Veröffentlichtes Profil

Peter Schröder

Peter Schröder – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Peter Schröder

Theaterstraße 12, 37073 Göttingen

Telefon: +49 551 38933460

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Peter Schröder
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Peter Schröder ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen. Seine Kanzlei befindet sich in der Theaterstraße 12. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei Strafrecht, Verkehrszivilrecht (Schadensersatz), Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Verkehrsverwaltungsrecht sowie Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Tätigkeit umfasst rechtliche Beratung und Vertretung. Nach seiner Darstellung soll die Beratung dazu beitragen, rechtliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Bei bestehenden Problemen sucht er gemeinsam mit den Ratsuchenden nach maßgeschneiderten Lösungen und übernimmt deren Umsetzung. Dabei nennt er die Vermeidung sinnloser Prozesse und die Führung notwendiger Verfahren als Ziele; auch das wirtschaftliche Ergebnis soll berücksichtigt werden. Zudem verweist er auf seine Spezialisierungen und laufende Fortbildung zur Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten. Einen näher eingegrenzten Mandantenkreis benennt die Webseite nicht. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Formular zur Verfügung. Die Mitteilung des Anliegens über das Formular dient der Vorbereitung auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rapeterschroeder.de, rapeterschroeder.de

Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion

Peter Schröder ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen. Seine Kanzlei befindet sich in der Theaterstraße 12 in der Innenstadt. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Verkehrsrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt außerdem Strafrecht und Insolvenzrecht sowie einzelne Bereiche des Verkehrsrechts. Seine Tätigkeit umfasst rechtliche Beratung und Vertretung. Nach eigener Darstellung berücksichtigt er dabei sowohl Möglichkeiten zur frühzeitigen Vermeidung rechtlicher Probleme als auch die Bearbeitung bereits entstandener Konflikte. Einen näher eingegrenzten Mandantenkreis benennt die Kanzlei nicht. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die während der Anbahnung, Durchführung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende steht zunächst oft die Einordnung im Vordergrund: Welche Unterlagen sind relevant, welche Interessen stehen sich gegenüber und besteht zeitlicher Handlungsbedarf? Eine anwaltliche Beratung kann diese Fragen strukturieren und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweisen erläutern. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht oder Landgericht Göttingen. Das Verkehrsrecht umfasst bei Peter Schröder laut Kanzleibeschreibung Verkehrszivilrecht mit Schadensersatzfragen, Verkehrsverwaltungsrecht sowie Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Typische Anlässe sind die Regulierung eines Verkehrsunfalls, Auseinandersetzungen über die Haftung, ein Bußgeldbescheid oder Fragen zur Fahrerlaubnis. Je nach Anliegen unterscheiden sich die Beteiligten und Verfahrenswege deutlich: Nach einem Unfall können Versicherungen beteiligt sein, bei einem Verkehrsverstoß Behörden und gegebenenfalls Strafgerichte. Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten können dagegen vor die Verwaltungsgerichte gehören. Die Fachanwaltsbezeichnung von Peter Schröder bezieht sich auf das Verkehrsrecht. Der Standort in der Göttinger Innenstadt bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Zentrum ebenso wie aus Weende und Geismar. Für eine Anfahrt zur Theaterstraße 12 kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Mit dem Amtsgericht Göttingen und dem Landgericht Göttingen sind am Standort Gerichte vorhanden, die insbesondere für verkehrszivilrechtliche und bestimmte strafrechtliche Verfahren relevant sein können. Die konkrete Zuständigkeit hängt jedoch vom Gegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen zunächst knapp beschrieben und dem Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht zugeordnet werden. Als Kontaktwege sind Telefon, E-Mail und ein Formular angegeben. Nach der Kanzleibeschreibung dient die Mitteilung über das Formular der Vorbereitung auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden. Hilfreich sind eine kurze zeitliche Übersicht, Angaben zu vorhandenen Schreiben und Hinweise auf erkennbare Fristen. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen wird, ist anschließend zu klären. Die Kanzlei beschreibt als Ziel, unnötige Prozesse zu vermeiden und erforderliche Verfahren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte zu führen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen

