Veröffentlichtes Profil

Cornelia Koslowski

Cornelia Koslowski – Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Göttingen

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht · Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Koslowski

Händelstraße 8, 37085 Göttingen

Telefon: +49 551 4995665

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Koslowski

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Cornelia Koslowski ist seit 2002 in eigener Kanzlei in der Händelstraße in Göttingen tätig. Sie wurde 1995 zur Anwaltschaft zugelassen und führt seit 2000 die Bezeichnung Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie seit 2004 die Bezeichnung Fachanwältin für Sozialrecht. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Mandate. Im Arbeitsrecht gehören unter anderem Kündigungsschutz, Abmahnungen, Abfindungen, Aufhebungsverträge, Zeugnisse, Urlaubsansprüche, Überstunden und befristete Arbeitsverhältnisse zu den genannten Themen. Im Sozialrecht behandelt sie Fragen zu Arbeitslosengeld, Renten, Schwerbehinderung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe und Wohngeld. Sie berät und vertritt Mandanten mit arbeitsrechtlichem oder sozialrechtlichem Beratungs- und Tätigkeitsbedarf, beispielsweise gegenüber dem Arbeitgeber oder im Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden Bescheid. Als Ziel ihrer Arbeitsweise nennt sie eine fachkundige Bearbeitung sowie eine zeitnahe, durch persönliches Engagement geprägte Betreuung. Beratungsgespräche werden telefonisch vereinbart; kurzfristige Besprechungstermine sind nach ihren Angaben in der Regel möglich. Im Bedarfsfall beantragt sie Prozesskostenhilfe für die Vertretung in Gerichtsverfahren.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-koslowski.de, ra-koslowski.de

Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Cornelia Koslowski ist seit 2002 mit eigener Kanzlei in der Händelstraße 8 in 37085 Göttingen tätig. Ihre Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1995. Seit 2000 führt sie die Bezeichnung Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 2004 zusätzlich die Bezeichnung Fachanwältin für Sozialrecht. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Daneben bearbeitet sie sozialrechtliche Mandate. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig an. Für Ratsuchende verbindet dieses Tätigkeitsprofil Fragen aus dem laufenden oder beendeten Arbeitsverhältnis mit Anliegen zur sozialen Absicherung. Im Arbeitsrecht beschäftigt sich Cornelia Koslowski unter anderem mit Kündigungsschutz, Abmahnungen, Abfindungen und Aufhebungsverträgen. Weitere genannte Themen sind Arbeitszeugnisse, Urlaubsansprüche, Überstunden und befristete Arbeitsverhältnisse. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Anliegen: Beschäftigte möchten beispielsweise eine Abmahnung einordnen lassen, Unklarheiten über geleistete Arbeitszeit klären oder die Folgen einer angebotenen Vertragsbeendigung verstehen. Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Allgemein dient die anwaltliche Prüfung dazu, die Unterlagen, den bisherigen Verlauf und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang zu betrachten. Im Sozialrecht umfasst ihre Tätigkeit Fragen zu Arbeitslosengeld, Renten, Schwerbehinderung sowie Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung. Auch Sozialhilfe und Wohngeld gehören zu den genannten Themen. Typischer Anlass für eine Anfrage ist ein ablehnender Bescheid oder eine Unklarheit über Umfang und Voraussetzungen einer Leistung. Cornelia Koslowski berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten beispielsweise im Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden Bescheid. Berührungspunkte zwischen beiden Rechtsgebieten entstehen etwa, wenn nach dem Ende einer Beschäftigung Fragen zur finanziellen Absicherung auftreten oder gesundheitliche Einschränkungen das Arbeitsleben betreffen. Der örtliche Bezug liegt in Göttingen; die Innenstadt sowie Weende und Geismar gehören zum städtischen Umfeld. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt dient deshalb die Adresse in der Händelstraße als Ausgangspunkt der Planung. Amtsgericht und Landgericht Göttingen sind örtliche Gerichte, für arbeitsrechtliche und viele sozialrechtliche Streitigkeiten sind jedoch andere Gerichtsbarkeiten zuständig. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil zur Orientierung nutzen und anhand der verfügbaren Kontaktangaben eine Anfrage stellen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Beratungsgespräche werden telefonisch vereinbart; kurzfristige Besprechungstermine sind nach Angaben der Kanzlei in der Regel möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen

