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- Rechtsanwalt Alexander Krell
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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Alexander Krell ist Rechtsanwalt in Leipzig sowie Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er verteidigt in Strafverfahren des Verkehrsstrafrechts und des allgemeinen Strafrechts sowie in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten und allgemeiner Ordnungswidrigkeiten. Seine Vertretung erstreckt sich über Leipzig hinaus bundesweit auf Verfahren vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Zu seinem Mandantenkreis gehören auch Opfer von Straftaten. Diese unterstützt und vertritt er bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen der Nebenklage, im Adhäsionsverfahren oder im Zivilverfahren. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Fragen zu Schadensersatz, Schmerzensgeld und Mietwagenkosten. Darüber hinaus übernimmt er die Vertretung in Fahrerlaubnisangelegenheiten, darunter Fahrerlaubnisentzug, MPU und Punkte im Fahreignungsregister Flensburg. Auch Verfahren vor dem Arbeitsgericht wegen Kündigungsschutzklagen und vor dem Familiengericht wegen Scheidungen werden genannt. Auf seiner Webseite betont er die Bedeutung einer frühzeitigen sachgerechten Verteidigung. Die Kanzlei befindet sich in der Eisenbahnstraße 29 in Leipzig.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-krell.de, ra-krell.de
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Alexander Krell ist Rechtsanwalt in Leipzig sowie Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Strafrecht. Seine Tätigkeit umfasst die Verteidigung im allgemeinen Strafrecht und im Verkehrsstrafrecht sowie die Vertretung in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten und allgemeiner Ordnungswidrigkeiten. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, einen erhobenen Vorwurf und den Stand des Verfahrens einzuordnen. Anlass einer Anfrage können etwa eine Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid sein. Auf seiner Webseite hebt Krell die Bedeutung einer frühzeitigen sachgerechten Verteidigung hervor. Ein weiterer Bereich seiner Tätigkeit betrifft Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Hier kommen die Beteiligung am Strafverfahren durch eine Nebenklage sowie die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht. Solche Ansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen im Adhäsionsverfahren innerhalb eines Strafprozesses oder in einem gesonderten Zivilverfahren behandelt werden. Diese Verfahrenswege haben unterschiedliche Voraussetzungen und Aufgaben. Während die Nebenklage insbesondere Beteiligungsrechte im Strafverfahren eröffnet, geht es bei der zivilrechtlichen Anspruchsverfolgung um den Ausgleich entstandener Schäden. Im Verkehrsrecht bearbeitet Alexander Krell außerdem die Abwicklung von Verkehrsunfällen, einschließlich Fragen zu Schadensersatz, Schmerzensgeld und Mietwagenkosten. Hinzu kommen Fahrerlaubnisangelegenheiten, etwa Fahrerlaubnisentzug, MPU und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Damit können sowohl die Folgen eines Unfallereignisses als auch die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs Gegenstand einer Anfrage sein. Daneben nennt die Kanzleibeschreibung Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht und Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht als weitere Tätigkeitsbereiche. Die Kanzlei befindet sich in der Eisenbahnstraße 29, 04315 Leipzig. Der örtliche Bezug umfasst Leipzig mit Stadtteilen wie Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis und Connewitz, ohne dass damit eine Beschränkung der Tätigkeit verbunden ist. Krell vertritt bundesweit in Verfahren vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. In Leipzig sind insbesondere das Amtsgericht und das Landgericht für strafrechtliche Verfahren relevant. Für die Anfahrt zur Kanzlei per öffentlichem Verkehrsmittel oder Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der Anschrift. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann die Anfrage anhand des Profils vorbereitet und über den dort ausgewiesenen Kontaktweg an die Kanzlei gerichtet werden. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Benennung bereits beteiligter Behörden oder Gerichte und Hinweise auf laufende Fristen. Ob eine Vertretung übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Alexander Krell sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gehören typischerweise dorthin. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit bestimmten schwerwiegenderen Strafvorwürfen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welche Zuständigkeit besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des Verfahrens, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Auch für die weiteren genannten Tätigkeitsbereiche bestehen örtliche gerichtliche Anknüpfungspunkte. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Scheidungsverfahren gehören zum Familiengericht beim Amtsgericht, Kündigungsschutzklagen zum Arbeitsgericht Leipzig, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist dagegen keine übliche erste Anlaufstelle bei Streitigkeiten über Fahrerlaubnismaßnahmen. Es nimmt im Verwaltungsrechtsweg vor allem Aufgaben als Revisionsgericht wahr; aus seinem Standort ergibt sich keine allgemeine Zuständigkeit für Leipziger Fahrerlaubnissachen. Die Kanzleianschrift lautet Eisenbahnstraße 29, 04315 Leipzig. Die genannten Stadtteile Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis und Connewitz beschreiben das städtische Umfeld, belegen aber keine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Viertel. Für Anfragen aus diesen Stadtteilen sowie aus dem weiteren Umland ist die konkrete Adresse der Bezugspunkt für die Wegeplanung. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw sollten anhand aktueller Fahrplan- und Verkehrsinformationen geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafvorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Art des Vorwurfs, die beteiligte Behörde und der bisherige Verfahrensstand von Bedeutung. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift enthalten häufig ein Aktenzeichen und Hinweise auf Termine oder Fristen. Eine kurze, sachliche Darstellung des Anlasses erleichtert die Zuordnung der Anfrage. Umfangreiche Unterlagen und sensible Informationen sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden. Welche weiteren Angaben erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
- Wie unterscheiden sich Verkehrsstrafsachen, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisangelegenheiten?
- Eine Verkehrsstrafsache betrifft den Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr und wird nach strafprozessualen Regeln behandelt. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß. Davon zu unterscheiden sind Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, die sich mit der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen befassen können. Ein Ereignis kann mehrere dieser Bereiche berühren. Auch Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Folgen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, genau zu benennen, von welcher Stelle ein Schreiben stammt und welches Verfahren darin bezeichnet wird.
- Welche Bedeutung haben Nebenklage und Adhäsionsverfahren für Opfer einer Straftat?
- Die Nebenklage ermöglicht Verletzten bei bestimmten Straftaten eine eigene Beteiligung am Strafverfahren mit gesetzlich geregelten Rechten. Sie dient nicht unmittelbar der Entscheidung über Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Dafür kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Adhäsionsverfahren innerhalb des Strafprozesses in Betracht kommen. Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines gesonderten Zivilverfahrens. Ob und welcher Weg eröffnet ist, hängt unter anderem von der Tat, der persönlichen Betroffenheit und den geltend gemachten Ansprüchen ab. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Verfahrensunterlagen und Nachweise über Verletzungen oder Schäden hilfreich.
- Welche Unterlagen können bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall relevant sein?
- Bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls geht es häufig um den Unfallhergang, die Haftungsverteilung und die nachvollziehbare Dokumentation der Folgen. Relevant können Angaben zu den Beteiligten und Versicherungen, Fotos, ein Unfallbericht sowie ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen sein. Für Sachschäden kommen beispielsweise Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen in Betracht. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen Bedeutung haben; bei Mietwagenkosten die entsprechenden Vertragsunterlagen und Belege. Welche Ansprüche bestehen und welche Nachweise erforderlich sind, lässt sich nicht pauschal bestimmen. Eine erste Anfrage kann zunächst den Unfall und die bislang erfolgte Regulierung knapp zusammenfassen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Krell
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-krell.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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