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Anwalt-Seiten.de > Blog > Immobilien > Mietrecht > Alte Rohre im Haus – Was kann man rechtlich tun?
Mietrecht

Alte Rohre im Haus – Was kann man rechtlich tun?

Anwalt-Seiten 16. Februar 2023
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Alte Rohre im Haus – Was kann man rechtlich tun?
Alte Rohre im Haus – Was kann man rechtlich tun?
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Zwischen Mieter und Vermieter kann es gelegentlich zu streitigen Themen kommen. So ist oftmals nicht nur unklar, wer die Kosten für eine Renovierung beim Auszug tragen muss, sondern auch alte Leitungen und Rohre können die Beziehung zwischen beiden Parteien erheblich belasten. Dies ist insbesondere der Fall, sofern die Wasserleitungen aus Blei bestehen. Denn Blei gilt als gefährliches Gift, das vor allem für Babys, Kleinkinder und immunschwache Menschen tödliche Folgen haben kann. Aber wie kommt es, dass sich selbst heute noch Bleileitungen in Häusern finden lassen und wie sieht die rechtliche Lage dazu aus?

Inhaltsverzeichnis
Bleirohre im Haus: Leider keine SeltenheitRechtliche Lage zu Bleirohren im HausWie lassen sich Bleirohre im Haus erkennen?Auch ohne alte Leitungen erhöhte Bleiwerte im Trinkwasser

Bleirohre im Haus: Leider keine Seltenheit

Vor vielen Jahrzehnten war es gang und gäbe, Bleirohre zu verlegen, um die Wasserversorgung zu gewährleisten. Damals wusste man es schlichtweg nicht besser und war sich der Gefahr von Blei nicht bewusst. Bayern und Baden-Württemberg waren jedoch die ersten Bundesländer, die bereits 1878 verboten, Bleirohre in Häusern zu verwenden. Ab diesem Zeitpunkt durften für die Trinkwasserverteilung keine Bleileitungen mehr verwendet werden. Dementsprechend lassen sich vor allem in Süddeutschland nur wenige Häuser mit alten und gefährlichen Rohren finden.

Erst 1973 zogen dann auch die anderen Bundesländer nach. Grund war die, nach DIN 2000 festgelegte Verordnung, die sich mit der Bedenklichkeit von Bleirohren im Trinkwassernetz beschäftigt. Entsprechend der Verordnung durften keine Bleirohre mehr in Häusern verbaut werden und jegliche Bleileitungen, die bis dato noch in Häusern zu finden waren, mussten ausgetauscht werden.

Rechtliche Lage zu Bleirohren im Haus

Grundsätzlich wurden alle Vermieter durch das Inkrafttreten der Verordnung aus dem Jahre 1973 dazu verpflichtet, alte Bleileitungen durch gesundheitlich unbedenkliche Leitungen zu ersetzen. Leider wurde dies aber bei einigen Gebäuden bis heute nicht umgesetzt.

Gemäß der Trinkwasserverordnung müssen sich Vermieter aber auch an die Grenzwerte für Blei halten. Bereits seit 2003 gilt in Deutschland ein Grenzwert von 0,010 mg/l für Blei im Trinkwasser. Dieser Wert lässt sich allerdings nur erreichen, sofern keine Bleileitungen verwendet werden.

Vermieter bzw. Hauseigentümer müssen demnach dafür Sorge tragen, dass die Mieter bzw. Bewohner der jeweiligen Immobilie unbedenkliches Trinkwasser nutzen können. Dies kann auch den Austausch der Bleirohre voraussetzen, da der Hauseigentümer zur Einhaltung der Grenzwerte verpflichtet ist.