  • Amtsgericht Göttingen
  • Landgericht Göttingen

Die Kanzlei von Peter Schröder liegt in der Theaterstraße 12 in der Göttinger Innenstadt. Damit ist sie im zentralen Stadtgebiet verortet; Weende und Geismar bilden weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb Göttingens. Bei der Planung eines persönlichen Termins lässt sich die Anreise grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw prüfen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und den örtlichen Bedingungen ab. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten, Stellplätze oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt können das Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen Bedeutung haben. Verkehrszivilrechtliche Streitigkeiten, etwa über Schadensersatz nach einem Unfall, werden abhängig insbesondere vom Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Das Landgericht kann außerdem für Berufungen gegen amtsgerichtliche Zivilurteile zuständig sein. Nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid entscheidet regelmäßig das zuständige Amtsgericht. Auch viele Verkehrsstrafverfahren werden erstinstanzlich dort verhandelt; schwerwiegendere Strafsachen können in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind die beiden genannten Gerichte dagegen regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütung, gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Verkehrsverwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über behördliche Fahrerlaubnismaßnahmen, fallen typischerweise in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Kanzleisitz allein legt daher weder den Gerichtsort noch den Verfahrensweg fest.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Anliegen im Kontaktformular mitzuteilen, damit sie sich auf Sie und Ihre Bedürfnisse vorbereiten kann. Als Pflichtangaben sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, die Angabe, wie Sie auf die Kanzlei aufmerksam geworden sind, und Ihre Anfrage gekennzeichnet.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Anliegen im Kontaktformular mitzuteilen, damit sie sich auf Sie und Ihre Bedürfnisse vorbereiten kann. Als Pflichtangaben sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, die Angabe, wie Sie auf die Kanzlei aufmerksam geworden sind, und Ihre Anfrage gekennzeichnet.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Schreiben wichtig. Hilfreich können außerdem relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Deshalb sollte eine Anfrage einen erkennbaren Fristbezug deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder Konflikt im Arbeitsverhältnis führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Ausgangslage kommen eine rechtliche Einordnung, Gespräche zwischen den Beteiligten oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Ob diese Wege geeignet sind, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den jeweiligen Interessen und möglichen Fristen ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine einvernehmliche Beilegung vorgesehen; regelmäßig findet zunächst eine Güteverhandlung statt. Eine laufende Kontaktaufnahme oder Verhandlung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass gesetzliche Fristen entfallen oder verlängert werden.
Welche Informationen werden nach einem Verkehrsunfall für die rechtliche Prüfung benötigt?
Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen sind vor allem Angaben zum Unfallhergang, zu den beteiligten Personen und Fahrzeugen sowie zu vorhandenen Versicherungsdaten hilfreich. Fotos, Zeugenkontakte, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen und die bisherige Korrespondenz können die Sachverhaltsklärung unterstützen. Hinzu kommen je nach Schaden Reparaturunterlagen, Gutachten oder medizinische Dokumente. Welche Ansprüche grundsätzlich in Betracht kommen, hängt unter anderem von Haftung, Schadensumfang und Nachweisen ab. Die bloße Schadensmeldung bei einer Versicherung klärt diese Fragen noch nicht abschließend.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Fahrerlaubnisverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeitsverstöße. Ein Verkehrsstrafverfahren bezieht sich dagegen auf den Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr. Davon zu unterscheiden sind Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, bei denen insbesondere die Berechtigung oder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen betroffen sein kann. Diese Verfahren folgen unterschiedlichen Regeln und können teilweise nebeneinander bestehen. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, welche Behörde oder welches Gericht geschrieben hat, wie das Schreiben bezeichnet ist und welche Fristen darin genannt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Schröder

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Peter Schröder: 4,4 von 5 Sternen bei 18 Bewertungen
4,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Peter Schröder aus 18 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Peter Schröder liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 18 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Peter Schröder insgesamt und nicht auf Peter Schröder persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 4,418

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: rapeterschroeder.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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