Veröffentlichtes Profil

Achim Doerfer

Achim Doerfer: Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Göttingen

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht · Kanzlei Dr. Doerfer Göttingen

Bühlstraße 21, 37073 Göttingen

Telefon: +49 551 43430

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dr. Doerfer Göttingen
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. jur. Achim Doerfer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Göttingen. Seine Kanzlei ist seit 1997 durchgängig in allen Bereichen des Zivilrechts und mittlerweile auch steuerlich beratend tätig. Als besondere Schwerpunkte nennt sie Steuerrecht und Wirtschaftsrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten und legt dabei Wert auf das Gespräch sowie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Ziel der Tätigkeit ist es, rechtliche Sicherheit und Klarheit für Entscheidungen zu geben. Mandanten sollen wissen, welche Schritte die Kanzlei unternimmt und welche Kosten damit verbunden sind. Zur Arbeitsweise gehört auch die Prüfung, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder ein Fall für das Leistungsspektrum eines spezialisierten Prozessfinanzierers geeignet ist. Für Rechtsgebiete, die sie nicht selbst abdeckt, kooperiert die Kanzlei mit Steuerberatungskanzleien und anwaltlichen Kollegen. Die Kanzlei befindet sich in der Bühlstraße 21 in Göttingen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: radoerfer.eu, radoerfer.eu

Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion

Dr. jur. Achim Doerfer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Göttingen. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht auf. Die Kanzlei Dr. Doerfer Göttingen in der Bühlstraße 21 ist seit 1997 durchgängig in allen Bereichen des Zivilrechts und mittlerweile auch steuerlich beratend tätig. In ihrer eigenen Beschreibung benennt sie Steuerrecht und Wirtschaftsrecht als besondere Schwerpunkte. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Handels- und Gesellschaftsrecht; sie ist von den im Profil aufgeführten Tätigkeitsgebieten Arbeitsrecht und Erbrecht zu unterscheiden. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten suchen beispielsweise Orientierung, wenn sie eine Kündigung erhalten haben, einen Aufhebungsvertrag einordnen möchten oder Unklarheiten über ein Arbeitszeugnis bestehen. Eine anwaltliche Befassung umfasst typischerweise die Sichtung der Unterlagen, die Klärung des zeitlichen Ablaufs und die Erörterung möglicher Vorgehensweisen. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze Fristen eine Rolle spielen, weshalb bereits bei der Anfrage wichtige Daten genannt werden sollten. Im Erbrecht betreffen typische Anliegen die Gestaltung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder die Zusammenarbeit innerhalb einer Erbengemeinschaft. Nach einem Todesfall können zudem Nachlassunterlagen, bestehende Verfügungen von Todes wegen und Fragen zur Erbenstellung relevant werden. Berührungspunkte zum Gesellschafts- oder Steuerrecht sind insbesondere möglich, wenn Unternehmensbeteiligungen zum Vermögen gehören. Welche Gesichtspunkte tatsächlich geprüft werden müssen, richtet sich nach dem konkreten Sachverhalt. Die Kanzlei beschreibt das persönliche Gespräch und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Örtlicher Bezugspunkt ist die Kanzleianschrift Bühlstraße 21, 37073 Göttingen. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Weende und Geismar bildet diese Adresse das Ziel einer individuell zu planenden Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen, die insbesondere bei erbrechtlichen Angelegenheiten relevant sein können. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp zusammenfassen und die beim Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich sind Angaben zu Beteiligten, vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen. Im anschließenden Austausch lassen sich Umfang und Voraussetzungen einer Mandatsübernahme klären. Nach ihrer Beschreibung legt die Kanzlei Wert darauf, geplante Schritte und damit verbundene Kosten nachvollziehbar zu erläutern. Zur Arbeitsweise gehört außerdem die Prüfung einer möglichen Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung oder der Eignung für eine spezialisierte Prozessfinanzierung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen

