Veröffentlichtes Profil

Alexander Nisi

Alexander Nisi – Rechtsanwalt bei Dr. Hopmeier & Partner in Esslingen

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Dr. Hopmeier & Partner Rechtsanwälte mbB

Fabrikstrasse 1/1, 73728 Esslingen am Neckar

Telefon: +49 711 2483810

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Hopmeier & Partner Rechtsanwälte mbB
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Alexander Nisi ist Rechtsanwalt und einer der vier Partner der Kanzlei Dr. Hopmeier & Partner Rechtsanwälte mbB in Esslingen. Als weitere Partner nennt die Kanzlei Dr. Sabine Hopmeier, Rino G. Iervolino und Stefan Beck. Die Kanzlei wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von Rechtsanwalt Dr. Georg Klaiss gegründet und 1962 von Rechtsanwalt Dr. Fritz Hopmeier als Einzelanwalt übernommen. In den folgenden Jahren wurde sie durch die Aufnahme weiterer Partner zur Anwaltssozietät und Partnerschaftsgesellschaft ausgebaut. Die Kanzleiräume befinden sich in der Fabrikstrasse 1/1; dort ist auch die Geschäftsstelle von Haus & Grund Esslingen e. V. untergebracht. Der Zugang zur Kanzlei ist barrierefrei. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Die Kanzlei unterscheidet zwischen Bürozeiten und Telefonzeiten. E-Mails und Telefaxe werden ausschließlich während der angegebenen Telefonzeiten abgerufen beziehungsweise bearbeitet. Konkrete Tätigkeitsschwerpunkte und Angaben zum Mandantenkreis von Alexander Nisi werden im vorliegenden Quelltext nicht genannt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaltskanzlei-esslingen.de, rechtsanwaltskanzlei-esslingen.de

Beratung in Esslingen am Neckar – Einordnung der Redaktion

Alexander Nisi ist Rechtsanwalt und einer der vier Partner der Kanzlei Dr. Hopmeier & Partner Rechtsanwälte mbB in Esslingen am Neckar. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig persönliche Veränderungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen. Während im Familienrecht etwa Trennung, Scheidung und die Verantwortung für Kinder im Vordergrund stehen, geht es im Erbrecht um die Vermögensnachfolge und die rechtlichen Folgen eines Todesfalls. Welche konkrete Unterstützung im Einzelfall infrage kommt, lässt sich bei einer Kontaktaufnahme anhand des Anliegens klären. Im Familienrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht oder zur Aufteilung finanzieller Verpflichtungen nach einer Trennung. Bei einer Scheidung können außerdem Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Diese Themen hängen vielfach zusammen, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Für eine erste Einordnung sind deshalb neben der familiären Situation auch vorhandene Vereinbarungen, laufende Verfahren und bereits erhaltene Schreiben bedeutsam. Ein familienrechtliches Anliegen führt dabei nicht zwangsläufig unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die Klärung von Vereinbarungsmöglichkeiten kann Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sein. Im Erbrecht reichen typische Anliegen von Testamenten und gesetzlicher Erbfolge bis zu Pflichtteilsfragen und Erbengemeinschaften. Nach einem Todesfall können Unklarheiten darüber entstehen, wer Erbe geworden ist, welche Unterlagen benötigt werden oder wie ein gemeinsamer Nachlass verwaltet wird. Familienrecht und Erbrecht können sich überschneiden, beispielsweise wenn eine Trennung oder Scheidung Fragen zur bisherigen Nachlassplanung aufwirft. Diese Beispiele beschreiben die im Profil genannten Rechtsgebiete allgemein und sind keine Aussage über einzelne von Alexander Nisi übernommene Mandate. Die Kanzlei befindet sich in der Fabrikstrasse 1/1 in 73728 Esslingen am Neckar. Zum örtlichen Umfeld gehören die Innenstadt, Pliensauvorstadt und Mettingen; eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu diesen Stadtteilen ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Der Zugang zu den Kanzleiräumen ist barrierefrei. Am Standort ist das Amtsgericht Esslingen für familienrechtliche und erbrechtliche Anliegen ein möglicher gerichtlicher Bezugspunkt, sofern die jeweiligen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Als Kontaktwege der Kanzlei sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular genannt. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf mögliche Fristen. Die Kanzlei unterscheidet Büro- und Telefonzeiten; E-Mails und Telefaxe werden ausschließlich während der angegebenen Telefonzeiten abgerufen beziehungsweise bearbeitet. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen erforderlich sind, ist anschließend unmittelbar abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Esslingen am Neckar