  • Amtsgericht Göttingen
  • Landgericht Göttingen

Die Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Koslowski befindet sich in der Händelstraße 8 in Göttingen. Die genannten Stadtteile Innenstadt, Weende und Geismar beschreiben das städtische Umfeld, erlauben aber keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil. Ebenso lässt sich aus den vorliegenden Angaben keine Innenstadtlage ableiten. Wer einen Termin wahrnehmen möchte, kann die vollständige Anschrift als Ziel für die Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw verwenden. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und die Parkplatzsituation sollten vor der Anfahrt aktuell geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen oder Stellplätzen liegen nicht vor. Am Standort werden das Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und befassen sich unter anderem mit Zivil- und Strafsachen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt dieses Profils sind sie typischerweise nicht zuständig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung, Zeugnisse oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Auch sozialrechtliche Auseinandersetzungen werden überwiegend nicht vor Amtsgericht oder Landgericht verhandelt. Für Streitigkeiten etwa über Arbeitslosengeld, gesetzliche Renten, Schwerbehinderung oder Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist grundsätzlich die Sozialgerichtsbarkeit vorgesehen. Häufig geht einem Klageverfahren ein Widerspruchsverfahren bei der zuständigen Stelle voraus. Nicht alle sozialleistungsbezogenen Fragen folgen allerdings demselben Rechtsweg: Streitigkeiten über Wohngeld gehören grundsätzlich vor die Verwaltungsgerichte. Maßgeblich sind deshalb das konkrete Anliegen und die jeweilige Zuständigkeitsregelung.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe kann vorab beim für den Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Die Beantragung von Beratungshilfe kann bereits bei der Terminvergabe angesprochen werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für ein Beratungsgespräch wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten; in der Regel ist auch ein kurzfristiger Besprechungstermin möglich. Beim ersten Termin kann das Antragsformular für Beratungshilfe ausgefüllt werden, damit die Bewilligung nachträglich beantragt werden kann. Wird Beratungshilfe bewilligt, übernimmt das Amtsgericht die Rechtsanwaltsgebühren bis auf eine Selbstbeteiligung von 15 EUR.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Für ein Beratungsgespräch wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten; in der Regel ist auch ein kurzfristiger Besprechungstermin möglich. Beim ersten Termin kann das Antragsformular für Beratungshilfe ausgefüllt werden, damit die Bewilligung nachträglich beantragt werden kann. Wird Beratungshilfe bewilligt, übernimmt das Amtsgericht die Rechtsanwaltsgebühren bis auf eine Selbstbeteiligung von 15 EUR.

Für den Erstkontakt: Ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe kann vorab beim für den Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Die Beantragung von Beratungshilfe kann bereits bei der Terminvergabe angesprochen werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Braunschweig

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Bei einer Kündigung ist außerdem wichtig, wann und wie das Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen, Schriftwechsel oder eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse relevant sein. Kündigungsschutzverfahren unterliegen kurzen gesetzlichen Fristen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben vorliegt und wann es eingegangen ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Dabei können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, das Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Beendigung nicht automatisch. Zudem kann ein Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf Leistungen wie Arbeitslosengeld haben. Für eine anwaltliche Besprechung sind deshalb sowohl der Vertragsentwurf als auch Informationen zur Beschäftigung und zur vorgesehenen weiteren Absicherung von Bedeutung.
Was ist bei Fragen zu Überstunden, Urlaub oder einem Arbeitszeugnis für die erste Besprechung wichtig?
Bei diesen Anliegen kommt es häufig auf die vertraglichen Grundlagen und den tatsächlichen Verlauf des Arbeitsverhältnisses an. Für Überstunden können Arbeitszeitaufzeichnungen und Absprachen mit dem Arbeitgeber relevant sein. Bei Urlaub helfen Angaben zu beantragten, gewährten und noch offenen Tagen. Für Zeugnisfragen sind das vorliegende Zeugnis und Informationen zu Aufgaben, Verantwortung und Beschäftigungsdauer nützlich. Ansprüche können gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine geordnete Zusammenstellung erleichtert die Prüfung, ersetzt aber nicht die rechtliche Bewertung der jeweiligen Umstände.
Wie läuft die Prüfung eines ablehnenden Sozialleistungsbescheids grundsätzlich ab?
Ausgangspunkt ist der vollständige Bescheid einschließlich seiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Wichtig sind außerdem das Datum des Zugangs, der ursprüngliche Antrag und gegebenenfalls Nachweise, die der Behörde bereits vorlagen. Geprüft wird allgemein, welche Entscheidung getroffen wurde, auf welchen Grundlagen sie beruht und welcher Rechtsbehelf vorgesehen ist. In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten kommt zunächst ein Widerspruchsverfahren in Betracht. Der genaue Ablauf und die zuständige Gerichtsbarkeit unterscheiden sich jedoch nach Leistungsart. Fragen zu Arbeitslosengeld, Rente, Pflegeleistungen oder Wohngeld sollten daher möglichst konkret benannt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Cornelia Koslowski

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Cornelia Koslowski: 4,4 von 5 Sternen bei 16 Bewertungen
4,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Koslowski aus 16 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 16 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Koslowski insgesamt und nicht auf Cornelia Koslowski persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 16 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Montag - Freitag
8:00 Uhr - 17:00 Uhr (Telefonzeiten)
Montag - Donnerstag
8:00 Uhr - 13:00 Uhr (Telefonzeiten)

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Weiterführende Informationen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: ra-koslowski.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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