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- Rechtsanwaltskanzlei Peter Abshoff
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Kempten (Allgäu) vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Peter Abshoff befindet sich in der Poststraße 8 in Kempten im Allgäu. Auf ihrer Webseite nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Familienrecht, „Öffentlichtes Recht“, Strafrecht und Wirtschaftsrecht als Rechtsgebiete. Nach ihrer Selbstdarstellung ist sie auf praktisch allen Rechtsgebieten tätig, in denen eine Beauftragung erfolgt. Für die Tätigkeit ist nach Angaben der Kanzlei nicht die Frage des Rechtsgebietes entscheidend, sondern die jeweilige Aussicht, erfolgreich für ihre Mandanten tätig zu sein. Einen näher abgegrenzten Mandantenkreis beschreibt die Webseite nicht. Die Kanzlei gibt auf der vorliegenden Seite an, seit 27 Jahren zu bestehen. Kontaktmöglichkeiten bestehen per Telefon und E-Mail sowie über ein Kontaktformular, das auch eine Rückrufbitte vorsieht. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: abshoff.org, abshoff.org
Beratung in Kempten (Allgäu) – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Peter Abshoff ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Peter Abshoff in der Poststraße 8, 87435 Kempten (Allgäu), ansässig. Im Profil ist Familienrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Familien und gewinnt insbesondere bei Trennung, Scheidung oder Veränderungen der Betreuung gemeinsamer Kinder an Bedeutung. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, persönliche Fragen und wirtschaftliche Folgen voneinander zu unterscheiden und die jeweiligen rechtlichen Zusammenhänge zu verstehen. Auch Unterhaltsfragen, die Aufteilung ehelichen Vermögens und der Versorgungsausgleich gehören zu den typischen Themen. Bei familienrechtlichen Anliegen können mehrere Fragen gleichzeitig auftreten: Wie wird der Alltag mit Kindern nach einer Trennung organisiert, welche finanziellen Verhältnisse sind für Unterhalt relevant und welche Unterlagen werden für ein Scheidungsverfahren benötigt? Eine anwaltliche Befassung umfasst grundsätzlich die Einordnung des Sachverhalts, die Prüfung vorhandener Dokumente und die Besprechung möglicher weiterer Schritte. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Anliegen und den Umständen ab. Eine allgemeine Profilbeschreibung kann diese individuelle Prüfung nicht ersetzen. Auf ihrer Webseite nennt die Kanzlei neben Familienrecht auch Arbeitsrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht und Wirtschaftsrecht. Damit werden weitere Bereiche angesprochen, etwa Konflikte aus Arbeitsverhältnissen, Auseinandersetzungen mit Behörden, strafrechtliche Vorwürfe oder rechtliche Fragen wirtschaftlicher Tätigkeit. Einen näher abgegrenzten Mandantenkreis beschreibt die Webseite nicht. Bei einer Anfrage lässt sich deshalb zunächst klären, ob die Kanzlei das konkrete Anliegen übernimmt und welche Informationen sie für eine erste Einordnung benötigt. Aus der Nennung eines Rechtsgebiets folgt noch keine Aussage über die Bearbeitung eines bestimmten Falls. Der örtliche Bezug liegt in Kempten im Allgäu; zur Orientierung im Stadtgebiet gehören die Innenstadt sowie St. Mang und Sankt Lorenz. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für Familiensachen ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, am Standort also das Amtsgericht Kempten (Allgäu), sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die Anschrift in der Poststraße als Ausgangspunkt der Routenplanung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder Fristen erleichtern die Zuordnung. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular mit Rückrufbitte als Kontaktwege. Ihre angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 bis 17:00 Uhr. Ob und wann ein Gespräch stattfindet, ist gesondert abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kempten (Allgäu)
- Amtsgericht Kempten (Allgäu)
- Landgericht Kempten
Die Rechtsanwaltskanzlei Peter Abshoff hat ihren Sitz in der Poststraße 8 in 87435 Kempten (Allgäu). Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, St. Mang und Sankt Lorenz genannt; eine eindeutige Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Ratsuchende aus dem Kemptener Stadtgebiet ist die vollständige Anschrift die Grundlage für die Planung eines persönlichen Termins. Die Anfahrt kann anhand aktueller Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs oder einer Pkw-Route vorbereitet werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und eine barrierefreie Zugänglichkeit sind nicht dokumentiert und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kempten (Allgäu) relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt. Auch bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten fallen in die familiengerichtliche Zuständigkeit. Ob ein konkretes Verfahren in Kempten zu führen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Kempten ist für gewöhnliche familiengerichtliche Verfahren nicht die zuständige Eingangsinstanz. Es befasst sich insbesondere mit bestimmten Zivil- und Strafsachen und kann damit für weitere auf der Kanzleiwebseite genannte Rechtsgebiete Bedeutung haben. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen werden hingegen typischerweise vor Arbeitsgerichten geführt; öffentlich-rechtliche Streitigkeiten können je nach Gegenstand anderen Gerichtsbarkeiten zugewiesen sein. Nicht jedes Anliegen der Kanzlei gehört daher vor eines der beiden genannten Kemptener Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation und des Klärungsbedarfs. Hilfreich sind Angaben dazu, ob eine Trennung bereits erfolgt ist, ob gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind und ob gerichtliche Schreiben oder Vereinbarungen vorliegen. Je nach Thema können später Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, Unterlagen zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie Dokumente zur Altersvorsorge relevant werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Bereits gesetzte Fristen und anstehende Gerichtstermine sollten frühzeitig benannt werden; sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Worin unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über Gesundheit, schulische Angelegenheiten und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Eine Trennung beendet eine gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Für beide Bereiche ist das Kindeswohl maßgeblich. Typische Fragen betreffen Betreuungszeiten, Ferienregelungen, Übergaben oder Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Ob eine gerichtliche Regelung erforderlich ist, hängt von der konkreten Konfliktlage ab. Neben anwaltlicher Unterstützung können auch Beratungsangebote und das Jugendamt eine Rolle spielen.
- Welche Unterhaltsfragen können bei einer Trennung entstehen?
- Bei einer Trennung können Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und später gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt zu unterscheiden sein. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen und lassen sich nicht allein aus dem bisherigen Zusammenleben ableiten. Für die Einordnung sind insbesondere Einkommensverhältnisse, bestehende Verpflichtungen, Betreuungsaufgaben und der jeweilige Bedarf bedeutsam. Beim Kindesunterhalt können außerdem Alter und Lebenssituation des Kindes eine Rolle spielen. Tabellen und Leitlinien bieten allgemeine Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, die betroffenen Personen und vorhandene Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen.
- Welches Gericht ist für eine Scheidung zuständig und welche Rolle spielt die anwaltliche Vertretung?
- Scheidungsverfahren werden vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Welches Amtsgericht örtlich zuständig ist, bestimmen gesetzliche Regeln, bei denen unter anderem der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten und gemeinsamer minderjähriger Kinder eine Rolle spielen kann. Der Sitz einer beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Für die Einreichung eines Scheidungsantrags ist grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Bei einer bloßen Zustimmung zum Scheidungsantrag kann die Lage anders sein. Ein Anwalt vertritt dabei nicht beide Ehegatten gemeinsam, sondern die Interessen der eigenen Mandantschaft. Das Landgericht ist nicht das reguläre Scheidungsgericht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Abshoff Peter
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Kanzlei und Anfahrt
Poststraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: abshoff.org
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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