Kanzleiprofil

AKR Notare

Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Schwerpunkte: Erbrecht, Familienrecht. 5,0 von 5 bei 95 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main

Schwerpunkte

Erbrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 95 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

AKR Notare ist ein Rechtsanwalts- und Notarbüro im Frankfurter Westend. Die Sozietät erarbeitet notarielle Lösungen für Unternehmer, Unternehmen und Privatpersonen. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie Familienrecht. Im Immobilienrecht befasst sich das Büro mit der Abwicklung von Immobilienkäufen zur eigenen Nutzung oder als Wertanlage. Im Handels- und Gesellschaftsrecht begleitet es Einzelkaufleute und Unternehmen aller Rechtsformen von der Gründung bis zur Liquidation bei rechtlich relevanten Veränderungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vorbereitung einer geordneten Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Im Familienrecht werden Fragen zu Unterhalt, Rente und Güterstand behandelt. Die Sozietät beschreibt ihre Arbeitsweise als dienstleistungsorientiert, unabhängig und unparteilich. Auf Wunsch werden Mandate auch auf Englisch und Hebräisch betreut. Als Rechtsanwältinnen und Notarinnen sind Orna Knoch LL.M. und Dr. Stephanie Rebell genannt; Hermann Alter wird als Notar a.D. aufgeführt.

AKR Notare ist ein Rechtsanwalts- und Notarbüro im Frankfurter Westend. Die Sozietät befasst sich mit notariellen Anliegen von Unternehmern, Unternehmen und Privatpersonen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie Familienrecht. Als Rechtsanwältinnen und Notarinnen werden Orna Knoch LL.M. und Dr. Stephanie Rebell genannt. Hermann Alter wird als Notar außer Dienst aufgeführt. Zum Team gehören außerdem Fachangestellte. Die notarielle Tätigkeit wird auf der Internetseite als unabhängig und unparteilich beschrieben. Im Immobilienrecht gehört der Kauf einer Immobilie zu den genannten Anliegen, sowohl zur eigenen Nutzung als auch als Wertanlage. Im Handels- und Gesellschaftsrecht begleitet die Kanzlei Einzelkaufleute und Unternehmen aller Rechtsformen. Das dargestellte Tätigkeitsspektrum reicht von der Gründung bis zur Liquidation und umfasst rechtlich relevante Veränderungen während des Bestehens einer Gesellschaft. Im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge steht die Vorbereitung einer geordneten Vermögens- und Unternehmensnachfolge im Mittelpunkt. Damit richten sich die Leistungen sowohl an Privatpersonen mit Fragen zum Nachlass als auch an Unternehmer mit Nachfolgeanliegen. Das Familienrecht umfasst nach der Darstellung der Kanzlei unter anderem Fragen zu Unterhalt, Rente und Güterstand sowie zur Absicherung von Eltern und Kindern. Die Zusammenarbeit ist auf die jeweiligen Anforderungen des notariellen Anliegens ausgerichtet. Auf Wunsch ist eine Betreuung auch auf Englisch und Hebräisch möglich. Für bereits konkrete notarielle Anliegen verweist die Kanzlei auf ihre Online-Formulare zur Kontaktanfrage. Daneben steht auf der Internetseite ein allgemeines Kontaktformular bereit. Die dabei übermittelten Angaben werden laut Kontaktseite zur Beantwortung des Anliegens erhoben und verarbeitet. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 2–6, 60323 Frankfurt am Main. Telefonisch ist AKR Notare unter (069) 299 209 30 erreichbar, per Telefax unter (069) 299 209 310. Schriftliche Anfragen können außerdem an info@akr-notare.de gerichtet werden. Die Internetseite enthält einen Kontaktbereich mit Angaben zur Kanzleianschrift und zur Anfahrt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: akr-notare.de, akr-notare.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

