Veröffentlichtes Profil

Albert Hägele

Dr. jur. Albert Hägele – Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Kempten

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Dr. jur. Albert Hägele

Residenzplatz 33, 87435 Kempten (Allgäu)

Telefon: +49 831 28041

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dr. jur. Albert Hägele
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. jur. Albert Hägele ist Rechtsanwalt in Kempten/Allgäu und widmet sich seit über 30 Jahren schwerpunktmäßig dem Erbrecht. Er bietet Beratung und Vertretung in verschiedenen Rechtsgebieten an. Im Erbrecht unterstützt er seine Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen. Seine Tätigkeit umfasst außerdem Testamentserstellung und Testamentsinterpretation, gesetzliche oder testamentarische Erbfolge, Pflichtteilsverzichte sowie Erbengemeinschaften und Erbauseinandersetzungen. Weitere genannte Themen sind Erbschaftsannahme und Erbschaftsausschlagung, Vermächtnisse und Auflagen, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung sowie Schenkungsverträge. Auch die Anfechtung von Testamentsbestimmungen, Erbunwürdigkeit, Enterbung, Nachlassinsolvenz und Nachlassverteilung gehören zu den aufgeführten Themen. Bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft vertritt er Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder der Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen. Hägele beschreibt seine Beratung als umfassend und individuell und steht für persönliche Fragen zur Verfügung. Die Kanzlei befindet sich am Residenzplatz 33. Sprechzeiten finden nur nach Vereinbarung statt; die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-haegele-kempten.de, anwaltskanzlei-haegele-kempten.de

Beratung in Kempten (Allgäu) – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. jur. Albert Hägele ist mit der Kanzlei Dr. jur. Albert Hägele am Residenzplatz 33 in 87435 Kempten (Allgäu) tätig. Seit über 30 Jahren widmet er sich schwerpunktmäßig dem Erbrecht. Zu den aufgeführten Aufgaben gehören die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Klärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, die Weitergabe ihres Vermögens zu regeln oder nach einem Todesfall zu verstehen, welche Bedeutung vorhandene Verfügungen haben. Testamentserstellung und Testamentsinterpretation bilden deshalb zwei unterschiedliche, aber eng miteinander verbundene Bereiche seiner Tätigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen. Typische Anliegen betreffen die Stellung einzelner Angehöriger, eine Enterbung oder die wirtschaftlichen Folgen eines Pflichtteilsanspruchs. Auch Pflichtteilsverzichte, Vermächtnisse, Auflagen und Schenkungsverträge zählen zu den genannten Themen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche rechtliche Gestaltungen: Ein Vermächtnis kann beispielsweise einen bestimmten Vermögensvorteil zuweisen, ohne die begünstigte Person zur Erbin oder zum Erben zu machen. Bei Schenkungen können sich neben Fragen der Vermögensübertragung auch Bezüge zur späteren Erbfolge ergeben. Nach einem Erbfall stehen häufig die Zusammensetzung, Verwaltung und Verteilung des Nachlasses im Mittelpunkt. Hägele befasst sich mit Erbengemeinschaften und Erbauseinandersetzungen und vertritt Mandanten bei der Geltendmachung oder Abwehr entsprechender Forderungen. Erbschaftsannahme und Erbschaftsausschlagung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz gehören ebenfalls zum Profil. Diese Themen können insbesondere dann Bedeutung gewinnen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, Nachlassverbindlichkeiten bestehen oder die Abwicklung geregelt werden muss. Darüber hinaus nennt das Profil die Anfechtung von Testamentsbestimmungen und Fragen der Erbunwürdigkeit. Der Kanzleistandort am Residenzplatz liegt im innerstädtischen Bereich von Kempten. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch für Ratsuchende aus St. Mang und Sankt Lorenz. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Kempten (Allgäu) und das Landgericht Kempten; welche gerichtliche Stelle zuständig ist, hängt vom jeweiligen Anliegen und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben heranziehen und ihr erbrechtliches Anliegen zunächst kurz schildern. Die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Sprechzeiten finden ausschließlich nach Vereinbarung statt; dabei lassen sich auch benötigte Unterlagen und organisatorische Fragen zur Anfahrt abstimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kempten (Allgäu)