Rechtlich gesehen, können sich Mieter an das Gesundheitsamt wenden, sofern sicher ist, dass im Haus Bleirohre verlegt sind. Die Behörden können den Hauseigentümer dann dazu auffordern, entsprechende Sanierungsarbeiten einzuleiten. Dies kann auch durch die Zuhilfenahme von Zwangsgeldern erfolgen. Denn die vorhandenen Bleirohre können als Gesundheitsgefährdung für die Mieter ausgelegt werden, sodass der Bestand einer Straftat gegeben ist. Eine mögliche Mietminderung sollten Mieter allerdings im Vorfeld mit einem Rechtsanwalt besprechen. Dieser kann die notwendigen Schritte auch einleiten.

In diesem Zusammenhang sollte berücksichtigt werden, dass alle Vermieter und Hauseigentümer seit Dezember 2013 dazu verpflichtet sind, die Mieter über verbaute Bleirohre zu informieren.

Wie lassen sich Bleirohre im Haus erkennen?

Nicht immer kommen Vermieter, Hauseigentümer oder Verwalter der genannten Informationspflicht nach. Das gilt auch für die Einhaltung der Grenzwerte. Grundsätzlich ist der Trinkwasserversorger aber nur für die Einhaltung aller Grenzwerte bis zur Wasseruhr verantwortlich. Ab diesem Punkt obliegt dem Hauseigentümer die Verantwortung. Jegliches Trinkwasser, das durch die Leitungen fließt, darf zu keinem Zeitpunkt die Gesundheit der Bewohner gefährden.

Bleileitungen weisen stets eine silbergraue Farbe auf. Demnach können Mieter bei der Wasseruhr im Keller nachsehen, ob dort solche Leitungen verbaut sind. Zudem ist Blei auch nicht magnetisch und lässt sich leicht einritzen.

Sofern Mieter den Verdacht haben, dass noch alte Bleileitungen im Haus vorhanden sind, sollte mithilfe eines Wassertestes noch zusätzlich überprüft werden, ob sich auch tatsächlich Blei im Trinkwasser nachweisen lässt. Anschließend ist umgehend der Vermieter zu kontaktieren. Reagiert dieser nicht angemessen, sollte das Gesundheitsamt oder ein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. In der Zwischenzeit können Sie zwar auf den Konsum verzichten,  die Experten von Vitalhelden raten allerdings dazu das Leitungswasser direkt mittels Aktivkohle-Blockfilter am Entnahmepunkt zu reinigen.

Auch ohne alte Leitungen erhöhte Bleiwerte im Trinkwasser

Im Haus wurden mit Sicherheit keine Bleileitungen verbaut und dennoch lassen sich im Trinkwasser erhöhte Bleiwerte finden? Dies kann verschiedene Ursachen haben. Zum einen kann der Einsatz von verzinkten Stahlrohren das Leitungswasser mit Blei verunreinigen. Aber auch eine Messinglegierung, die sich häufig an den Mischbatterien finden lässt, führt nicht selten dazu, dass Blei oder auch Kupfer im Trinkwasser nachgewiesen werden.

Auch in diesen Fällen sollte der Vermieter kontaktiert werden, sofern die Grenzwerte des Trinkwassers überschritten sind.

Sofern durch Bleirohre, die sich im Wasserkreislauf eines Gebäudes befinden, die Grenzwerte überschritten werden, ist stets der Hauseigentümer verantwortlich. Dieser muss umgehend die alten Rohre durch neue und gesundheitlich unbedenkliche Leitungen ersetzen. Da der Austausch der Bleileitungen als Instandsetzungsmaßnahme angesehen wird, darf der Vermieter bzw. Hauseigentümer die Kosten auch nicht als Modernisierung auf die Mieter umlegen, sondern muss diese komplett aus eigener Tasche bezahlen.

Mietern ist in solch einem Fall zu empfehlen, sich an das Gesundheitsamt oder einen Rechtsbeistand zu wenden. Alternativ kann auch der Mieterbund kontaktiert werden. Dort erhalten Mieter nicht nur weitere Informationen, sondern auch Hilfen.

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