, darf die Bank das Guthaben grundsätzlich an die berechtigten Personen auszahlen. Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft, deren Rechte und Pflichten sich nach dem Nachlassrecht richten. Entscheidungen über den Nachlass müssen dann grundsätzlich gemeinschaftlich getroffen werden, sofern keine wirksame Vollmacht oder eine andere Rechtsgrundlage besteht.
Hat der Verstorbene einer Vertrauensperson bereits zu Lebzeiten eine transmortale oder postmortale Kontovollmacht erteilt, kann diese auch nach dem Todesfall fortgelten. Eine solche Vollmacht ersetzt jedoch nicht automatisch die erbrechtliche Klärung und kann im Einzelfall widerrufen werden.
Deshalb kommt es häufig zu Verzögerungen
Verzögerungen ergeben sich in der Regel nicht aufgrund einer fehlenden Zahlungsbereitschaft der Bank. Schuld sind die gesetzlichen Sorgfaltspflichten.
Stimmen Testament, Kontovollmachten und weitere Unterlagen nicht eindeutig überein oder bestehen Zweifel an der Erbenstellung, darf die Bank zusätzliche Nachweise verlangen. Dies dient dazu, unberechtigte Auszahlungen zu verhindern.
Darüber hinaus können auch steuerliche oder formale Fragen den Ablauf verlängern. Die Banken müssen ihre Dokumentationspflichten erfüllen und sicherstellen, dass Vermögenswerte ausschließlich an die berechtigten Personen gelangen. Die Bearbeitung wird deshalb durch vollständige Unterlagen erheblich erleichtert.
Diese Unterlagen sollten Angehörige bereithalten
Um eine zügige Bearbeitung zu unterstützen, ist es empfehlenswert, Sterbeurkunde, Ausweisdokumente sowie letztwillige Verfügungen bereitzuhalten. Liegt ein notarielles Testament vor, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen den Erbschein ersetzen. Ob dies ausreicht, hängt allerdings von der konkreten Gestaltung und den bereits vorgelegten Unterlagen ab.
Sind mehrere Konten oder Depots vorhanden, prüfen die Banken jeden Vorgang einzeln nach denselben rechtlichen Maßstäben. Die Angehörigen sollten deshalb sämtliche Schreiben sorgfältig aufbewahren und zeitnah auf Rückfragen antworten. Ein Überblick über die laufenden Zahlungsverpflichtungen ist ebenfalls sinnvoll, damit fällige Rechnungen rechtzeitig beglichen werden.
Auch wenn einzelne Banken unterschiedliche Unterlagen anfordern, dürfen sie keine Anforderungen stellen, die nach der Rechtsprechung im konkreten Fall nicht erforderlich sind. Gibt es Zweifel über die Berechtigung, können allerdings gerichtliche Entscheidungen oder ergänzende Nachweise notwendig werden. Wer frühzeitig einen Anwalt beim Erbfall in der Familie hinzuzieht, kann solche Unklarheiten oft vermeiden.
Gute Vorbereitung erleichtert die Nachlassabwicklung
Werden die Kontovollmachten bewusst geregelt, ein rechtssicheres Testament mit fachkundiger Unterstützung erstellt und alle wichtigen Dokumente geordnet aufbewahrt, erleichtert dies den späteren Nachweis gegenüber der Bank erheblich. Es kommt so zu weniger Rückfragen und die Bearbeitung wird beschleunigt.
Bestehen Unklarheiten, sollten alle Unterlagen sorgfältig geprüft werden, bevor eine Auszahlung verlangt wird. Eine vollständige Dokumentation schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und unterstützt eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung.