  • Amtsgericht Kempten (Allgäu)
  • Landgericht Kempten

Für das erbrechtliche Profil von Dr. jur. Albert Hägele sind am Standort das Amtsgericht Kempten (Allgäu) und das Landgericht Kempten relevant. Das Amtsgericht nimmt als Nachlassgericht insbesondere Aufgaben rund um die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und die Erteilung von Erbscheinen wahr, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch Ausschlagungserklärungen gehören zum Aufgabenbereich der Nachlassgerichte. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei Nachlasssachen regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Streitige Zahlungs- oder Herausgabeansprüche zwischen Beteiligten werden dagegen grundsätzlich vor den Zivilgerichten verhandelt. Bei Pflichtteilsforderungen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten unter Erben kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht in Betracht. Nicht jede erbrechtliche Auseinandersetzung ist daher ein Verfahren vor dem Nachlassgericht. Die Kanzlei befindet sich am Residenzplatz 33 in Kempten (Allgäu) und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus St. Mang und Sankt Lorenz bildet diese Adresse den örtlichen Anlaufpunkt. Bei der Planung einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten die aktuellen Verbindungen beziehungsweise die örtlichen Verkehrs- und Parkregelungen geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Da Sprechzeiten nur nach Vereinbarung stattfinden, sollte ein Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden. Dabei können auch offene Fragen zum Zugang und zur Anfahrt geklärt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Es wird ein unverbindliches Erstgespräch angeboten. Sprechzeiten finden nur nach Vereinbarung statt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Es wird ein unverbindliches Erstgespräch angeboten. Sprechzeiten finden nur nach Vereinbarung statt.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem Testament oder Erbvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vorhandene Testamente, Erbverträge und gegebenenfalls frühere Änderungen hilfreich. Bei einer geplanten Gestaltung können eine Übersicht über die familiären Verhältnisse, wesentliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die eigenen Vorstellungen zur Nachfolge als Gesprächsgrundlage dienen. Nach einem Todesfall kommen etwa gerichtliche Schreiben und Unterlagen zur Testamentseröffnung hinzu. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine kurze Beschreibung; die Übermittlung vertraulicher Unterlagen sollte anschließend abgestimmt werden.
Worin unterscheiden sich eine Erbenstellung, ein Vermächtnis und ein Pflichtteilsanspruch?
Erbinnen und Erben treten grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernehmen damit nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Nachlassverbindlichkeiten. Ein Vermächtnis verschafft demgegenüber regelmäßig einen Anspruch auf einen bestimmten Vorteil, ohne selbst eine Erbenstellung zu begründen. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Welche Stellung im Einzelfall besteht, hängt unter anderem von den familiären Beziehungen und dem Inhalt wirksamer letztwilliger Verfügungen ab. Die Begriffe sollten deshalb bei einer Anfrage möglichst getrennt betrachtet werden.
Welche Fragen stellen sich bei einer Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, gehört der Nachlass ihnen zunächst gemeinschaftlich. Häufig müssen sie klären, welche Vermögenswerte und Schulden vorhanden sind, wie Nachlassgegenstände verwaltet werden und wie eine spätere Verteilung erfolgen kann. Konflikte entstehen beispielsweise bei Immobilien, unterschiedlichen Wertvorstellungen oder bereits vorgenommenen Entnahmen. Für eine erste rechtliche Einordnung sind Informationen über die Beteiligten, ihre Erbquoten und bestehende Vereinbarungen hilfreich. Ob eine einvernehmliche Regelung oder eine gerichtliche Klärung in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der konkreten Verhältnisse beurteilen.
Warum kann bei Fragen zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft eine zeitnahe Klärung wichtig sein?
Eine Erbschaft kann neben Vermögen auch Schulden umfassen. Für die Ausschlagung gelten gesetzliche Fristen und Formvorgaben; eine einfache Mitteilung an andere Angehörige genügt dafür nicht. Wann eine Frist beginnt und welche Umstände rechtlich maßgeblich sind, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Anfrage sollten deshalb bekannte Zeitpunkte, gerichtliche Schreiben und Hinweise auf Nachlassverbindlichkeiten genannt werden. Auch bereits erfolgte Handlungen können für die Beurteilung bedeutsam sein. Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz betreffen weitere Fragen zum Umgang mit Verbindlichkeiten und sind von der Ausschlagung zu unterscheiden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Albert Hägele

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Albert Hägele: 4,9 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Dr. jur. Albert Hägele aus 7 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 7 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-haegele-kempten.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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