95 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Akr Notare

    Rechtsanwälte & Notare

    Erbrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

AKR Notare ist ein Rechtsanwalts- und Notarbüro in der Friedrichstraße 2–6 im Frankfurter Westend. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht. Die belegten Tätigkeitsfelder umfassen außerdem Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vermögensnachfolge. Damit berühren die beschriebenen Aufgaben sowohl private Lebensverhältnisse als auch unternehmerische Entscheidungen. Als Rechtsanwältinnen und Notarinnen werden Orna Knoch LL.M. und Dr. Stephanie Rebell genannt; Hermann Alter ist als Notar a.D. aufgeführt. Auf Wunsch werden Mandate auch auf Englisch und Hebräisch betreut. Im Familienrecht stehen nach der Kanzleibeschreibung Fragen zu Unterhalt, Rente und Güterstand im Mittelpunkt. Typische Anliegen in diesem Bereich sind die rechtliche Gestaltung einer Ehe, Vereinbarungen zu Vermögensverhältnissen und die Regelung wirtschaftlicher Folgen einer Trennung. Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen können dabei unterschiedliche Lebenssituationen berücksichtigen, etwa unternehmerische Beteiligungen oder gemeinsam erworbenes Eigentum. Für Ratsuchende ist die Unterscheidung zwischen anwaltlicher Interessenvertretung und notarieller Tätigkeit wesentlich: Bei der Beurkundung ist die Notarin zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegenüber den Beteiligten verpflichtet. Im Erbrecht und bei der Vermögensnachfolge geht es häufig darum, Vermögen für den Todesfall zu ordnen oder Übertragungen zu Lebzeiten vorzubereiten. Allgemeine Themen sind Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsfragen und die Abstimmung familiärer mit unternehmerischen Interessen. AKR Notare beschreibt ausdrücklich die Vorbereitung einer geordneten Vermögens- und Unternehmensnachfolge als Schwerpunkt. Berührungspunkte zu den weiteren Tätigkeitsfeldern entstehen beispielsweise, wenn Immobilien oder Gesellschaftsanteile zum Vermögen gehören. Welche Gestaltung in Betracht kommt, hängt von den persönlichen Verhältnissen, den vorhandenen Vermögenswerten und bestehenden Vereinbarungen ab. Der Standort im Westend verortet das Büro innerhalb Frankfurts und bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Innenstadt, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend. Für familien- und erbrechtliche Angelegenheiten können insbesondere das Amtsgericht Frankfurt am Main sowie, je nach Verfahren, das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main relevant sein. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich jedoch nicht allein nach der Kanzleiadresse. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angebotene Kontaktmöglichkeit nutzen und zunächst ihr Anliegen, die beteiligten Personen sowie mögliche Fristen benennen. Anschließend lassen sich der gewünschte Tätigkeitsrahmen, benötigte Unterlagen und die Frage klären, ob anwaltliche Unterstützung oder eine notarielle Gestaltung gesucht wird.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 24. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von AKR Notare. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die Kanzlei AKR Notare befindet sich in der Friedrichstraße 2–6, 60323 Frankfurt am Main, im Westend. Dieses liegt in einem zentralen Bereich des Frankfurter Stadtgebiets in Nachbarschaft zur Innenstadt. Auch Bockenheim, Nordend und Sachsenhausen gehören zum städtischen Umfeld, aus dem Ratsuchende eine Anfrage stellen können. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung sollte anhand der Kanzleiadresse und des Ausgangspunkts geprüft werden; Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Frankfurt am Main relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalts- und Güterrechtssachen. In erbrechtlichen Angelegenheiten übernimmt das Nachlassgericht beim Amtsgericht beispielsweise die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Ob das Frankfurter Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab, häufig also vom Wohnsitz oder letzten gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person. Streitige erbrechtliche Ansprüche können je nach Streitwert und gesetzlichen Vorgaben vor das Amtsgericht oder das Landgericht Frankfurt am Main gehören. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist insbesondere für Beschwerden in Familiensachen und bestimmten Nachlassverfahren bedeutsam. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist für die hier hervorgehobenen familien- und erbrechtlichen Themen typischerweise nicht zuständig. Notarielle Beurkundungen sind dagegen keine gerichtlichen Streitverfahren.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Was ist bei familienrechtlichen Anliegen der Unterschied zwischen anwaltlicher und notarieller Tätigkeit?

Eine Rechtsanwältin vertritt grundsätzlich die rechtlichen Interessen ihrer Mandantschaft. Eine Notarin ist bei ihrer Amtstätigkeit hingegen unabhängig und unparteiisch und muss die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Diese Unterscheidung ist etwa bei Eheverträgen oder Vereinbarungen über Trennungsfolgen wichtig. Eine notarielle Beurkundung ersetzt deshalb nicht automatisch eine gesonderte anwaltliche Interessenvertretung. Vor einer Anfrage lässt sich zunächst einordnen, ob eine gemeinsame Vereinbarung gestaltet werden soll oder ob unterschiedliche Positionen bestehen. Für die Verbindung beider Tätigkeiten gelten zudem gesetzliche Grenzen.

Welche Themen können in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?

Solche Vereinbarungen können insbesondere den Güterstand, Unterhaltsfragen und den Versorgungsausgleich betreffen. Je nach Lebenssituation spielen außerdem Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder bereits vorhandenes Vermögen eine Rolle. Nicht jede denkbare Regelung ist uneingeschränkt zulässig; familienrechtliche Vereinbarungen unterliegen gesetzlichen Grenzen und gegebenenfalls gerichtlicher Kontrolle. Für bestimmte Inhalte ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Zur Vorbereitung einer ersten Anfrage ist eine Übersicht über Familienverhältnisse, Vermögenspositionen, bestehende Verträge und die Themen hilfreich, über die bereits Einigkeit oder noch Klärungsbedarf besteht.

Wie unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten?

Ein Testament enthält letztwillige Verfügungen und kann grundsätzlich einseitig errichtet werden. Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und kann bindende erbrechtliche Regelungen enthalten. Eine Übertragung zu Lebzeiten verändert dagegen bereits vor dem Erbfall die Vermögenszuordnung. Bei allen drei Wegen können familiäre Verhältnisse, Pflichtteilsrechte, Immobilien oder Unternehmensanteile bedeutsam sein. Auch steuerliche Fragen können eine gesonderte Prüfung erfordern. Welche Gestaltung passend ist, lässt sich nicht allgemein bestimmen. Bestehende Testamente, Erbverträge und frühere Schenkungen sind wichtige Informationen für eine erste fachliche Einordnung.

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zur Vermögens- oder Unternehmensnachfolge hilfreich?

Hilfreich ist zunächst eine verständliche Übersicht über die familiäre Situation, die wesentlichen Vermögenswerte und die beabsichtigte Nachfolge. Dazu können vorhandene Testamente oder Erbverträge, Eheverträge, Angaben zu Immobilien und Unterlagen über Unternehmensbeteiligungen gehören. Bei Gesellschaftsanteilen können Gesellschaftsverträge wichtig sein, weil sie besondere Nachfolgeregelungen enthalten können. Nicht alle Unterlagen müssen bereits mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Zunächst lässt sich klären, welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg vertrauliche Informationen sicher ausgetauscht werden sollen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 24. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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