  • Amtsgericht Esslingen

Das Amtsgericht Esslingen ist für die im Profil von Alexander Nisi genannten Rechtsgebiete Familienrecht und Erbrecht ein wichtiger örtlicher Bezugspunkt. Als Familiengericht befasst sich ein Amtsgericht unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Hinzu kommen beispielsweise Verfahren zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinnausgleich. Ob das Amtsgericht Esslingen im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Maßgeblich können etwa der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder sein. In seiner Funktion als Nachlassgericht bearbeitet das Amtsgericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem die Eröffnung letztwilliger Verfügungen, Erbscheinsverfahren und Erbausschlagungserklärungen. Für die örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen ist regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person von Bedeutung. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder andere erbrechtliche Ansprüche sind davon zu unterscheiden: Sie werden grundsätzlich in zivilgerichtlichen Verfahren ausgetragen. Welches Gericht dafür zuständig ist, hängt unter anderem von der Art des Anspruchs, dem Streitwert und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab. Die Kanzleiräume liegen in der Fabrikstrasse 1/1 in Esslingen am Neckar. Innenstadt, Pliensauvorstadt und Mettingen bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende im Stadtgebiet; eine bestimmte Stadtteilzuordnung der Adresse ist nicht belegt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die Verbindung zur Kanzleianschrift vorab geprüft werden. Angaben zu konkreten Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Belegt ist dagegen der barrierefreie Zugang zur Kanzlei, was für die Planung eines persönlichen Termins relevant sein kann.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine geordnete Übersicht über die familiäre Situation. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende gerichtliche Verfahren gehören. Je nach Fragestellung sind später auch Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten oder zur Altersversorgung relevant. Bereits erhaltene anwaltliche oder gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Datums- und Fristangaben erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vor einem ausführlichen Gespräch abstimmen.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht regelt dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs des Kindes. Obwohl diese Themen nach einer Trennung oft gleichzeitig auftreten, folgen sie unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. Für eine erste Anfrage ist es deshalb hilfreich, das konkrete Anliegen zu benennen und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen anzugeben. Im Mittelpunkt kindschaftsrechtlicher Fragen steht das Kindeswohl.
Braucht man nach einem Todesfall immer einen Erbschein?
Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er ist jedoch nicht in jeder Nachlassangelegenheit erforderlich. Je nach Situation können andere Unterlagen zum Nachweis der Erbenstellung ausreichen, etwa ein notarielles Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Welche Nachweise benötigt werden, hängt vom jeweiligen Vorgang und den gesetzlichen Anforderungen ab. Für eine erste erbrechtliche Anfrage sind deshalb Informationen über vorhandene Testamente, familiäre Beziehungen und die Stelle hilfreich, die einen Erbnachweis verlangt.
Was unterscheidet einen Pflichtteilsanspruch von einer Beteiligung an einer Erbengemeinschaft?
Wer Miterbe ist, gehört mit den übrigen Erben zu einer Erbengemeinschaft und ist am gemeinschaftlichen Nachlass beteiligt. Daraus können Fragen zur Verwaltung, Nutzung oder späteren Auseinandersetzung des Nachlasses entstehen. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen den oder die Erben und vermittelt für sich genommen keine Stellung als Miterbe. Er kann bestimmten nahen Angehörigen unter gesetzlichen Voraussetzungen zustehen. Für die erste Einordnung sind insbesondere das Verwandtschaftsverhältnis, vorhandene letztwillige Verfügungen und bereits vorliegende Informationen zum Nachlass bedeutsam.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Nisi

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Alexander Nisi: 5,0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Dr. Hopmeier & Partner Rechtsanwälte mbB aus 3 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 3 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. Hopmeier & Partner Rechtsanwälte mbB insgesamt und nicht auf Alexander Nisi persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 3 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Fabrikstrasse 1/1, 73728 Esslingen am Neckar

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltskanzlei-esslingen.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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