  • Amtsgericht Göttingen
  • Landgericht Göttingen

Die Kanzlei Dr. Doerfer Göttingen hat ihren Sitz in der Bühlstraße 21, 37073 Göttingen. Für die räumliche Orientierung im Stadtgebiet sind neben der Innenstadt auch die genannten Stadtteile Weende und Geismar relevant. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für einen Besuch sollte die Verbindung zur Bühlstraße anhand des jeweiligen Ausgangspunkts geplant werden. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind aktuelle Verbindungen maßgeblich; bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die Verkehrsführung und die örtlichen Abstellmöglichkeiten vorab geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreien Zugängen liegen nicht vor. Für das im Profil genannte Erbrecht kann das Amtsgericht Göttingen als Nachlassgericht zuständig sein. Zu den typischen Nachlassverfahren gehören die Eröffnung von Testamenten und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Voraussetzung ist jeweils, dass die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit nach Göttingen führen. Streitige Ansprüche, etwa auf einen Pflichtteil oder aus einer Auseinandersetzung unter Erben, werden dagegen in zivilgerichtlichen Verfahren behandelt. Hier kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Göttingen oder das Landgericht Göttingen in Betracht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist diese Unterscheidung wichtig: Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten und viele andere Konflikte aus einem Arbeitsverhältnis fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Amtsgericht und das Landgericht Göttingen sind dafür grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Welche gerichtliche Zuständigkeit besteht, hängt vom jeweiligen Streitgegenstand und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können einschlägige E-Mails, Gehaltsabrechnungen und eine kurze chronologische Darstellung der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine erste Kontaktanfrage sollte deshalb das Zugangsdatum und bereits bekannte Termine nennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, ergibt sich aus dem konkreten Anliegen.
Was wird bei einem Aufhebungsvertrag allgemein geprüft?
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung und unterscheidet sich damit von einer einseitigen Kündigung. Typische Prüfungspunkte sind der Beendigungszeitpunkt, eine mögliche Freistellung, offene Vergütung, Urlaub, Zeugnisregelungen und gegebenenfalls eine Abfindung. Auch Ausgleichsklauseln sowie mögliche sozialversicherungsrechtliche Folgen können Bedeutung haben. Für eine anwaltliche Anfrage sind der vollständige Entwurf, der Arbeitsvertrag und Informationen zu laufenden Verhandlungen hilfreich. Ob eine Regelung im Einzelfall passt, lässt sich erst anhand der persönlichen und vertraglichen Umstände beurteilen.
Welche Informationen werden bei Fragen zur Erbfolge oder zum Pflichtteil benötigt?
Wesentlich sind zunächst die familiären Beziehungen zur verstorbenen Person und die Frage, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Vorhandene Schreiben des Nachlassgerichts, Angaben zum Todeszeitpunkt und zum letzten gewöhnlichen Aufenthalt helfen ebenfalls bei der Einordnung. Bei Pflichtteilsfragen können darüber hinaus Informationen zum Nachlass und zu früheren Schenkungen relevant werden. Für eine erste Anfrage genügt eine strukturierte Übersicht über bekannte Tatsachen und offene Fragen. Fehlende Informationen sollten als solche kenntlich gemacht werden; eine vollständige Nachlassaufstellung liegt zu Beginn nicht immer vor.
Braucht jede Erbin oder jeder Erbe einen Erbschein, und welches Gericht ist zuständig?
Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht, wird aber nicht für jede Nachlassangelegenheit benötigt. Ob er erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab, gegenüber welcher Stelle die Erbenstellung nachgewiesen werden soll und welche anderen Nachweise vorliegen. Zuständig für das Erbscheinsverfahren ist das Nachlassgericht, regelmäßig beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Bei entsprechendem örtlichem Bezug kann dies das Amtsgericht Göttingen sein. Streitigkeiten über Zahlungsansprüche zwischen Beteiligten sind davon zu unterscheiden und können vor die Zivilgerichte gehören.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Achim Doerfer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Achim Doerfer: 4,8 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Dr. Doerfer Göttingen aus 8 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 8 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Dr. Doerfer Göttingen insgesamt und nicht auf Achim Doerfer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: radoerfer.eu

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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